Ausstellungsproduktion und Medienproduktion Referenznummer der Bekanntmachung: BKHS WA HS
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kattrepel 10
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20095
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.helmut-schmidt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausstellungsproduktion und Medienproduktion
Die Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung aus Hamburg (im folgenden benannt als BKHS oder AG) erinnert als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts, an einen der bedeutendsten deutschen Staatsmänner des 20. Jahrhunderts und befasst sich als zukunftsorientierte Denkfabrik mit Fragestellungen rund um vergangene wie auch aktuelle Belange hinsichtlich der Themen: Europa und internationale Politik, Globale Märkte und Soziale Gerechtigkeit, Demokratie und Gesellschaft.
Um die historisch-politische Bildungsarbeit im analogen Raum auch über die Grenzen Hamburgs hinaus umzusetzen, bereitet die BKHS zurzeit zwei Wanderausstellungen (im Folgenden auch "WA") vor, die ab Anfang 2024 in einer nationalen Fassung in Deutschland sowie in einer internationalen Fassung in Europa gezeigt werden sollen.
Die nationale Version der Wanderausstellung soll an folgenden Ortstypen präsentiert werden: Gemeindezentren, Schulen, Kirchen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Bibliotheken etc. Dabei ist von einem Platzbedarf von rund 100-120 Quadratmetern und verschiedenen Grundrissen der WA auszugehen.
Um die Gesamtleistung zu Erstellung der Wanderausstellung (inkl. der internationalen Fassung der Wanderausstellung) abzudecken, ist die Ausschreibung in zwei Lose unterteilt. Ein Angebot für beide Lose ist zulässig. Um das Endprodukt einer voll funktionsfähigen, qualitativ hochwertigen und in sich stimmigen Ausstellung zu gewährleisten, haben sich die ggf. zwei AN entsprechend jederzeit abzustimmen und bestimmte Schnittstellen zu pflegen. Dahingehend besteht insbesondere zwischen den Gewerken Medientechnik (Los A) und Programmierung, Screendesign und Medienproduktion (Los B) eine wesentliche Schnittstelle.
Ausstellungsproduktion
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Kattrepel 10 20095 Hamburg
Für die Realisierung der Wanderausstellung vergibt die BKHS in Los A folgende Leistungen:
- Ausstellungsbau
- Medientechnik
- Elektrik und Licht
- Transportverpackung
- Grafikproduktion
Programmierung Screendesign Medienproduktion
Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung Kattrepel 10 20095 Hamburg
Zur Realisierung der Wanderausstellung vergibt die BKHS in Los B folgende Leistungen:
- Programmierung
- Screendesign
- Medienproduktion
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung des Bieters zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, ob, unter welcher HRA/HRB Nummer und bei welchem Gericht sie ggf. in das Handelsregister eingetragen sind. Sofern keine Verpflichtung zur Eintragung in das Handelsregister besteht (z. B. aufgrund der Rechtsform des Bewerbers) ist hierzu eine entsprechende Erklärung abzugeben.
Handelsregisterauszüge können freiwillig als eigene Anlage zum Angebot beigefügt werden.
Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz und den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben [Los A] bzw. Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben [Los B]) des Bieters, jeweils der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2020-2022), jeweils in EUR netto.
Bei Bietergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
1. Beschäftigtenzahl: Eigenerklärung des Bieters, aus der die Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bieters im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr (2022) ersichtlich ist.
Der Bieter/ die Bietergemeinschaft hat dabei jeweils gesondert anzugeben, welchen Anteil an der durchschnittlichen Zahl die Zahl der Personen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nach Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 für Los A und Anlagenkonvolut 2 für Los B) eingesetzt werden sollen, hat.
2. Berufserfahrung: Eigenerklärung des Bieters über die Namen und Dauer der Berufserfahrung des/der Projektleiters/in und des/der stellvertretenden Projektleiters/in im Bereich der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1) beschrieben (Los A) bzw. über die Dauer der Berufserfahrung des/der Projektleiters/in und des/der stellvertretenden Projektleiters/in im Bereich der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2) beschrieben (Los B).
Der/die vom Bieter/ der Bietergemeinschaft benannte Projektleiter/in und der/die vom Bieter/ der Bietergemeinschaft benannte stellvertretende Projektleiter/in kommen im Fall der Zuschlagserteilung für die Auftragsausführung zum Einsatz.
3. Referenzen:
Los A
Eigenerklärung des Bieters über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben im Bereich von Ausstellungen (Wanderausstellungen und/oder Sonderausstellungen) jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), und Übermittlung von
- drei (3) Fotokopien des abgeschlossenen Projekts.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben im Bereich von Wander- und/oder Sonderausstellungen.
b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Bereits abgeschlossen, d. h. Endabnahme der Referenzleistungen durch den Auftraggeber (das Referenzprojekt darf vor dem Jahr 2018 begonnen haben).
