Prüfungs- und Beratungsleistungen Tax CMS Referenznummer der Bekanntmachung: ECA-2023-034
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10969
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bundesdruckerei.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Prüfungs- und Beratungsleistungen Tax CMS
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages für die Erbringung von Prüfungsleistungen gemäß IDW PS 980 in Bezug auf das bereits eingerichtete Tax CMS für den gesamten Konzern der Bundesdruckerei. Darüber hinaus sollen für die zwei ausländischen Tochtergesellschaften (Maurer Electronics Split d.o.o, Kroatien und iNCO Spolka z.o.o., Polen) sowohl eine Beratung beim Aufbau eines Tax CMS als auch die Prüfung des dann eingerichteten Tax CMS stattfinden.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Bundesdruckerei Gruppe GmbH Kommandantenstraße 18 10969 Berlin
Die Bundesdruckerei gehört zu den weltweit führenden Anbietern von Produkten im Bereich der Hochsicherheitstechnologie. Die Kernkompetenzen liegen im Management und der Anwendung sicherer Identitäten von Personen, Daten, Prozessen und Systemen für den hoheitlichen und behördlichen Markt sowie für mittelständische Unternehmen.
Die Bundesdruckerei-Gruppe hat für ihre konzernverbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland ein Tax Compliance Management System (Tax CMS) für folgende Teilbereiche eingerichtet:
- Ertragsteuer
- Umsatzsteuer
- Lohnsteuer
Im Jahr 2018 wurde dieses zum ersten Mal von einer externen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vollumfänglich (Angemessenheit und Wirksamkeit nach IDW PS 980) geprüft. Eine weitere Vollprüfung erfolgte 2022. Prüferische Durchsichten erfolgten 2019 - 2021.
Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer 4-Jahres-Zeitraum mit einer Vollprüfung in 2023 sowie anschließenden drei prüferischen Durchsichten.
Für die beiden ausländischen Tochtergesellschaften (Maurer Electronics Split d.o.o, Kroatien und iNCO Spolka z.o.o., Polen) soll ebenfalls ein Tax CMS aufgebaut werden, welches dann Gegenstand regelmäßiger Prüfungen sein wird.
Nähere Einzelheiten können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden.
Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, spätestens am 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte, Konzernstruktur
2. Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als 6 Monate (bezogen auf den Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) ist
3. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß Formblatt
4. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt
Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss nicht zwingend (kann aber) bereits mit dem Angebot eingereicht werden.
Sofern die Erklärung nicht mit Abgabe des Angebots vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, selbige vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
5. Auszug aus dem Wettbewerbsregister und Gewebezentralregister (nicht vom Bieter vorzulegen)
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern.
Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen.
6. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
b) Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
7. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu Vertragsverhältnissen zum Unternehmen und etwaigen persönlichen/dienstlichen Beziehungen zu Mitarbeitern der Bundesdruckerei-Gruppe
8. Angaben gemäß Bieterselbstauskunft zu
a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer;
b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen;
Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Anforderungen entsprechen.
9. Referenzerklärungen gemäß den Formblättern I.4.1 und I.4.2 "Referenzerklärung"
a. Referenzen (mindestens eine) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Prüfung der Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit von Tax Compliance Management Systemen nach IDW PS 980 für Unternehmen im mehrheitlichen Eigentum (> 50 %) des Bundes,
b. Referenzen (mindestens fünf) aus den letzten drei (3) Jahren aus dem Bereich der Prüfung der Angemessenheit, Implementierung und Wirksamkeit von Tax Compliance Management Systemen nach IDW PS 980
jeweils unter Angabe:
- des Auftraggebers der Referenz (nebst den hierzu geforderten Angaben im Formblatt "Referenzerklärung"),
- der Beschreibung der Referenzleistung(en),
- des Leistungszeitraums,
- des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz oder Mengen)
und
- des Leistungserbringers.
Hinweis: Erfüllt eine Referenz sowohl die Referenzanforderungen zu a. als auch zu b., so kann dieselbe Referenz als Nachweis für beide Referenzanforderungen verwendet werden. Die entsprechende Referenz ist dann sowohl im Formblatt 1.4.1 als auch im Formblatt 1.4.2. anzugeben.
Die Referenzleistungen müssen in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein. Wurde die Leistung bereits vor diesem Zeitraum oder noch gar nicht abgeschlossen, wird die entsprechende Referenz nicht berücksichtigt.
Die Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers (Name und Anschrift) sowie des Ansprechpartners (Name und Kontaktdaten) kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. In diesem Fall ist der Auftraggeber so konkret wie möglich zu umschreiben und im Referenz-Formblatt auf das Bestehen einer Vertraulichkeitsverpflichtung hinzuweisen.
Bei der Anzahl der Referenzen handelt es sich jeweils um Mindestanforderungen, deren Nichterfüllung zum Ausschluss des betroffenen Angebotes vom weiteren Vergabeverfahren führt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW6SDC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
§ 135 Abs. 1 und 2 GWB:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union
vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach
Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]