Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen - Havariestrecke Berlin - Köpenick-Kirschstraße (Teilabschn der Tramlinien 27, 62, 67, 61, 63, 68) Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0318-2023
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen - Havariestrecke Berlin - Köpenick-Kirschstraße (Teilabschn der Tramlinien 27, 62, 67, 61, 63, 68)
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für den Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG
gestellten Omnibussen im öffentlichen Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Leistung wird ausgeschrieben in vier voneinander
getrennten Mengenlosen. Eine
Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein
oder bis zu 4 Losen bieten.
Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der
Bieter für ein von vier (Mengen) Losen ein Angebot
unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte
Losnummer erfolgt dabei nicht.
Eine Angebotslegung für mehrere Lose erfolgt in der Weise,
dass ein Bieter angibt, für wie viele (Mengen) Lose er ein
Angebot unterbreitet. Er kann dabei für die einzelnen Lose
unterschiedliche Preise angeben.
Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG
hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer
vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters,
das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, ggf.
auch in die Bewertung für die Lose 2, 3, oder 4 mit
einbeziehen, soweit das Angebot nicht bereits für den Zuschlag
eines Loses vorgesehen ist.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los. Insgesamt wird der AG die vier
günstigsten Angebote für die vier Lose bezuschlagen.
Die Anzahl der Lose, auf die ein Bieter geboten hat, wird bei
der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt; das heißt ein Bieter
erhält den Zuschlag auf maximal so viele Lose, wie er
angeboten hat bzw. auf die maximale Anzahl von Losen, für die
der Bieter geeignet ist.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 2.800 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 3 Umläufe bzw. max. 4 Umläufe mit ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 2.800 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 2.520 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 3.080 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.080 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Postanschrift: Dieselstraße 1
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17642220000
Fax: +49 7345919114
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Postanschrift: Dieselstraße 1
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17642220000
Fax: +49 7345919114
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Postanschrift: Dieselstraße 1
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17642220000
Fax: +49 7345919114
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Postanschrift: Dieselstraße 1
Ort: Langenau
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 89129
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 17642220000
Fax: +49 7345919114
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.