Los B
Eigenerklärung des Bieters über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft über ausgeführte Leistungen der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2 der Vergabeunterlagen) beschrieben im Bereich von Ausstellungen (Wander-, Sonder- und/oder Dauerausstellungen) jeweils mit Angabe
- bei Bietergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung inkl. Beschreibung der erbrachten Leistungen,
- des Auftragswerts,
- des Erbringungszeitpunkts (Zeitraum der Leistungserbringung),
- des öffentlichen oder privaten Empfängers (Name/ Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse), und Übermittlung
- eines (1) vom Bieter/ der Bietergemeinschaft produzierten Films (Animation oder Filmdreh) als Bereitstellung per Link und fünf (5) Screenzuständen der vom Bieter entwickelten digitalen und interaktiven Anwendung.
Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2) beschrieben im Bereich von Wander-, Sonder- und/oder Dauerausstellungen mit Angabe.
b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Bereits abgeschlossen, d. h. Endabnahme der Referenzleistungen durch den Auftraggeber (das Referenzprojekt darf vor dem Jahr 2018 begonnen haben).
zu Eignungskriterium 1 (Beschäftigtenzahl):
Mindestanforderungen für Los A (Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung [Anlagenkonvolut 1] beschrieben) sind eine Zahl von mindestens 20 Beschäftigten und eine Zahl von mindestens 3 Personen, die im Bereich Ausstellungsbau und -produktion, eine Zahl von mindestens 4 Personen, die im Bereich Produkt- / Industriedesign, eine Zahl von mindestens 2 Personen, die im Bereich Grafikproduktion sowie eine Zahl von mindestens 2 Personen, die im Bereich Medientechnik und Elektronik eingesetzt werden sollen.
Mindestanforderungen für Los B (Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung [Anlagenkonvolut 2] beschrieben) sind eine Zahl von mindestens 20 Beschäftigten und eine Zahl von mindestens 3 Personen, die im Bereich Medienproduktion, sowie eine Zahl von mindestens 3 Personen, die im Bereich Programmierung und Screendesign eingesetzt werden sollen.
Mindestanforderungen bei Angebotsabgabe für beide Lose und/oder Kombinationsangebot: Gibt ein Bieter/ eine Bietergemeinschaft ein Angebot für beide Lose und/oder ein Kombinationsangebot ab, gelten hinsichtlich der Zahl der Beschäftigten die zuvor aufgeführten Mindestanforderungen kumulativ, d. h. der Bieter/ die Bietergemeinschaft muss beide vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Angebotes.
Bei einer Bietergemeinschaft sind die Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl des Personals mit den Funktionen vergleichbar wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 für Los A und Anlagenkonvolut 2 für Los B) (Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben [Los A] und/oder Medienproduktion, Screendesign und Programmierung wie in der Leistungsbeschreibung beschrieben [Los B]) jedes Mitglieds der Bietergemeinschaft jeweils zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
zu Eignungskriterium 2 (Berufserfahrung):
Mindestanforderungen bei Angebotsabgabe für Los A oder Los B, für beide Lose und/oder Kombinationsangebot ist jeweils eine Berufserfahrung des/der Projektleiters/in und des/der stellvertretenden Projektleiters/in als Projektleiter/in und/oder stellvertretende/r Projektleiter/in im Bereich der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1) beschrieben (Los A) bzw. im Bereich der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2) beschrieben (Los B) von jeweils mindestens fünf (5) Jahren im Zeitpunkt der Angebotsabgabe.
zu Eignungskriterium 3 (Referenzen):
Los A: Eigenerklärung des Bieters über drei (3) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Ausstellungsproduktion mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 1 der Vergabeunterlagen) beschrieben im Bereich von Wander- und/oder Sonderausstellungen.
b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Bereits abgeschlossen, d. h. Endabnahme der Referenzleistungen durch den Auftraggeber (das Referenzprojekt darf vor dem Jahr 2018 begonnen haben).
Los B: Eigenerklärung des Bieters über zwei (2) geeignete Referenzen (Mindestanforderung) des Bieters/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bietergemeinschaft. Eine Referenz gilt als geeignet, wenn alle folgenden Anforderungen erfüllt sind:
a) Es handelt sich um eine Referenz über dem Bieter beauftragte und von ihm erbrachte Leistungen der Medienproduktion, Screendesign und Programmierung mit den Leistungsschwerpunkten wie in der Leistungsbeschreibung (Anlagenkonvolut 2) beschrieben im Bereich von Wander-, Sonder- und/oder Dauerausstellungen mit Angabe.
b) Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Angebotsfrist in diesem Verfahren: Bereits abgeschlossen, d. h. Endabnahme der Referenzleistungen durch den Auftraggeber (das Referenzprojekt darf vor dem Jahr 2018 begonnen haben).
Der/die vom Bieter/ der Bietergemeinschaft benannte Projektleiter/in und der/die vom Bieter/ der Bietergemeinschaft benannte stellvertretende Projektleiter/in kommen im Fall der Zuschlagserteilung für die Auftragsausführung zum Einsatz.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6J5S
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 2289499548
Fax: +49 2289499400
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.