Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen - Havariestrecke Berlin - Köpenick-Kirschstraße (Teilabschn der Tramlinien 27, 62, 67, 61, 63, 68) Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0318-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen - Havariestrecke Berlin - Köpenick-Kirschstraße (Teilabschn der Tramlinien 27, 62, 67, 61, 63, 68)
Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für den Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG
gestellten Omnibussen im öffentlichen Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.
Die Leistung wird ausgeschrieben in vier voneinander
getrennten Mengenlosen. Eine
Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein
oder bis zu 4 Losen bieten.
Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der
Bieter für ein von vier (Mengen) Losen ein Angebot
unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte
Losnummer erfolgt dabei nicht.
Eine Angebotslegung für mehrere Lose erfolgt in der Weise,
dass ein Bieter angibt, für wie viele (Mengen) Lose er ein
Angebot unterbreitet. Er kann dabei für die einzelnen Lose
unterschiedliche Preise angeben.
Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG
hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer
vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters,
das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, ggf.
auch in die Bewertung für die Lose 2, 3, oder 4 mit
einbeziehen, soweit das Angebot nicht bereits für den Zuschlag
eines Loses vorgesehen ist.
Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los. Insgesamt wird der AG die vier
günstigsten Angebote für die vier Lose bezuschlagen.
Die Anzahl der Lose, auf die ein Bieter geboten hat, wird bei
der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt; das heißt ein Bieter
erhält den Zuschlag auf maximal so viele Lose, wie er
angeboten hat bzw. auf die maximale Anzahl von Losen, für die
der Bieter geeignet ist.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit
ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um
ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit
ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um
ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit
ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um
ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023
Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg
Es besteht ein Bedarf von ca. 2.800 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 3 Umläufe bzw. max. 4 Umläufe mit
ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um
ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 2.800 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 2.520 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 3.080 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.080 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch
für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von
jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21
Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19
Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder 46 PBefG (vgl.III.2.2.))
9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt
"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
1. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags oder vergleichbaren Leistungen, d. h. Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung, erzielt habe.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr je Los mit Leistungen gefordert, die mit dem zu
vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, muss als Umsatz mindestens das Vielfache - entsprechend der Losanzahl - je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar
sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
1. Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen
Angaben zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3
Geschäftsjahren,, die in Art und Umfang mit der
vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags
vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von
Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben.
Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes
Referenzprojekt:
a)Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur
Benennung
eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer
und
E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
b) Zeitraum der Leistungserbringung
c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung
d) Erbrachte Betriebsstunden
Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der
Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.
2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter
a) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n.
b) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen, d.h. Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung erbringen, hatte/n bzw. habe/n.
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für
Los 1: von mindestens 7.500 Betriebsstunden
Los 2: von mindestens 7.500 Betriebsstunden
Los 3: von mindestens 7.500 Betriebsstunden
Los 4: von mindestens 5.600 Betriebsstunden
in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.
Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
entfällt
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu
ein Formular zur Verfügung.
Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der Fassung vom 01.07.2023 einzuhalten.
Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
- Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46 PBefG sein.
- Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrer*innen müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und den Anforderungen der Anlage D aus der Leistungsbeschreibung entsprechen.
- Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG in deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.
Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).
2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1 - 0318-2023 zu erfolgen.
3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 02.06.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.
Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf
der Plattform veröffentlichen.
Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten
Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/
die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn
die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist
mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft,
ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer
III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),
so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen
vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die
Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe erforderlich.
9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.
Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.