Rahmenvertrag Fahr- und Chauffeurservice Referenznummer der Bekanntmachung: 202346
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fes.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag Fahr- und Chauffeurservice
Die Referate und Abteilungen der Friedrich-Ebert-Stiftung benötigen für die Gäste Dienstleister für den Limousinen- (Los 1) als auch den Klein- und Reisebus-Service (Los 2) für Gruppentransfers, Airportshuttle-Service und politische Stadtführungen.
Limousinen-Service
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Hiroshimastraße 17 10785 Berlin und
deutschlandweit, Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn
Die Referate und Abteilungen der Friedrich-Ebert-Stiftung benötigen für die Gäste Dienstleister für den Limousinen-Service (Los 1) in Berlin, Bonn und deutschlandweit.
Klein- und Reisebus-Service
Friedrich-Ebert-Stiftung e.V. Hiroshimastraße 17 10785 Berlin und
deutschlandweit, Friedrich-Ebert-Stiftung Godesberger Allee 149 53175 Bonn
Die Referate und Abteilungen der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) benötigen für die Gäste Dienstleister für den Klein- und Reisebus-Service für Gruppentransfers, Airportshuttle-Service und politische Stadtführungen in Berlin, Bonn und deutschlandweit.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Limousinen-Service
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13505
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.LBC-Berlin.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag Klein- und Reisebus-Service
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13505
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.LBC-Berlin.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass im Zuge der Umsetzung der E-Rechnungs-Verordnung (E-Rech-VO) der Bundesregierung, alle Rechnungssteller verpflichtet sind, Rechnungen in elektronischer Form an die FES zu übermitteln. Die E-Rech-VO gilt grundsätzlich für alle Rechnungen, mit denen eine Lieferung oder sonstige Leistung nach Erfüllung von öffentlichen Aufträgen abge-rechnet wird. Mit der verpflichtenden Umstellung auf die E-Rechnung geht auch ein vorgeschriebenes Format XRechnung (CEN Norm 16931) einher. Somit ist eine Datenübertragung nur noch als strukturierter Datensatz erlaubt. PDF- oder Papierrech-nungen sind nicht länger zulässig. Für die Übermittlung einer elektronischen Rechnung steht Ihnen die Nutzung der Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de zur Verfügung. Sie haben die Möglichkeit, eine Rechnung auf der Plattform im einheitlichen Format direkt zu erstellen oder eine vorhandene XML-Rechnung hochzuladen oder zu versenden.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6P6GD3
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 GWB).