Prüfungs- und Beratungsleistungen Tax CMS (vergA) Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-034
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
E-Mail:
Fax: +49 302598-6074
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfungs- und Beratungsleistungen Tax CMS (vergA)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Erbringung von Prüfungsleistungen gemäß IDW PS 980 in Bezug auf das bereits eingerichtete Tax CMS für den gesamten Konzern der Bundesdruckerei. Darüber hinaus sollen für die zwei ausländischen Tochtergesellschaften (Maurer Electronics Split d.o.o, Kroatien und iNCO Spolka z.o.o., Polen) sowohl eine Beratung beim Aufbau eines Tax CMS als auch die Prüfung des dann eingerichteten Tax CMS stattfinden.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bundesdruckerei Gruppe GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Bundesdruckerei gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten im Bereich der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen.
Die Bundesdruckerei-Gruppe hat für ihre konzernverbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) für folgende Teilbereiche eingerichtet:
- Ertragsteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
Im Jahr 2018 wurde dieses zum ersten Mal von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vollumfänglich (Angemessenheit und Wirksamkeit nach IDW PS 980) geprüft. Eine weitere Vollprüfung erfolgte 2022. Prüferische Durchsichten erfolgten 2019 - 2021.
Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer 4-Jahres-Zeitraum mit einer Vollprüfung in 2023 sowie anschließenden drei prüferischen Durchsichten.
Für die beiden ausländischen Tochtergesellschaften (Maurer Electronics Split d.o.o, Kroatien und iNCO Spolka z.o.o., Polen) soll ebenfalls ein Tax CMS aufgebaut werden, welches dann Gegenstand regelmäßiger Prüfungen sein wird.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.12.2026.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift: Fuhlentwiete 12
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20355
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der unter Ziffer II.1.7) angegebene (maximale) Auftragswert wird aufgrund § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV in der
Vergabebekanntmachung nicht genannt. Der in den Abschnitten II.1.7) und V.2.4 angegebene Wert ist daher
lediglich als Platzhalter zu verstehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6QH9
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 22894990