Wirtschaftsprüfungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-072

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6MH4/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW6MH4
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Anbieter von Produkten und Lösungen der Hochsicherheitstechnologie

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wirtschaftsprüfungsleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2022-072
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79211200 Erstellung von Bilanzabschlüssen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der zu vergebenden Leistung ist die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers / einer Wirtschafsprüfungsgesellschaft mit der Erbringung von Wirtschaftsprüfungsleistungen für den AG sowie seine konzernverbundenen Unternehmen ab dem Jahr 2023. Weitergehende Informationen zum Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Bundesdruckerei Gruppe GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Bundesdruckerei gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten der Hochsicherheitstechnologie. Die Bundesdruckerei ist hierbei führend im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen und unterstützt ihre Kunden auf dem Weg zur sicheren digitalen Transformation.

Nach Abschluss eines europaweiten Vergabeverfahrens beabsichtigt die Bundesdruckerei, den Auftragnehmer mit der Erbringung von Abschlussprüfungsleistungen und weiteren prüfungsnahen Leistungen für den gesamten Konzern der Bundesdruckerei zu beauftragen.

Weitergehende Informationen zum Leistungsgegenstand können der Leistungsbeschreibung entnommen werden.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Bei einer hinreichenden Anzahl von geeigneten Bewerbern fordert der Auftraggeber mindestens und höchstens fünf Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf. Es besteht kein Anspruch darauf, dass mehr als fünf Bewerber berücksichtigt werden (Bewerberreduzierung).

Die Auswahl unter den Bewerbern erfolgt für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, nach den im Dokument "I.13 Kriterien zur Bewerberauswahl" aufgeführten objektiven Kriterien.

Zur Ermittlung der Punkte des jeweiligen Bewerbers im Falle einer erforderlichen Auswahlentscheidung erfolgt die Bewertung anhand der mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Unterlagen und den Angaben des Bewerbers zu den im Dokument "I.13 Kriterien zur Bewerberauswahl" aufgeführten objektiven Kriterien.

Hierzu werden zunächst

- der durchschnittliche Gesamtumsatz des Bewerbers im Tätigkeitsbereich der zu vergebenden Leistung der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre,

- die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten des Bewerbers im Tätigkeitsbereich der zu vergebenden Leistung der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre sowie

- die mit den Formblättern I.5.1 bis I.5.9 einzureichenden Referenzen

mit Bewertungspunkten versehen. Die vergebenen Punkte spiegeln dabei den im Dokument "I.13 Kriterien zur Bewerberauswahl" zu jedem der aufgeführten objektiven Kriterien dargestellten Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers wider. Pro Bewertungskriterium/Anforderung wird die Punktzahl vergeben, die in Ihrer Eignungsbewertung zu der zum jeweiligen objektiven Kriterium formulierten Bewertung korrespondiert.

In Bezug auf die Referenzen ist insofern zu beachten, dass die Bewertung je eingereichter Referenz bis zu der für jede Referenzgruppe benannten Maximalanzahl an Referenzen erfolgt. Die je Referenz erreichten Punkte pro Referenzgruppe werden sodann addiert, um auf diesem Weg eine Gesamtpunktzahl für die entsprechende Referenzgruppe zu ermitteln. Weitergehende Angaben zum jeweiligen Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers können dem Dokument "I.13 Kriterien zur Bewerberauswahl" entnommen werden. Die Punktevergabe erfolgt in den dort dargestellten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen.

Der bei jedem Kriterium erreichte Punktewert wird im nächsten Schritt mit den dargestellten Gewichtungspunkten multipliziert. Das Ergebnis ist der gewichtete Punktewert pro objektivem Kriterium zur Bewertung des Teilnahmeantrags. Die so erzielten gewichteten Punktewerte werden nachfolgend addiert und ergeben die Summe der Bewertungspunkte für den Teilnahmeantrag des entsprechenden Bewerbers/der entsprechenden Bewerbergemeinschaft.

Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der benannten Eignungskriterien die Höchstzahl von fünf Bewerbern, erfolgt die Auswahl unter den verbleibenden gleich geeigneten Bewerbern durch Losentscheid.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Bei dem angegebenen Schätzwert in den Ziffern II.1.5 und II.2.6 handelt es sich gleichzeitig um den Höchstwert der Rahmenvereinbarung, bei dessen Erreichen die Rahmenvereinbarung automatisch endet (vgl. § 20.2 i.V.m. § 2.4 des Rahmenvertrages).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur

2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist) ist

3. Kopie eines Berufsregisterauszugs als Nachweis der Zulassung als Wirtschaftsprüfer / als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gemäß der Wirtschaftsprüferordnung (nicht älter als sechs Monate bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist)

4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB gemäß Formblatt

5. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt

Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.

Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.

6. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bewerber vorzulegen)

Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.

Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

7. Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu

a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäfts-jahre;

b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;

Als vergleichbar gelten Abschlussprüfungsleistungen und prüfungsnahe Dienstleistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.

c) Nichtvorliegen einer Bestandsgefährdung

Der Bewerber hat zu bestätigen, dass er nicht bestandsgefährdet ist. Eine Bestandsgefährdung bezeichnet jedes Ereignis, das - für sich allein oder im Zusammenwirken mit anderen Ereignissen - eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage, den Geschäftsbetrieb oder die Geschäftsaussichten des Bewerbers hat oder eine solche Auswirkung erwarten lässt.

8. Eigenerklärung Berufshaftpflichtversicherung gemäß Formblatt

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

9. Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe

10. Angaben gemäß Bewerberselbstauskunft zu

a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer;

b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;

Als vergleichbar gelten Abschlussprüfungsleistungen und prüfungsnahe Dienstleistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in den Leistungsbeschreibungen dargestellten Anforderungen entsprechen.

11. Kopie eines Auszugs aus dem letzten Qualitätskontrollbericht der letzten Prüfung zur Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO als Nachweis der Prüfung des internen Qualitätssicherungssystems

12. Referenzerklärungen gemäß den Formblättern I.5.1 bis I.5.9 "Referenzerklärung"

a. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Konzernabschlussprüfungsleistungen für Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum (> 50 %) des Bundes,

b. Referenzen (mindestens fünf) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Jahresabschlussprüfungsleistungen für Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum (> 50 %) des Bundes,

c. Referenzen (mindestens fünf) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Prüfung von Unternehmen nach § 53 HGrG,

d. Referenzen (mindestens drei) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Durchführung von Abschlussprüfungen für Unternehmen, die polnischem Recht unterliegen,

e. Referenzen (mindestens drei) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Durchführung von Abschlussprüfungen für Unternehmen, die kroatischem Recht unterliegen,

f. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Prüfungsleistungen zu Kalkulationen von Aufträgen, die öffentlichem Preisrecht unterliegen und bei denen Selbstkostenpreise zum Ansatz gekommen sind,

g. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen aus dem Bereich Sicherheits- und Authentifizierungstechnologie,

h. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten sieben (7) Jahren aus dem Bereich der Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen aus dem Bereich Trust-Center,

i. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Abschlussprüfungsleistungen für Unternehmen aus dem Bereich Informationstechnologie

jeweils unter Angabe:

- der Bezeichnung der Leistung(en)

- des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),

- der Beschreibung der Referenzleistung(en),

- des Leistungserbringers

- des Referenzumfangs in Leistungstagen,

- des Gesamtauftragswertes

- des Leistungszeitraums

und

- der Bestätigung der mangelfreien Leistungserfüllung.

Eine Referenz wird jeweils dann nicht gewertet, wenn der Bewerber eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung der Referenzprojekte erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung (bspw. belegt durch Beschluss zur Neuausschreibung von Prüfungsleistungen außerhalb der normalen Rotation), zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.

Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie des Ansprechpartners (Name und Kontaktdaten) kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und im Referenz-Formblatt auf das Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung hinzuweisen.

Mit Ausnahme der Referenzen f. bis h. muss die Leistung zu den Referenzen in den Jahren 2019 bis 2022 abgeschlossen worden sein. Wurde die Leistung vor diesem Zeitraum abgeschlossen, wird die entsprechende Referenz nicht gewertet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bei der Anzahl der Referenzen handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren führt.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Als besondere Bedingung für die Ausführung des Auftrags legt der Auftraggeber fest, dass einer Auftragsausführung keine Ausschlussgründe gem. § 319 und § 319a HGB entgegenstehen dürfen. Daher haben Bewerber ebenfalls mit dem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. den §§ 319, 319a HGB gem. beigefügtem Formblatt einzureichen.

Soweit eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft erfolgt, ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gem. §§ 319, 319a HGB von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

Der Bewerber verpflichtet sich, die Vergabeunterlagen und alle Informationen, die ihm im Rahmen des Vergabeverfahrens über die Verhältnisse des Auftraggebers bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung (non-disclosure agreement / NDA) liegt den Vergabeunterlagen bei und ist mit Antragsabgabe einzureichen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Nichtoffenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 02/12/2022
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Teilnahmeanträge sind ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP

einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur

Verfügung gestellt.

Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im

Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bewerberinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass

eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen

Informationen bieten kann. Die Bewerber werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals

DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum

Vergabeverfahren zu prüfen.

Für die Abgabe eines Teilnahmeantrages ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.

Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6MH4

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 Abs. 3 GWB:

Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10

Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber

dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu

wollen, vergangen sind.

§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:

(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union

vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren

innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach

Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der

Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage

nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/11/2022