Rahmenvereinbarung für die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: 113-023 00/00016/0094
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bundesregierung.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung für die Pflege der Freianlagen des Bundeskanzleramtes Berlin
Auftragsgegenstand ist die Pflege der Garten- und Außenanlagen der Liegenschaft des Bundeskanzleramtes, Willy-Brandt-Str. 1, 10557 Berlin.
Bundeskanzleramt, Willy-Brandt-Straße 1, 10557 Berlin
Die zu pflegende Fläche beträgt insgesamt ca. 32.000 Quadratmeter.
Zu erbringende Leistungen:
- Rasenmahd
- Rasenkantenschnitt
- Rasen-Regenerationsarbeiten
- Düngen der Rasenflächen
- Unkrautbeseitigung in den Freiflächen und Dächern
- Schnitt der Fassadenbegrünung
- Formschnitt an verschiedenen Gehölzen
- Lieferung und Durchführung von Ersatzpflanzungen
- Pflege und Wartung der Wegedecken
- Bewässerungsgänge (Bäume, Hecken, u. s. w.)
- Laubbeseitigung
- Bedarfs- bzw. Zusatzleistungen für die Freiflächenpflege nach vorheriger Absprache u. a. auf Basis des Stundenverrechnungssatzes
Der Vertrag verlängert sich, sofern eine der beiden Vertragsparteien einer Fortsetzung des Vertrages nicht innerhalb einer Frist von neun Monaten vor Ablauf der Vertragsdauer schriftlich widerspricht, jeweils um ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragsdauer beträgt vier Jahre, d. h. der Vertrag endet spätestens am 31. Dezember 2027. Die Rahmenvereinbarung endet auch mit Ausschöpfung des Höchstwertes gemäß § 1 Abs. 5 der RV.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zur Rechtsform und zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sind in der Anlage „Bieterdarstellung“ vorzunehmen.
In der Anlage „Bieterdarstellung“ sind Angaben zur Eignung zu machen:
- Zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Bieters ist der Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2020 bis 2022 im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. Hierbei darf der Mindestumsatz den Betrag von 600.000,- EUR netto pro Geschäftsjahr nicht unterschreiten.
- Der Bieter macht Angaben zur bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Die vorgegebenen Deckungssummen sind zu beachten.
- Die für die Betreuung dieses Objektes vorgesehene Niederlassung ist zu benennen. Es ist die Entfernung und die Fahrzeit zum Bundeskanzleramt anzugeben. Zur Sicherstellung der geforderten Reaktionszeit, u. a. für kurzfristige Zusatzaufträge oder für Vertretungsfälle, muss sich die Niederlassung soweit in der Nähe zum Erfüllungsort befinden, dass die geforderte Reaktionszeit glaubhaft eingehalten werden kann.
- Die Eigenerklärung über zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach § 123, 124 GWB und den Russland-Sanktionen sind vollständig und zweifelsfrei auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
- Der Bieter legt eine unterzeichnete Erklärung zum Datenschutz vor, mit der er die Bereitschaft erklärt, alle von ihm im Bundeskanzleramt einzusetzenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach dem Bundesdatenschutzgesetz sowie - soweit erforderlich - nach § 88 Telekommunikationsgesetz zu verpflichten.
- Der Auftraggeber ist bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro (ohne Umsatzsteuer) vor der Zuschlagserteilung verpflichtet, eine Anfrage an das Gewerbezentralregister (GZR) bzw. das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu stellen.
Hinweis: Dokumente und Erklärungen, für die von der Vergabestelle keine Vordrucke zur Verfügung gestellt wurden, sind vom Bewerber selbst zu erstellen.
In der Anlage „Bieterdarstellung“ sind Angaben zur Eignung zu machen:
- Es ist die aktuelle Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen u. a. im ausschreibungsrelevanten Bereich anzugeben. Um sicherzustellen, dass es während der gesamten Vertragslaufzeit zu keinerlei Personalengpässen kommt, muss der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotserstellung
o mind. 20 Mitarbeiter/innen im Bereich GaLaBau und davon
o mind. 5 Facharbeiter/innen mit abgeschlossener Berufsausbildung im Garten- und Landschaftsbau (oder vergleichbarer Ausbildung)
überwiegend in der Grünpflege beschäftigen.
- In der arbeitsintensiven Vegetationszeit (in der Regel von Mitte März bis Ende November) werden wöchentlich Pflegeabrufe getätigt. Es ist daher erforderlich, dass sich permanent ausreichend qualifiziertes Personal (mindestens 3 Mitarbeiter/innen) am Erfüllungsort befindet. Die Bereitstellung dieses Stammpersonals ist in der Bieterdarstellung zu bestätigen. Die Bereitschaft des/der eingeplanten Vorarbeiter/in und dessen/deren Vertretung für eine Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG ist zu bestätigen.
- In der Bieterdarstellung ist zu bestätigen, dass zur Verstärkung des Stammpersonals kurzfristig zusätzliche Mitarbeiter/innen für unvorhergesehene, dringende Arbeiten bereitgestellt werden können. Die Mindestreaktionszeit für das Eintreffen der zusätzlichen Mitarbeiter/innen am Erfüllungsort ist der auf die Meldung des Auftraggebers folgende Werktag, 07:00 Uhr. Die Anzahl des zusätzlich bereitzustellenden Personals muss mindestens 2 Personen betragen können.
- Der Bieter hat zu bestätigen, dass er über eine ausreichende, einsatzbereite und nachweislich betriebssichere technische Ausstattung verfügt, um die ausgeschriebene Leistung umweltfreundlich, zügig und effizient auszuführen. Grundsätzlich sind alle Transport- und Arbeitsgeräte mit Elektroantrieb (Akku- bzw. Kabelgebunden) zu verwenden. Nur in Fällen, wo nachweislich keine geeignete Elektrotechnologie verfügbar ist, darf auf Verbrennungsmotoren zurückgegriffen werden.
- Es ist zu bestätigen, dass nur befähigte Mitarbeiter/innen (gemäß BetrSichV) des AN Hebe-/Hubarbeitsbühnen bedienen werden. Die Verwendung von PSA (Persönlicher Schutzausrüstung) ist vorgeschrieben.
- Zur Beurteilung der fachlichen Leistung des Bieters sind mindestens zwei Referenzen über vergleichbare Objekte verschiedener Auftraggeber einzureichen. Hierzu ist die Anlage „Bieterdarstellung“ zu verwenden. Die in den Referenzen angegebenen Leistungen müssen in Art und Umfang (v. a. bezügl. der Größe der betreuten Flächen, dem Arbeitsumfang und den auszuführenden Tätigkeiten) mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar und innerhalb der letzten fünf Jahre erbracht worden sein. Beide Referenzen sollten mind. 75% des ausgeschriebenen Leistungsvolumens erreichen. Bei Unterschreitung dieses Wertes hat der Bieter die Vergleichbarkeit der Referenzen nachzuweisen.
Der Auftraggeber behält sich vor, diese Angaben zu überprüfen.
Die in den Vergabeunterlagen enthaltene „Eigenerklärung Bietergemeinschaft“ ist im Fall einer Bietergemeinschaft auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
Für den geplanten Einsatz von Nachunternehmen oder bei Inanspruchnahme der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung Nachunternehmen/Eignungsleihe“ einzureichen. Nachunternehmer bzw. Unternehmen die ihre Kapazitäten zur Verfügung stellen, müssen ebenfalls die genannten Eignungsanforderungen erfüllen und haben diese vor Auftragserteilung nachzuweisen. Die diesbezüglichen Vorgaben in den Teilnahmebedingungen sind zu beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
In diesem Vergabeverfahren wird eine Besichtigung der Gegebenheiten vor Ort ausdrücklich empfohlen. Ortsbesichtigungen finden am 17.04.2023, 20.04.2023, 24.04.2023 und 26.04.2023 jeweils um 10:00 Uhr und 13:00 Uhr statt. Die Anmeldung zur Ortsbesichtigung ist spätestens 4 Werktage vor dem Besichtigungstermin per E-Mail an: [gelöscht], unter Angabe des vollständigen Vor- und Zunamens, des Geburtsdatums und Geburtsortes der Teilnehmenden (bitte benutzen Sie dafür Blatt 2 der Anlage „Bestätigung Ortstermin“) zu senden. Für die Wahrnehmung des Besichtigungstermins werden keine Kosten erstattet. Die Teilnahme an der Besichtigung muss auf dem beigefügten Vordruck „Bestätigung Ortstermin“ bestätigt werden.
Sofern bestätigt werden kann, dass eine ordnungsgemäße und valide Angebotskalkulation ohne eine Ortsbesichtigung möglich ist, kann die Besichtigung grundsätzlich entfallen. Der Auftragnehmer darf sich später nicht darauf berufen, die örtlichen Bedingungen nicht gekannt zu haben. Infolgedessen sind nachträgliche Änderung seines Angebotes bzw. nachträgliche Preisanpassungen unzulässig. Bei Nichtwahrnehmung einer Ortsbesichtigung ist dem Angebot zwingend die Anlage „Eigenerklärung Ortstermin“ beizulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem Bundeskanzleramt zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundeskanzleramt gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das Bundeskanzleramt dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundeskanzleramt geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundeskanzleramt.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das Bundeskanzleramt ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.