Rahmenverträge Schachtgerüste Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57364
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Europaplatz 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Kent, Juliane
E-Mail:
Telefon: +49 3029724571
Fax: +49 6926520154
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Schachtgerüste
transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren)
bundesweit
Transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren) bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Schachtgerüste werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht. Somit können auch regionale Anbieter einen Rahmenvertrag erhalten.
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 200 Schachtgerüste. Diese Menge ist gleichzeitig die garantierte Mindestabnahmemenge.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 400 Aufzugsanlagen. Es handelt sich bei diesem Wert um eine festgelegte Höchstmenge und nicht um Mindestabnahmemengen, das bedeutet, dass hierfür kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 50 Schachtgerüste pro Jahr, maximal 100 Stück pro Jahr abzunehmen. Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Summe, der aus allen geschlossenen Rahmenverträgen zu erwartenden Abrufe und können sich zwischen den Jahresscheiben verschieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenverträge Schachtgerüste
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.