Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen - Havariestrecke Berlin - Köpenick-Kirschstraße (Teilabschn der Tramlinien 27, 62, 67, 61, 63, 68) Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0318-2023

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-187f998c4c0-3609b66a6c3d7f7d
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Losweise Erbringung von Fahrdienstleistung im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen - Havariestrecke Berlin - Köpenick-Kirschstraße (Teilabschn der Tramlinien 27, 62, 67, 61, 63, 68)

Referenznummer der Bekanntmachung: FG1-0318-2023
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die BVG schreibt als Sektorenauftraggeber für den Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023 Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr (SEV) mit vom AG

gestellten Omnibussen im öffentlichen Personennahverkehr aus, die der Auftragnehmer eigenständig organisiert und durchführt. Eine Arbeitnehmerüberlassung ist nicht Gegenstand der Ausschreibung.

Die Leistung wird ausgeschrieben in vier voneinander

getrennten Mengenlosen. Eine

Losbeschränkung besteht nicht, d.h. ein Bieter kann auf ein

oder bis zu 4 Losen bieten.

Eine Angebotslegung auf ein Los erfolgt in der Weise, dass der

Bieter für ein von vier (Mengen) Losen ein Angebot

unterbreitet; eine konkrete Festlegung auf eine bestimmte

Losnummer erfolgt dabei nicht.

Eine Angebotslegung für mehrere Lose erfolgt in der Weise,

dass ein Bieter angibt, für wie viele (Mengen) Lose er ein

Angebot unterbreitet. Er kann dabei für die einzelnen Lose

unterschiedliche Preise angeben.

Wir weisen die Bieter darauf hin, dass die Formulare des AG

hiervon abweichend zwar eine Festlegung der Losnummer

vorsehen. Dennoch wird der AG das Angebot eines Bieters,

das im Angebotsformular bei Losnummer 1 eingetragen ist, ggf.

auch in die Bewertung für die Lose 2, 3, oder 4 mit

einbeziehen, soweit das Angebot nicht bereits für den Zuschlag

eines Loses vorgesehen ist.

Grundsätzlich erfolgt der Zuschlag auf das Angebot mit dem günstigsten Angebotspreis je Los. Insgesamt wird der AG die vier

günstigsten Angebote für die vier Lose bezuschlagen.

Die Anzahl der Lose, auf die ein Bieter geboten hat, wird bei

der Zuschlagsentscheidung berücksichtigt; das heißt ein Bieter

erhält den Zuschlag auf maximal so viele Lose, wie er

angeboten hat bzw. auf die maximale Anzahl von Losen, für die

der Bieter geeignet ist.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit

ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um

ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/07/2023
Ende: 03/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit

ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um

ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/07/2023
Ende: 03/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023

Los-Nr.: 3
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es besteht ein Bedarf von ca. 3.700 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 4 Umläufe bzw. max. 5 Umläufe mit

ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um

ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 3.700 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 3.330 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 4.070 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.330 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/07/2023
Ende: 03/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Leistungszeitraum 24.07.2023 - 03.09.2023

Los-Nr.: 4
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Erbringung von Fahrleistungen im Schienenersatzverkehr mit vom AG gestellten Omnibussen erfolgt innerhalb des Leistungsgebietes der BVG in Berlin/Brandenburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Es besteht ein Bedarf von ca. 2.800 h (Betriebsstunden) im Schienenersatzverkehr. Der bedarf bezieht sich auf den Zeitraum vom 24.07.2023 - 03.09.2023. Es werden täglich ca. 3 Umläufe bzw. max. 4 Umläufe mit

ca. 22 Stunden je Umlauf stattfinden. Die Umläufe beginnen um

ca. 03.00 Uhr und enden um ca. 01.00 Uhr. Jeder Umlauf beginnt und endet auf einen Betriebshof des AG. Der AG beabsichtigt im Leistungszeitraum ca. 2.800 Betriebsstunden abzurufen. Die genannte Menge stehlt nur ein Richtwert dar. Der AG wird mindestens 2.520 Betriebsstunden für den Leistungszeitraum und nicht mehr als 3.080 Betriebsstunden abrufen, wobei der AN keinen Anspruch auf Abruf einer Mindestanzahl von Betriebsstunden hat, aber einen Anspruch auf Vergütung von mindestens 3.080 Betriebsstunden im gesamten Leistungszeitraum (take-or-pay). Der AG wird die jeweils zu erbringende Fahrleistung spätestens 1 Woche im Voraus abrufen und die Einzelheiten der Fahrleistung dabei konkretisieren. Kann der AG, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Änderungen oder aufgrund betriebsinterner Abläufe, eine abgerufene Fahrleistung des AN nicht für den ausgeschriebenen Schienenersatzverkehr in Anspruch nehmen, kann der AG die abgerufene Fahrleistung auch für andere SEV-Leistungen oder den Linienverkehr des AG nutzen. Er wird dies dem AN unverzüglich mitteilen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 24/07/2023
Ende: 03/09/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bietern (der Begriff Bieter wird als Synonym auch

für Bietergemeinschaften verwendet) bzw. von

jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.

1. Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.

2. Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.

3. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21

Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.

4. Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.

5. Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19

Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.

6. Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.

7. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (mind. 3 Jahre im Bereich der gewerblichen Personenbeförderung tätig und im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr § 42 und/oder § 43 und/oder 46 PBefG (vgl.III.2.2.))

9. Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt

"Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Eigenerklärung über den Umsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, wobei der jeweilige Jahresumsatz (netto, exklusive Umsatzsteuer) mit Leistungen im Tätigkeitsbereich des zu vergebenden Auftrags oder vergleichbaren Leistungen, d. h. Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung, erzielt habe.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Es wird mindestens ein jährlicher Umsatz von [Betrag gelöscht] EUR je Geschäftsjahr je Los mit Leistungen gefordert, die mit dem zu

vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).

Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, muss als Umsatz mindestens das Vielfache - entsprechend der Losanzahl - je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar

sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

1. Unternehmensreferenzen des Bieters über vergleichbare Leistungen

Angaben zu durchgeführten Aufträgen aus den vergangenen 3

Geschäftsjahren,, die in Art und Umfang mit der

vorliegenden ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

Die den Leistungen des ausgeschriebenen Auftrags

vergleichbaren Leistungen sind solche, die die Erbringung von

Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung zum Gegenstand haben.

Erwartet werden mindestens folgenden Angaben für jedes

Referenzprojekt:

a)Name und Adresse des Auftraggebers; eine Aufforderung zur

Benennung

eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer

und

E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;

b) Zeitraum der Leistungserbringung

c) Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistung

d) Erbrachte Betriebsstunden

Bei Angabe von mehreren Referenzprojekten ist die in der

Eigenerklärung beigelegten Tabelle zu duplizieren.

2. Erklärung zur Anzahl der Mitarbeiter

a) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgende durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern hatte/n bzw. habe/n.

b) Ich erkläre, dass ich in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren folgenden durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern, welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen, d.h. Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung erbringen, hatte/n bzw. habe/n.

Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Angebot einzureichen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Bieter muss mit den vorgelegten Referenzen mindestens Betriebsstunden in einem Umfang von jährlich für

Los 1: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

Los 2: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

Los 3: von mindestens 7.500 Betriebsstunden

Los 4: von mindestens 5.600 Betriebsstunden

in den vergangenen 3 Geschäftsjahren belegen.

Sollte für mehrere Lose ein Angebot eingereicht werden, müssen die jährlichen Betriebsstunden mindestens in der Summe der vorgenannten Betriebsstunden für die angebotenen Lose je Geschäftsjahr mit Leistungen erzielt worden sein, die mit dem zu vergebenden Leistungsgegenstand vergleichbar sind (vergleichbar sind Fahrleistungen mit Omnibussen zur Fahrgastbeförderung).

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.

Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

entfällt

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

siehe Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

gesamtschuldnerisch haftend

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung iSd Frauenförderverordnung abzugeben. Der AG stellt hierzu

ein Formular zur Verfügung.

Darüber hinaus hat der AN die Vorgaben nach dem BerlAVG, insbesondere zum vergaberechtlichen Mindestlohn, zu berücksichtigen, also mind. die Entgeltvorgaben des TV-Nahverkehr Berlin in der Fassung vom 01.07.2023 einzuhalten.

Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.

- Der AN muss während der Vertragserfüllung jederzeit im Besitz einer Genehmigung für den Gelegenheitsverkehr nach § 42,43 und/oder § 46 PBefG sein.

- Die vom AN für die Auftragsdurchführung eingesetzten Fahrer*innen müssen der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein und den Anforderungen der Anlage D aus der Leistungsbeschreibung entsprechen.

- Des Weiteren ist jegliche Kommunikation zwischen dem AN und der BVG in deutscher Sprache zu führen; alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen, ggf. durch zertifizierte Übersetzung.

Weitere Vorgaben, die im Rahmen der Ausführung des Auftrags einzuhalten sind, ergeben sich aus den weiteren Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 16/06/2023
Ortszeit: 09:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/07/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 16/06/2023
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Der AG ist nach § 100 Abs. 1 Nr. 1 GWB Sektorenauftraggeber und unterliegt dem GWB und der SektVO sowie dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG).

2. Die Übermittlung von Fragen zu den Vergabeunterlagen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens FG1 - 0318-2023 zu erfolgen.

3. Der AG behält sich vor, nur solche Fragen zu beantworten, die bis zum 02.06.2023 an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind.

Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterunterlagen sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf

der Plattform veröffentlichen.

Der AG empfiehlt daher allen Bietern, täglich den vorbenannten

Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Fragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bieter sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.

4. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bieter/

die Bietergemeinschaft der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.

5. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn

die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.

6. Sofern ein Angebot durch eine Bietergemeinschaft erfolgt, ist

mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft

ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der Bietergemeinschaft,

ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.

Bietergemeinschaften dürfen nur ein Angebot einreichen. Mitglieder einer Bietergemeinschaften dürfen zudem nicht als Einzelbieter und als Mitglieder einer weiteren Bietergemeinschaft am Verfahren teilnehmen. Die unter Ziffer

III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in einem gesonderten Formular vorzulegen. Bietergemeinschaften haben darüber hinaus eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bietergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.

7. Beabsichtigt der Bieter oder ein Mitglied einer Bietergemeinschaft, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe),

so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Formular vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bieter gesondert mit dem Angebot die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen

vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Kapazitäten der Dritten nachgewiesen wird.

Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bieter im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.

Beabsichtigt der Bieter, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Unterauftragnehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

8. Der Auftraggeber hat für die Einreichung des Angebotes Formulare erstellt. Diese sind für die Einreichung des Angebotes zu verwenden und über die

Vergabeplattform gem. I.1 herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Angebotsabgabe erforderlich.

9. Die Angebote müssen bis zum Schlusstermin (s.

Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/05/2023