LZQ Dörpfeldstraße- Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung und der technischen Ausrüstung für den Umbau der Dörpfeldstraße in Berlin Treptow-Köpenick Referenznummer der Bekanntmachung: TK 09122022-0900
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
LZQ Dörpfeldstraße- Ingenieurleistungen der Verkehrsanlagenplanung und der technischen Ausrüstung für den Umbau der Dörpfeldstraße in Berlin Treptow-Köpenick
Es sollen Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen und technische Ausrüstung im Rahmen des Umbaus der Dörpfeldstraße in den Leistungsphasen 3 bis 9 vergeben werden.
Die Dörpfeldstraße fungiert als Hauptgeschäftsstraße im Ortsteil Adlershof. Ziele der Umgestaltung sind vor allem eine städtebauliche Aufwertung der Geschäftsstraße sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Zudem steht die Planung in engem Zusammenhang mit dem Vorhaben, die bislang eingleisige Straßenbahn-Trasse zweigleisig auszubauen. Dieser Umbau der Gleisanlage erfolgt eigenständig durch die BVG.
Dörpfeldstraße, 12489 Berlin
Der Auftrag beinhaltet Ingenieurleistungen für Verkehrsanlagen entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) Teil 3 Objektplanung Abschnitt 4 Verkehrsanlagen und Teil 4 Fachplanung Abschnitt 2 technische Ausrüstung. Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 gem. § 47 und § 55 ganz oder teilweise sowie Besondere Leistungen (teilweise optional) zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 2 (LP 3 bis 5) beauftragt.
An die Dörpfeldstraße werden vielfältige Ansprüche gestellt. Die verkehrlichen Funktionen – v.a. Geschäfts- und Aufenthaltsfunktion – sind in Einklang mit der Erschließungsfunktion für den Liefer-, Kfz- und Radverkehr sowie den Fußverkehr zu bringen. Insbesondere sind die Ansprüche aus dem Fußverkehr und der Funktion einer leistungsfähigen ÖPNV-Trasse im Zusammenhang potentiell adäquat zu erfüllen. Die Ziele der Umgestaltung sind v.a. eine städtebauliche Aufwertung der derzeitig vorhandenen Situation sowie die Förderung des Rad- und Fußverkehrs. Zudem steht die Planung in engem Zusammenhang mit dem Vorhaben der BVG, die bislang eingleisige Straßenbahn-Trasse als zweigleisige Trasse auszubauen.
Es existieren umfangreiche Analysen der Situation und mehrere Varianten (A bis E u. G) für die Querschnittsaufteilung mit verschiedenen Lösungen und den Vor- und Nachteilen für die jeweilige Fahrbahn-, Radverkehrsanlagen und Gehwegbreiten.
Zudem wurde eine gutachterliche Stellungnahme erarbeitet, in der unter Berücksichtigung der vorliegenden Informationen und Argumentationen und unter Abwägung aller Belange eine Vorzugslösung mit Schutzstreifen empfohlen wird (Kernfarbahn 5,50 m breit und beidseitig 1,50 m breite Schutzstreifen). Diese abgestimmte Variante G ist nun die Grundlage für die weitere Bearbeitung der einzelnen Leistungsphasen.
Die Umbaustrecke hat eine Länge von 1,1 km.
Die empfohlene Lösung beinhaltet folgende Ziele:
- städtebauliche Aufwertung der Dörpfeldstraße mit hoher Aufenthaltsfunktion als Geschäftsstraße
- Gewinnen von Flächen für den Fußverkehr in allen Bereichen des Umbauabschnittes
- Verbesserung der Querungsmöglichkeiten im gesamten Ausbaubereich
- Herstellung der Barrierefreiheit
- Angebot für die sichere und kontinuierliche Führung des Radverkehrs
Zu den Aufgaben des AN gehören u.a.:
- Erstellung der Bauplanungsunterlage – Kostenberechnung, Ausführungsunterlagen, Leistungsverzeichnis, Vorbereitung der Vergabe, Auswertung der Angebote, Begleitung der Vergabe, örtliche Bauüberwachung und Koordinierung des Bauablaufes.
- Planung der Beleuchtungsanlage (Erstellung des Beleuchtungsprojektes - Berechnung und Planung)
- Erstellung eines Leitungsplanes mit Darstellung (Querschnitt) der U-Raumverteilung für die Bestandsleitung und mit den Planungen der einzelnen Medienträgern.
- Zudem wird die Koordinierung und Fortschreibung der einzelnen Leitungsverwaltungen untereinander gefordert. Hier sind die Schnittstellen zwischen den einzelnen Fachplanungen, wie z.B. für die Regenentwässerung (BWB) und zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn (BVG), im Rahmen der Leistungserbringung ebenfalls fachtechnisch zu koordinieren.
Planung und Bau für die Regenentwässerung (Ingenieurbauwerke) erfolgt gesondert durch die BWB.
Planungen der Gleisanlage und Oberleitungen sowie der Bau der Straßenbahnanlagen einschl. der Fahrleitungsmasten erfolgt durch die BVG.
Baubeginn für den Umbau der Dörpfeldstraße ist vrsl. 2026/27. Begonnen wird nach derzeitigem Stand mit dem Leitungsbau (BWB) sowie dem zweigleisigen Ausbau der Straßenbahn der BVG von 2025 bis 2027.
Die Maßnahme wird durch die städtebauliche Fördermaßnahme Lebendige Zentren und Quartiere „Dörpfeldstraße“ (LZQ „Dörpfeldstraße) gefördert.
Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Architektenleistungen einschließlich AVB (unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben).
Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.
Je nach Fortgang des Projekts kann der Auftrag bis Fertigstellung des Projekts verlängert werden.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen.
In der Summe werden für die objektiven Kriterien max. 100 Pkt. vergeben:
1. Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (5 Pkt)
1.1 (5 Pkt) – Teilnahmeantrag mit einem mittleren jährlichen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Verkehrsplanung) der letzten 3 Jahre (2019/2020/2021) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR (netto).
3 Pkt. bei Umsatz >= 150.000 € bis 249.999, 4 Pkt. bei Umsatz >= 250.000 € bis 349.999 €; 5 Pkt. bei Umsatz >= 350.000 €
2. Angaben zur Mitarbeiterstruktur (6 Pkt)
2.1 (6 Pkt) – In der Summe der Angaben aller zum Teilnahmeantrag gehörenden Bewerber werden im Mittel der letzten 3 Jahre mindestens 2 Ingenieure für Verkehrsanlagen nachgewiesen. Davon werden mindestens 50 % der Ingenieure nachgewiesen, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten. Wenigstens dürfen es aber 2 Ingenieure für Verkehrsanlagen sein, die seit mindestens 2 Jahren im jeweiligen Unternehmen angestellt sind oder dieses leiten.
3. Angaben zu den vorgesehenen Projektmitarbeitern (max. 23 Pkt)
Mit 0 Punkten wird das Unterkriterium bewertet, wenn die vorgesehenen Projektmitarbeiter nicht über eine abgeschlossene Fachhochschul- und/oder Hochschulausbildung oder gleichwertig verfügen.
3.1 Die Projektleitung verfügt über:
3.1.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur/in für Verkehrsanlagen (nach Diplom oder gleichwertig)
3.1.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.1.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 3 Jahren
3.2 Stellvertretende Projektleitung (Bauleiter/in) verfügt über:
3.2.1 (5 Pkt*) – 10 Jahre Berufserfahrung als Ingenieur/in für Verkehrsanlagen (nach Diplom oder gleichwertig)
3.2.2 (3 Pkt) – ein realisiertes Referenzprojekt mit Baukosten (KG 300 bis 400 brutto) von mind. 1 Mio. €
3.2.3 (2 Pkt) – eine Bürozugehörigkeit von 2 Jahren
3.3 (3 Pkt) – Die Projektleitung und die Stellvertretung (Bauleiter/in) verfügen insgesamt über Planungs- und Baustellenerfahrung (Bauleitung).
4. Angaben zu den Referenzprojekten (max. 66 Pkt)
Jedes der zwei Referenzprojekte wird mit bis zu 33 Pkt. bewertet. Ein Referenzprojekt wird nur gewertet, wenn alle in Ziff. III.1.3 Nr. 2 aufgeführten Bedingungen a-h erfüllt sind.
4.1 (4 Pkt) – Die Bauwerkskosten (brutto, ohne Planungskosten) des Referenzprojektes betragen mindestens 3 Mio. EUR.
4.2 (3 Pkt) – Es handelt sich um einen Stadtstraßenbau.
4.3 (3 Pkt) – Es waren während der Baumaßnahmen die Erreichbarkeit von Einzelhandelsgeschäften mit Kundenverkehr sowie Anliegerverkehr zu gewährleisten.
4.4 (3 Pkt) – Es wurden die Belange eines öffentlichen Verkehrsunternehmens berücksichtigt.
4.5 (3 Pkt) – Es beinhaltet die Planung von Radwegen.
4.6 (3 Pkt) – Bei dem Referenzprojekt sind sowohl Planung und Bauoberleitung als auch örtliche Bauüberwachung erbracht worden.
4.7 (3 Pkt) – Es wurde für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB erbracht.
4.8 (3 Pkt) – Es wurde aus Fördermitteln finanziert.
4.9 (4 Pkt) – Es wurde nach den technischen und formellen Anforderungen der ABau oder einem vergleichbaren Regelwerk für öffentliches Bauen geplant und umgesetzt.
4.10 (4 Pkt) – Die Projektleitung oder die stellvertretende Projektleitung, die als vorgesehener Leistungserbringer benannt wurde, war maßgeblich, d.h. als Hauptbearbeiter/in oder stellvertretende/r Bearbeiter/in am Referenzprojekt tätig.
[* Je Monat Berufserfahrung wird ein 5/120 Punkt vergeben. Max. können 5 Punkte für 10 Jahre Berufserfahrung erreicht werden.]
Es ist beabsichtigt, die Leistungsphasen (LP) 3 bis 9 gem. § 47 und § 55 HOAI ganz oder teilweise sowie die Besonderen Leistungen (teilweise optional) zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise, zunächst bis zur Leistungsstufe 2 (LP 3 bis 5) beauftragt.
Aus einer stufenweisen Beauftragung ist keine Honorarerhöhung abzuleiten.
Es sind weitere besondere und zusätzliche Leistungen zu übernehmen, unter anderem:
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen
- Örtliche Bauüberwachung
- Beleuchtungsprojekt (Planung + lichttechnische Berechnung)
- Koordinierung mit Dritten (BWB, Leitungsverwaltungen) - Projektsteuerung
- Erstellung eines koordinierten Leitungsplanes mit Darstellung (Querschnitt) der U-Raumverteilung
- Eine öffentliche Vorstellung der Planung (LP 3) im Rahmen des Kiezbeirats#
- Optional: Fortschreibung des Leitungsplans
Die Zahlungsbedingungen richten sich nach den Allgemeinen Vertragsbedingungen - AVB. Weiterhin gilt das Bürgerliche Gesetzbuch sowie Bau-, Rechts-, Verwaltungsvorschriften des Landes Berlin u.a. AVB zu den Verträgen, ABau, LHO Berlin mit Ausführungsvorschriften, Berliner Bauordnung, Rundschreiben einsehbar unter www.stadtentwicklung.berlin.de/service/rundschreiben.
(keine abschließende Auflistung)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der vom Auftraggeber bereitgestellte Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
Sofern ein Unternehmen den Auftrag nicht alleine ausführen kann, d. h. eine Bewerber-/Bietergemeinschaft bildet, Unterauftragsverhältnisse oder Eignungsleihe erforderlich sind, sind Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ mehrfach (wie im Weiteren ausgeführt) auszufüllen.
Bewerber-/Bietergemeinschaften:
Bewerbergemeinschaften haben jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss der Durchführung des Vertrages zu benennen. Dies erfolgt durch die Abgabe der im Bewerbungsbogen verlangten Angaben. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten einen separaten Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer mit Eignungsleihe):
Bei Unterauftragnehmern mit Eignungsleihe sind pro Unternehmen ein separater Bewerbungsbogen und die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen.
Nachunternehmer (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe):
Wenn das beteiligte Unternehmen einen Nachunternehmer/Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe einsetzen will, ist pro Unternehmen die „Eigenerklärung zur Eignung“ einzureichen. Ein separater Bewerbungsbogen ist hingegen nicht beizufügen. Der Hauptauftragnehmer muss im Bewerbungsbogen Angaben zu dem Unternehmen vornehmen.
Bewerbungsbogen: Verringerung der Zahl geeigneter Bewerber:
Hier muss der Bewerber Erklärungen zu den in der Auftragsbekanntmachung genannten Auswahlkriterien/
Vorschriften/Mindeststandards Stellung nehmen.
Die Nichteinhaltung von Mindeststandards führt zum Ausschluss am weiteren Verfahren!
Auflistung und kurze Beschreibung zu den Eignungskriterien: siehe Link https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=161683
[1] Anforderungen an die Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Absatz (1) Nr. 3 und (4) Nr. 2 VgV:
Mit dem Teilnahmeantrag ist eine Erklärung zu einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und [Betrag gelöscht] EUR sonstige Schäden: Sachschäden und Vermögensschäden je Schadensereignis beizubringen. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens die 2-fache Deckungssumme betragen.
Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren ist der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den geforderten Deckungssummen durch Vorlage des Versicherungsscheines auf Anforderung beizubringen. Der Nachweis gilt auch als erbracht, wenn eine Eigenerklärung im Bewerbungsbogen oder eine Erklärung des Versicherungsunternehmens vorgelegt wird, mit der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Vor Vertragsschluss muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft bzw. von Nachunternehmern mit Eignungsleihe ist es ausreichend, wenn ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft/der Hauptauftragnehmer den Nachweis ausreichender Deckungssummen vorlegt.
[2.] Anforderungen an den Mindestjahresumsatz nach § 45 Absatz 1 Nr. 1 und 4 VgV: gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Auflistung und kurze Beschreibung zu den Eignungskriterien: siehe Link https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=161683
[zu 1] Der Nachweis über die Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen Ziffer III.1.2) ist spätestens zum Vertragsschluss zu bringen. Die Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung muss mit dem Teilnahmeantrag vorgelegt werden.
[3.] Angaben zur personellen Ausstattung (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) des Bewerbers gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
[4.] Referenzen nach § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV: Projektbezeichnung, Kontaktdaten Auftraggeber, Bearbeitungsumfang, Erbringungszeitpunkt, Abschluss der Leistungen, Bauwerkskosten nach DIN 276, gemäß objektiven Kriterien unter II.2.9.
Es werden insgesamt nur so viele Punkte vergeben, wie mit zwei Referenzen maximal erzielbar wären. Die Bewertung eines Referenzprojektes erfolgt nur, wenn alle Bedingungen a) bis f) erfüllt sind:
a) Die Leistungen müssen dem Bewerber eindeutig zuzuordnen sein (d. h. eigenverantwortlich erbracht) und dürfen keine Nachunternehmerleistungen sein. (Bei Bewerbungen mit Eignungsleihe eines Unterauftragnehmers sind entsprechend mehr Bewerbungsbögen mit den jeweils erbrachten Leistungen auszufüllen.)
b) Die Referenz muss vom sich bewerbenden Büro oder dessen Rechtsvorgänger selbst bearbeitet worden sein.
c) Referenzen von Projektmitarbeitenden, die diese für andere Büros bearbeitet haben, dürfen nicht angegeben werden.
d) Die Leistungen müssen abgeschlossen sein und dürfen max. 5 Jahre zurückliegen, d. h. die Übergabe an den Bauherrn (Abschluss LP 8 gem. § 47 HOAI) muss bereits erfolgt sein und darf max. 5 Jahre zurückliegen (Stichtag: Tag vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung).
e) In der Summe der Referenzen müssen die Leistungsphasen 3 bis 9 erfüllt worden sein.
f) Bei dem Referenzprojekt muss es sich um eine Verkehrsanlage handeln.
Bewertet wird eine Referenz nach den unter Ziff. II.2.9) genannten Kriterien/Unterkriterien.
Es dürfen max. 2 Projektmitarbeiter/innen, max. 2 Referenzen vorgestellt werden. Somit bleiben bei Bewerbergemeinschaften (BG) und/oder Nachunternehmern (NU) ggf. in den einzelnen Bewerbungsbögen jeweils Felder frei. Sofern mehr als 2 Referenzen angegeben werden, wird aus allen gewerteten Projekten für jedes der Unterkriterien ein Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) gebildet und dieser Wert mit der Anzahl der max. geforderten Projekte multipliziert.
Die Teilnahmeanträge werden zunächst ausschließlich anhand der eingereichten „Eigenerklärung zur Eignung“ und des Bewerbungsbogens gewertet. Vor Zulassung zum Verhandlungsverfahren sind auf Anforderung gem. § 50 Abs. 2 VgV ggf. folgende Unterlagen innerhalb von 5 Werktagen vorzulegen:
- Versicherungsnachweis / Erklärung des Versicherungsgebers
- Kopie des Studiennachweises oder der Berufszulassung des im Bewerbungsbogen genannten stellvertretenden Bearbeiters
Diese Unterlagen sind aus Datenschutzgründen nur auf Anforderung einzureichen.
