Rahmenvereinbarung für die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 113-023 00/00016/0094
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Willy-Brandt-Str. 1
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesregierung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin
Auftragsgegenstand ist die Pflege der Garten- und Außenanlagen der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin.
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 32.000 Quadratmeter.
Zu erbringende Leistungen:
- Rasenmahd
- Rasenkantenschnitt
- Rasen-Regenerationsarbeiten
- Düngen der Rasenflächen
- Unkrautbeseitigung in den Freiflächen und Dächern
- Schnitt der Fassadenbegrünung
- Formschnitt an verschiedenen Gehölzen
- Lieferung und Durchführung von Ersatzpflanzungen
- Pflege und Wartung der Wegedecken
- Bewässerungsgänge (Bäume, Hecken, u. s. w.)
- Laubbeseitigung
- Bedarfs- bzw. Zusatzleistungen für die Freiflächenpflege nach vorheriger Absprache u. a. auf Basis des Stundenverrechnungssatzes
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung für die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin
Postanschrift: Soldiner Straße 53
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13359
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angabe bei V.2.4 "Gesamtwert des Auftrags" erfolgt aus rein technischen Gründen und entspricht nicht dem tatsächlichen Auftragswert.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 228-9499163
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.