Wirtschaftsprüfungsleistungen (vergA) Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-072
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Wirtschaftsprüfungsleistungen (vergA)
Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers / einer Wirtschafsprüfungsgesellschaft mit der Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für den AG sowie seine konzernverbundenen Unternehmen ab dem Jahr 2023. Weitergehende Informationen zum Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bundesdruckerei Gruppe GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Bundesdruckerei gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten der Hochsicherheitstechnologie. Die Bundesdruckerei ist hierbei führend im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen und unterstützt ihre Kunden auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.
Nach Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens beabsichtigt die Bundesdruckerei, den Auftragnehmer mit der Erbringung von Abschlussprüfungsleistungen und weiteren prüfungsnahen Leistungen für den gesamten Konzern der Bundesdruckerei zu beauftragen.
Weitergehende Informationen zum Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bei dem angegebenen Schätzwert in den Ziffern II.1.5 und II.2.6 der Bekanntmachung handelt es sich gleichzeitig um den Höchstwert der Rahmenvereinbarung, bei dessen Erreichen die Rahmenvereinbarung automatisch endet (vgl. § 20.2 i.V.m. § 2.4 des Rahmenvertrages).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Kapelle-Ufer 4
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6QMB
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990