Ingenieurleistungen der TWP für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin Referenznummer der Bekanntmachung: KMA_TWP
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen der TWP für den Neubau eines Mehrzweckgebäudes in der Karl-Marx-Allee, Berlin
Der Heinrich-Böll-Stiftung e.V. (hbs) plant die Errichtung eines zweigeschossigen Mehrzweckgebäudes mit Teilunterkellerung an der Karl-Marx-Allee.
Das geplante Gebäude ist Bestandteil eines durch den Bezirk Berlin-Mitte in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH (WBM) durchgeführten städtebaulichen Werkstattverfahrens zur Errichtung von „Sechs Pavillons an der Karl-Marx-Allee“. Die hbs hat sich verpflichtet, die Ergebnisse des Werkstattverfahrens bei der Realisierung umzusetzen.
Angesichts des vorschreitenden Klimawandels und der Ressourcenverknappung soll das Gebäude ein beispielhafter, nachhaltiger, ressourcen-positiver Neubau im Sinne des Bauens in planetaren Grenzen sein. Dazu hat die hbs Entwicklungsziele und Leitlinien für den weiteren Planungs- und Bauprozess formuliert. Von der Tragwerksplanung werden hier innovative Lösungen für ein Gebäude in Holzskelettbaubauweise bzw. Hybridbauweise und integrierte Planung erwartet, die diese Leitlinien umsetzen.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag beinhaltet Leistungen der Tragwerksplanung entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 4 Fachplanung Abschnitt 1 Tragwerksplanung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LPH) 2 bis 6 gem. § 51 HOAI ganz oder teilweise sowie optional besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst werden die Stufen 1 und 2 vergeben (LPH 2-4).
Die Baukosten (KG 200 – 600) betragen ca. 11,1 Mio. € brutto. Das Gebäude ist mit einer BGF von ca. 3.600 m² zu planen.
Das Bezirksamt Mitte von Berlin hat in Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft Mitte mbH (WBM) in den Jahren 2017 – 2019 ein kooperatives Werkstattverfahren „Sechs Pavillons für die Karl-Marx-Allee“ durchgeführt. Im Ergebnis des Werkstattverfahrens sind die städtebauliche Einordnung, die Kubatur und die grundlegenden Prinzipien der Fassadengestaltung der sechs Pavillons festgelegt worden und bilden die verbindliche Grundlage der weiterführenden Planung.
Die Ergebnisse des Werkstattverfahrens sind unter Beachtung der baulich-konstruktiven, nutzungsspezifischen und ökologischen Anforderungen der hbs weiterzuentwickeln.
Die Gebäudegeometrie ist L-förmigen ausgebildet, mit einem ca. 30 m x 40 m Hauptgebäude und einem ca. 10 m x 20 m Gebäudeschenkel. Die tragende Struktur bildet ein Grundraster von ca. 10 m x 10 m, wobei die äußeren Fassadenstützen ein halbiertes Raster von ca. 5 m übernehmen.
Das gewählte Raster bietet zusammen mit einer Geschoßhöhe von ca. 4,25 m transparente und sehr flexibel nutzbare Räume.
Der Pavillon am Kino International soll ein beispielhafter, nachhaltiger, ressourcen-positiver Neubau werden. Dazu hat die Heinrich-Böll-Stiftung Leitlinien erarbeitet, die diesen Anspruch skizzieren. Sie sind als Leitfaden für den weiteren Prozess der Planung und Umsetzung zu verstehen.
- Der Pavillon soll mit hohem Vorfertigungsgrad, rückbaubar und flexibel in Holzbauweise (Holzskelettbau) oder Hybridbauweise unter Beachtung der denkmalschutzrechtlichen und städtebaulichen Anforderungen errichtet werden.
- Der Pavillon wird aus lokalen, kreislaufgerechten Ressourcen errichtet.
- Der Pavillon ist LowTech.
- Der Pavillon ist über Gebäudebegrünung klimaangepasst.
- Der Pavillon ist Teil von Wasserkreisläufen.
- Der Pavillon hinterfragt Standards, Komfort und Ausstattung.
Das Grundstück ist unbebaut, teils befestigt, überwiegend begrünt und mit Bäumen und Sträuchern bewachsen. Es wird derzeit als Freifläche mit Wegen genutzt. Die Grundstücksgröße beträgt ca.
1741 m². Das Grundstück ist als Denkmalbereich (Ensemble) und als Denkmalbereich (Gesamtanlage) in der Denkmalliste Berlin eingetragen. Die Gestaltung des äußeren Erscheinungsbildes des zu planenden Mehrzweckgebäudes ist mit der Unteren Denkmalschutzbehörde abzustimmen.
Das Grundstück ist im Bodenbelastungskataster des Landes Berlin unter Nr. 17617 verzeichnet. Demnach ist mit Auffüllungen zu rechnen.
