Ausstellungsproduktion und Medienproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: BKHS WA HS
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kattrepel 10
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmut-schmidt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstellungsproduktion und Medienproduktion
Die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung aus Hamburg (im folgenden benannt als BKHS oder AG) erinnert als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts, an einen der bedeutendsten deutschen Staatsmänner des 20. Jahrhunderts und befasst sich als zukunftsorientierte Denkfabrik mit Fragestellungen rund um vergangene wie auch aktuelle Belange hinsichtlich der Themen: Europa und internationale Politik, Globale Märkte und Soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Gesellschaft.
Um die historisch-politische Bildungsarbeit im analogen Raum auch über die Grenzen Hamburgs hinaus umzusetzen, bereitet die BKHS zurzeit zwei Wanderausstellungen (im Folgenden auch "WA") vor, die ab Anfang 2024 in einer nationalen Fassung in Deutschland sowie in einer internationalen Fassung in Europa gezeigt werden sollen.
Die nationale Version der Wanderausstellung soll an folgenden Ortstypen präsentiert werden: Gemeindezentren, Schulen, Kirchen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Bibliotheken etc. Dabei ist von einem Platzbedarf von rund 100-120 Quadratmetern und verschiedenen Grundrissen der WA auszugehen.
Um die Gesamtleistung zu Erstellung der Wanderausstellung (inkl. der internationalen Fassung der Wanderausstellung) abzudecken, ist die Ausschreibung in zwei Lose unterteilt. Ein Angebot für beide Lose ist zulässig. Um das Endprodukt einer voll funktionsfähigen, qualitativ hochwertigen und in sich stimmigen Ausstellung zu gewährleisten, haben sich die ggf. zwei AN entsprechend jederzeit abzustimmen und bestimmte Schnittstellen zu pflegen. Dahingehend besteht insbesondere zwischen den Gewerken Medientechnik (Los A) und Programmierung, Screendesign und Medienproduktion (Los B) eine wesentliche Schnittstelle.
Ausstellungsproduktion
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Kattrepel 10 20095 Hamburg
Für die Realisierung der Wanderausstellung vergibt die BKHS in Los A folgende Leistungen:
- Ausstellungsbau
- Medientechnik
- Elektrik und Licht
- Transportverpackung
- Grafikproduktion
Programmierung Screendesign Medienproduktion
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Kattrepel 10 20095 Hamburg
Zur Realisierung der Wanderausstellung vergibt die BKHS in Los B folgende Leistungen:
- Programmierung
- Screendesign
- Medienproduktion
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausstellungsproduktion
Postanschrift: Am Kölner Brett 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-546480
Internet-Adresse: http://www.235media.com
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Programmierung Screendesign Medienproduktion
Postanschrift: Am Kölner Brett 6
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 221-546480
Internet-Adresse: http://www.235media.com
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Angabe des Gesamtwertes der Beschaffung (Ziffer II.1.7. dieser Bekanntmachung) und der jeweiligen Auftragswerte der Lose A und B (jeweils Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung) unterbleibt, da diese den berechtigten geschäftlichen Interessen der 235 Media GmbH schaden würde.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6GP7
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499548
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.