Jahresabschlussprüfung der degewo AG, der Tochterunternehmen und des degewo-Konzerns für 2023 ff Referenznummer der Bekanntmachung: RW-2022-Wirtschaftsprüferleistungen 2023ff
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Jahresabschlussprüfung der degewo AG, der Tochterunternehmen und des degewo-Konzerns für 2023 ff
Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Abhängigkeitsberichts (§ 316 ff HGB; IDW-PS 200 ff.)
Berelin
• Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte einschließlich des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und des Abhängigkeitsberichts (§ 316 ff HGB; IDW-PS 200 ff.) zunächst für das Geschäftsjahr 2023;
• Erstellung eines Prüfungsvermerkes;
• erweiterte Prüfung gemäß Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG und den hierzu vom IDW nach Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Prüfungsstandard "Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG" (IDW PS 720);
• Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung ist die Ordnungsmäßigkeit der angewandten rechnungslegungsbezogenen IT-Verfahren als eine Grundlage für die Erteilung des Bestätigungsvermerks zu prüfen und zu dokumentieren, insbesondere unter Beachtung der geltenden ISA (DE) und IDW (Die Ergebnisse der IT-Prüfung sind in einer Anlage zum Bericht darzustellen).
• Prüfung eines vom Unternehmen benannten Prüfungsschwerpunkt
• Prüfung eines zusätzlichen Prüfungsschwerpunkts vom Rechnungshof
• Betriebswirtschaftliche Prüfung hinsichtlich der Verwendung von Fördermitteln zur Umsetzung des Pilotprojektes Solidarisches Grundeinkommen (degewo Gebäudeservice GmbH)
• Prüfung nach § 16 MABV nach Bedarf;
• mündliche Berichterstattung an den Aufsichtsrat der degewo im Rahmen der AR-Sitzung;
• Konzernbezügebericht;
• Prüfung auf Einhaltung der Empfehlungen des Berliner Corporate Governance Kodex;
• Prüfung der Erklärungen des Aufsichtsrats und der Geschäftsführung gemäß den Regelungen des Berliner Corporate Governance Kodex;
• Prüfung der Berichte gemäß § 90 AktG und der Erklärung gemäß § 161 AktG (nur degewo);
• Überprüfung des Quartals- und jährlichen Berichtswesens in Hinblick auf Aussagekraft und eventueller Straffung und Vereinheitlichung;
• Prüfung von Finanzinformationen der degewo AG zum Zweck der Beurteilung der Auswirkung des § 4h EStG (sog. Zinsschranke);
• Erstellung einer Mindestverkehrswertbescheinigung als Nachweis für die Bank über den Mindestverkehrswert der im Konzernabschluss enthaltenen Immobilien
• Bereitstellung der Dateien zur Erfüllung der Offenlegungspflichten (Bundesanzeiger/Unternehmensregister)
• Fertigstellung der Berichte voraussichtlich Ende 2. Märzwoche;
Die Anzahl der Gesellschaften mit dem jeweiligen Prüfungsumfang kann der Übersicht aus Anlage 1 entnommen werden. Soweit zum degewo-Konzern neue Gesellschaften hinzukommen oder ruhende Gesellschaften aktiviert werden, ist die Prüfung auf diese Gesellschaften zu erweitern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Jahresabschlussprüfung der degewo AG, der Tochterunternehmen und des degewo-Konzerns für 2023 ff
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 14195
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland