LZQ Dörpfeldstr. - Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung und der technischen Ausrüstung für den Umbau der Dörpfeldstraße in Berlin Treptow-Köpenick Referenznummer der Bekanntmachung: TK 09122022-0900
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
LZQ Dörpfeldstr. - Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung und der technischen Ausrüstung für den Umbau der Dörpfeldstraße in Berlin Treptow-Köpenick
Es sollen Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und technische Ausrüstung im Rahmen des Umbaus der Dörpfeldstraße in den Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben werden.
Die Dörpfeldstraße fungiert als Hauptgeschäftsstraße im Ortsteil Adlershof. Ziele der Umgestaltung sind vor allem eine städtebauliche Aufwertung der Geschäftsstraße sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Zudem steht die Planung in engem Zusammenhang mit dem Vorhaben, die bislang eingleisige Straßenbahn-Trasse zweigleisig auszubauen. Dieser Umbau der Gleisanlage erfolgt eigenständig durch die BVG.
Dörpfeldstraße, 12489 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 gem. § 47 und § 55 ganz oder teilweise sowie Besondere Leistungen (teilweise optional) zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 2 (LP 3 bis 5) beauftragt.
An die Dörpfeldstraße werden vielfältige Ansprüche gestellt. Die verkehrlichen Funktionen – v.a. Geschäfts- und Aufenthaltsfunktion – sind in Einklang mit der Erschließungsfunktion für den Liefer-, Kfz- und Radverkehr sowie den Fußverkehr zu bringen. Insbesondere sind die Ansprüche aus dem Fußverkehr und der Funktion einer leistungsfähigen ÖPNV-Trasse im Zusammenhang potentiell adäquat zu erfüllen. Die Ziele der Umgestaltung sind v.a. eine städtebauliche Aufwertung der derzeitig vorhandenen Situation sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Zudem steht die Planung in engem Zusammenhang mit dem Vorhaben der BVG, die bislang eingleisige Straßenbahn-Trasse als zweigleisige Trasse auszubauen.
Es existieren umfangreiche Analysen der Situation und mehrere Varianten (A bis E u. G) für die Querschnittsaufteilung mit verschiedenen Lösungen und den Vor- und Nachteilen für die jeweilige Fahrbahn-, Radverkehrsanlagen und Gehwegbreiten.
Zudem wurde eine gutachterliche Stellungnahme erarbeitet, in der unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen und Argumentationen und unter Abwägung aller Belange eine Vorzugslösung mit Schutzstreifen empfohlen wird (Kernfarbahn 5,50 m breit und beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen). Diese abgestimmte Variante G ist nun die Grundlage für die weitere Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen.
Die Umbaustrecke hat eine Länge von 1,1 km.
Die empfohlene Lösung beinhaltet folgende Ziele:
- städtebauliche Aufwertung der Dörpfeldstraße mit hoher Aufenthaltsfunktion als Geschäftsstraße
- Gewinnen von Flächen für den Fußverkehr in allen Bereichen des Umbauabschnittes
- Verbesserung der Querungsmöglichkeiten im gesamten Ausbaubereich
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Angebot für die sichere und kontinuierliche Führung des Radverkehrs
Zu den Aufgaben des AN gehören u.a.:
- Erstellung der Bauplanungsunterlage – Kostenberechnung, Ausführungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Vorbereitung der Vergabe, Auswertung der Angebote, Begleitung der Vergabe, örtliche Bauüberwachung und Koordinierung des Bauablaufes.
- Planung der Beleuchtungsanlage (Erstellung des Beleuchtungsprojektes - Berechnung und Planung)
- Erstellung eines Leitungsplanes mit Darstellung (Querschnitt) der U-Raumverteilung für die Bestandsleitung und mit den Planungen der einzelnen Medienträgern.
- Zudem wird die Koordinierung und Fortschreibung der einzelnen Leitungsverwaltungen untereinander gefordert. Hier sind die Schnittstellen zwischen den einzelnen Fachplanungen, wie z.B. für die Regenentwässerung (BWB) und zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn (BVG), im Rahmen der Leistungserbringung ebenfalls fachtechnisch zu koordinieren.
Planung und Bau für die Regenentwässerung (Ingenieurbauwerke) erfolgt gesondert durch die BWB.
Planungen der Gleisanlage und Oberleitungen sowie der Bau der Straßenbahnanlagen einschl. der Fahrleitungsmasten erfolgt durch die BVG.
Baubeginn für den Umbau der Dörpfeldstraße ist vrsl. 2026/27. Begonnen wird nach derzeitigem Stand mit dem Leitungsbau (BWB) sowie dem zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn der BVG von 2025 bis 2027.
Die Maßnahme wird durch die städtebauliche Fördermaßnahme Lebendige Zentren und Quartiere „Dörpfeldstraße“ (LZQ „Dörpfeldstraße) gefördert.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 gem. § 47 und § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie die Besonderen Leistungen (teilweise optional) zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 2 (LP 3 bis 5) beauftragt.
Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu übernehmen, unter anderem:
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen
- Örtliche Bauüberwachung
- Beleuchtungsprojekt (Planung + lichttechnische Berechnung)
- Koordinierung mit Dritten (BWB, Leitungsverwaltungen) - Projektsteuerung
- Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes mit Darstellung (Querschnitt) der U-Raumverteilung
- Eine öffentliche Vorstellung der Planung (LP 3) im Rahmen des Kiezbeirats#
- Optional: Fortschreibung des Leitungsplans
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Falkensee
NUTS-Code: DE408 Havelland
Postleitzahl: 14612
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 12437
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]