Die Finanzierung des Vorhabens erfolgt zu 100 % aus Zuwendungsmitteln des Bundes. Demzufolge sind die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau) sowie die Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuches für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) in der jeweiligen aktuellen Fassung anzuwenden. Das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) als zuständige Bauverwaltung fungiert bei dem Bauvorhaben als Fachaufsicht führende Ebene.
Separat werden weitere Fachplaner und ggf. Gutachter beauftragt, mit denen Abstimmungen zu führen sind.
Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 80 Pkt vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (bis zu 7 Pkt)
1.1 (7 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Neubau im Hochbau) der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto)
1 Punkt bei Umsatz >= 150.000 € bis 249.999 €, 3 Punkte bei Umsatz >= 250.000 bis 399.999 €, 5 Punkte bei Umsatz >= 400.000 bis 599.999 € €, 7 Punkte bei Umsatz >= 600.000
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (bis zu 7 Pkt)
2.1 (7 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
2-3 Ingenieure = 1 Punkt, 4-5 Ingenieure = 3 Punkte, 6-9 Ingenieure = 5 Punkte, >= 10 Ingenieure = 7 Punkte
3. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 66 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 33 Pkt. Bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 4 aufgeführten Bedingungen a-f erfüllt sind.
3.1 (5 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto) nach DIN 276 KG 200-600 betragen mindestens 7 Mio. EUR.
3.2 (6 Pkt) – Bei dem Referenzprojekt stand nachhaltiges Bauen im Fokus und wurde dokumentiert (z.B. in Anlehnung an DGNB, BNB).
3.3 (6 Pkt) – Das Referenzprojekt wurde mit innovativem klimaangepasster Bauweise in Bezug auf das Tragwerk als essenzieller Bestandteil des Gebäudes errichtet.
3.4 (5 Pkt) – Es handelt sich um ein Gebäude mit multifunktionaler Nutzung (Büro-, Besprechung-Veranstaltungs-, Bibliotheks-, Medienräume o.ä.).
3.5 (6 Pkt) – Es wurde die RZBau /RBBau oder ein vergleichbares Regelwerk angewendet.
3.6 (5 Pkt) – Der/die Hauptbearbeiter/in oder der/die stellvertretende Bearbeiter/in, der/die als vorgesehene/r Leistungserbringer/in benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter/in oder stellvertretende Bearbeiter/in am Referenzprojekt tätig.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 51 HOAI ganz oder teilweise sowie optional Besondere Leistungen zu vergeben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Nach Beauftragung der Leistungsphasen 2 bis 4 werden die Leistungsphasen 5 bis 6 optional ganz oder teilweise beauftragt. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht.
Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen optional zu übernehmen, unter anderem:
- Aufstellen von Vergleichsberechnungen für mehrere Lösungsmöglichkeiten unter verschiedenen Objektbedingungen
- Statische Nachweise an nicht zum Tragwerk gehörende Konstruktionen (zum Beispiel Fassaden, vorgehängte Fassadenelemente)
- Beitrag zum Aufstellen des Leistungsverzeichnisses des Tragwerks
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (124 LD) sind vollständig ausgefüllt einzureichen, ebenso wie die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß EU-VO 2022/576 (Russland-Sanktionen).
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen; von den eignungsleihenden Nachunternehmern jedoch nur beschränkt auf diejenigen Angaben, auf die sich die Eignungsleihe bezieht sowie das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, sind Angaben zum Nachunternehmereinsatz und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bei dem Nachunternehmer erst mit dem Angebot im Rahmen der Angebots- und Verhandlungsphase vorzulegen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft bzw. Nachunternehmer mit Eignungsleihe eine Versicherung zu den o.g. Bedingungen nachzuweisen, bzw. eine entsprechende Absichtserklärung eines Versicherers beizubringen.
[2.] Angaben zum Jahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein oder es kann oder von einem leitenden Mitarbeiter des bewerbenden Büros in leitender Funktion bei einem anderen Büro bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen mit Ausnahme der Regelung für leitende Mitarbeiter in Bst. b) nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LPH 8 gem. § 34 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Der Beginn der Bearbeitung kann vor dem 5-Jahreszeitraum gelegen haben.
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 2-6 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau in Holzbauweise (Holzskelettbau) oder Hybridbauweise handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten Eigenerklärung und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten Hauptbearbeiters und stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung sind die Vorgaben des Vergabe- und Vertragshandbuches für Baumaßnahmen des Bundes (VHB) sowie die Richtlinien für die Durchführung von Zuwendungsbaumaßnahmen (RZBau).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (124 LD) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: https://www.deutsche-evergabe.de/Dashboards/Dashboard_off (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Karl-Marx-Allee“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft im Umfang der Eignungsleihe haften wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaft im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Der Antrag ist unzulässig, sofern eine der vorgenannten Fristen nicht eingehalten wird.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).