Ingenieurleistungen der TWP für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: KMA_TWP
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der TWP für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin
Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (hbs) plant die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrzweckgebäudes mit Teilunterkellerung an der Karl-Marx-Allee.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Tragwerksplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 6 gem. § 51 HOAI ganz oder teilweise sowie optional besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die Stufen 1 und 2 vergeben (LPH 2-4). Die Baukosten (KG 200 – 600) betragen ca. 11,1 Mio. € brutto. Das Gebäude ist mit einer BGF von ca. 3.600 m² zu planen. Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH (WBM) in den Jahren 2017 – 2019 ein kooperatives Werkstattverfahren „Sechs Pavillons für die Karl-Marx-Allee“ durchgeführt. Im Ergebnis des Werkstattverfahrens sind die städtebauliche Einordnung, die Kubatur und die grundlegenden Prinzipien der Fassadengestaltung der sechs Pavillons festgelegt worden und bilden die verbindliche Grundlage der weiterführenden Planung.Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens sind unter Beachtung der baulich-konstruktiven, nutzungsspezifischen und ökologischen Anforderungen der hbs weiterzuentwickeln. Die Gebäudegeometrie ist L-förmigen ausgebildet, mit einem ca. 30 m x 40 m Hauptgebäude und einem ca. 10 m x 20 m Gebäudeschenkel. Die tragende Struktur bildet ein Grundraster von ca. 10 m x 10 m, wobei die äußeren Fassadenstützen ein halbiertes Raster von ca. 5 m übernehmen.Das gewählte Raster bietet zusammen mit einer Geschoßhöhe von ca. 4,25 m transparente und sehr flexibel nutzbare Räume. Der Pavillon am Kino International soll ein beispielhafter, nachhaltiger, ressourcen-positiver Neubau werden. Dazu hat die Heinrich-Böll-Stiftung Leitlinien erarbeitet, die diesen Anspruch skizzieren. Sie sind als Leitfaden für den weiteren Prozess der Planung und Umsetzung zu verstehen. - Der Pavillon soll mit hohem Vorfertigungsgrad, rückbaubar und flexibel in Holzbauweise (Holzskelettbau) oder Hybridbauweise unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen und städtebaulichen Anforderungen errichtet werden. - Der Pavillon wird aus lokalen, kreislaufgerechten Ressourcen errichtet.- Der Pavillon ist LowTech.- Der Pavillon ist über Gebäudebegrünung klimaangepasst.- Der Pavillon ist Teil von Wasserkreisläufen. - Der Pavillon hinterfragt Standards, Komfort und Ausstattung. Das Grundstück ist unbebaut, teils befestigt, überwiegend begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Es wird derzeit als Freifläche mit Wegen genutzt. Die Grundstücksgröße beträgt ca. 1741 m². Das Grundstück ist als Denkmalbereich (Ensemble) und als Denkmalbereich (Gesamtanlage) in der Denkmalliste Berlin eingetragen. Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes des zu planenden Mehrzweckgebäudes ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.Das Grundstück ist im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin unter Nr. 17617 verzeichnet. Demnach ist mit Auffüllungen zu rechnen. Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt zu 100 % aus Zuwendungsmitteln des Bundes. Demzufolge sind die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) sowie die Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuches für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) in der jeweiligen aktuellen Fassung anzuwenden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als zuständige Bauverwaltung fungiert bei dem Bauvorhaben als Fachaufsicht führende Ebene. Separat werden weitere Fachplaner und ggf. Gutachter beauftragt, mit denen Abstimmungen zu führen sind. Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 51 HOAI ganz oder teilweise sowie optional Besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 4 werden die Leistungsphasen 5 bis 6 optional ganz oder teilweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden, vorgehängte Fassadenelemente)
- Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Der Antrag ist unzulässig, sofern eine der vorgenannten Fristen nicht eingehalten wird.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).