Das Nichtvorliegen der genannten Unterlagen innerhalb der genannten Frist auf Anforderung führt zum Ausschluss.
Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Unterlagen sind nicht erforderlich bzw. werden nicht gewertet, sofern sie nicht noch angefordert werden.
Auflistung und kurze Beschreibung zu den Eignungskriterien: siehe Link https://my.vergabeplattform.berlin.de/eignungskriterien.php?lv_id=161683
Die Arbeits- und Planungssprache für die Erfüllung der Leistungen ist deutsch. Das verhandlungssichere Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist Voraussetzung. Diese Anforderung gilt mindestens für den Projektleiter, den Bauleiter und ggf. weitere Mitarbeiter, die in der Kommunikation mit dem Auftraggeber und Dritten eingesetzt werden.
Nach § 75 (2) VgV Qualifikation des Auftragnehmers als Ingenieur/in.
Grundlage der Beauftragung der Leistungen, der Auftragsbearbeitung ist die Verwaltungsvorschrift Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins – ABau mit die der zuständigen Senatsverwaltung des Landes Berlin, d.h. es gelten die Vertragsmuster einschließlich der AVB /BVB abrufbar unter http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/gesetzestexte/de/abau/index.shtml).
Mit der Abgabe eines Angebotes sind folgende Erklärungen elektronisch unterschrieben einzureichen:
— IV 4021 F Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung - Teil A (Wirt-2141),
— IV 125 F Unteraufträge/Eignungsleihe (Wirt-235)
— IV 126 F Verpflichtungserklärung benannter Unternehmen (Wirt-236)
— IV 128 F Erklärung der Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Wirt-238),
(Auflistung nicht abschließend.)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Teilnahmeanträge sind zwingend unter Benutzung der zur Verfügung gestellten Unterlagen einzureichen. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung (IV 124 EU F) sind vollständig ausgefüllt einzureichen.
2. Die verfahrensrelevanten Unterlagen sind kostenlos abrufbar unter: http://www.berlin.de/vergabeplattform/veroeffentlichungen/bekanntmachungen/ (Mit Hilfe der Suchmaske das Vergabeverfahren „Dörpfeldstraße“ öffnen).
3. Bei Nichtregistrierung auf der Vergabeplattform liegt es in der Verantwortung des Bewerbers, sich Informationen zu Rückfragen und Änderungen einzuholen.
4. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten ist ausschließlich elektronisch in Textform über die dafür vorgesehene Funktion auf der Vergabeplattform zulässig. Teilnahmeanträge und Angebote, die auf einem anderen Weg (z.B. per E-Mail) eingereicht werden, werden ausgeschlossen.
5. Die Umsätze des Bewerbers/der BG und der NU werden nur berücksichtigt, wenn der jeweilige NU mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abgibt, dass er im Auftragsfall für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft einstehen wird.
6. Änderungen in den zur Verfügung gestellten Unterlagen sind unzulässig.
7. Der Bewerbungsbogen und die Eigenerklärung müssen auf Deutsch gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen.
8. Die Frist für Rückfragen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs gemäß § 20 (3) Nr. 1 VgV ist in der Terminschiene auf der Vergabeplattform angegeben.
9. Der Bieter (einschl. evtl. NU) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister des Bundes haben. Eine diesbezügliche Abfrage erfolgt vor Zuschlagserteilung.
Für die Abfrage beim Wettbewerbsregister gemäß § 6, 7 Abs. 2 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) i.V.m. § 123, 124 GWB sind im Auftragsfall personenbezogene Daten der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden.
10. Mehrfachbeteiligungen, d.h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen BG im weiteren Verfahren führen. Die Bewerber haben nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird.
11. Mit Teilnahme an diesem Vergabeverfahren erklären Sie sich einverstanden, dass sämtliche, auch personenbezogene, von Ihnen zur Verfügung gestellte Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens gespeichert und verarbeitet werden. Sie erklären ferner, dass Ihnen die Zustimmung hierzu von den betreffenden Personen vorliegt. Die Daten werden ausschließlich für dieses Vergabeverfahren verwendet. Für weitere Informationen zum Datenschutz wenden Sie sich an die in Ziff. I.1 genannte Kontaktstelle.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagenerkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Abs. 1 GWB gegen die Informations- und Wartepflichten des § 134 GWB verstoßen hat oder gemäß § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund eines Gesetzes gestattet ist. Die Unwirksamkeit kann aber nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]