Rahmenverträge Schachtgerüste Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEA57364
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenverträge Schachtgerüste
transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren)
bundesweit
Transparente Schachtgerüste für Aufzugsanlagen, deren Herstellung, Lieferung und Montage sowie ggf. Rückbau von Altanlagen (Laufzeit 4 Jahre mit der Option auf Kündigung durch den Auftraggeber nach drei Jahren) bundesweit im öffentlichen Verkehrsbereich der Deutschen Bahn AG und der mit ihr verbundenen Unternehmen, überwiegend für DB Station&Service AG.
Die Rahmenverträge gelten grundsätzlich bundesweit. Die jeweiligen Schachtgerüste werden im nachgelagerten Wettbewerb vergeben. Eine Pflicht für die Rahmenvertragsinhaber, auf Anfragen zu konkreten Einbauorten anzubieten, besteht hierbei nicht. Somit können auch regionale Anbieter einen Rahmenvertrag erhalten.
Die geschätzte Menge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen wird (Schätzmenge), beträgt 200 Schachtgerüste. Diese Menge ist gleichzeitig die garantierte Mindestabnahmemenge.
Die Höchstmenge der Leistungen, die während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung abgerufen werden kann, beträgt 400 Aufzugsanlagen. Es handelt sich bei diesem Wert um eine festgelegte Höchstmenge und nicht um Mindestabnahmemengen, das bedeutet, dass hierfür kein Anspruch auf Vergütung besteht.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, mindestens 50 Schachtgerüste pro Jahr, maximal 100 Stück pro Jahr abzunehmen. Die angegebenen Mengen betreffen die voraussichtliche Summe, der aus allen geschlossenen Rahmenverträgen zu erwartenden Abrufe und können sich zwischen den Jahresscheiben verschieben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vollständig ausgefüllte Angebotserklärung
Die Lieferantenselbstauskunft ist vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterschreiben.
(A) Weisen Sie ein Qualitätsmanagementsystem nach.
(B) Referenzen: Nennen Sie mind. 5 Referenzanlagen. Beschreiben Sie die ausgeführten Leistungen in den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind (unter Nennung des jeweiligen Auftraggebers einschließlich Ansprechpartner und Telefonnummer, Leistungsumfang, Montageort, Auftragswert). Erwartet werden nachweisliche Erfahrungen in der Herstellung von Aufzugsschachtgerüsten im Verkehrsbereich.
(C) Weisen Sie Ihre Klassifizierung gemäß DIN EN 1090 nach, erwartet wird mindestens Klasse EXC 2 (gilt ausdrücklich auch für Sub-Unternehmer).
(D) Bestätigen Sie, dass Ihnen die im Lastenheft aufgeführten Vorschriften bekannt sind und diese eingehalten werden. (Eigenerklärung zwingend erforderlich). Der Auftraggeber behält sich eine spätere Prüfung vor.
(E) Benennen Sie Ihre Fertigungs- und Montagekapazität in Stück pro Monat und pro Jahr. Erklären Sie, dass Sie die Kapazität für 4 parallele und gleichzeitige Montagen am Einbauort (also in der Regel auch mit mindestens vier Montageteams) für die DB AG haben.
(F) Bitte benennen Sie das zum Einsatz kommende Fassadensystem, weisen Sie dessen bauaufsichtliche Zulassung nach. Die bauaufsichtliche Zulassung ist zwingend erforderlich.
Form der geforderten Erklärungen/ Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/ Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüberhinausgehende Unter-lagen sind nicht erwünscht.
Geforderte Kautionen oder Sicherheiten gemäß der Ausschreibungs- und Vertragsunterlagen
30 % Abschlagszahlung zum Zeitpunkt der Übergabe der Nachweise zur Materialisierung im Werk bzw. Zwischenlager des AN (im Wert von mindestens 30 % des Auftragswertes) gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.24) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme. Als Nachweis wird ein Foto des Schachtgerüstes bzw. deren Einzelabschnitte oder Einzelkomponenten einschließlich der wesentlichen Einbauteile (z.B. Halteleisten, Verglasungen, Sandwichelemente, Lüftungselemente) der jeweiligen Anlage(n) gefordert, zusammen mit einer Erklärung, dass es sich hierbei um erforderliche Bauteile handelt, die eigens für den betreffenden Auftrag angefertigt und bereitgestellt wurden.
50 % Abschlagszahlung nach Anlieferung an die Baustelle gegen Übergabe einer Bankbürgschaft (Bürgschaft Abschlagszahlung, Anlage 2.24) über den einfachen Netto-Abschlagsbetrag, Rückgabe der Bürgschaftsurkunde nach mängelfreier Abnahme
20 % Nach Montage, mängelfreier Abnahme und Vorlage einer prüffähigen Schlussrechnung
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Es besteht Koordinationspflicht mit anderen am Bau beteiligten Firmen und Planungsbüros.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.