München Hbf, Planung Baulogistik und Baustelleneinrichtung für Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, SFB Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63787

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 093-286182)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE30 Berlin
Postleitzahl: 10557
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

München Hbf, Planung Baulogistik und Baustelleneinrichtung für Neubau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof, SFB

Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63787
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Leistungen des Loses 1 sind folgende Maßnahmen am Hbf München:

Los 1 - Planung Baulogistik

• Gleis 26

Der Bahnsteig Gleis 26 und das Gleis selbst werden temporär zur Umsetzung der Baumaßnahme genutzt. Es handelt sich hierbei um Eisenbahn-Betriebsanlagen gem. §18AEG. Bestandteil ist die temporäre Abdeckung und Kürzung Gleis 26 und Einbau Schutzwand.

• Rückbau Gebäude Starnberger Flügelbahnhof FB und 2/3 Randbau Nord incl. der Baugrubenumschließung

Es handelt sich um keine Eisenbahnbetriebsanlage. Im Zuge des Rückbaues ist der Rückbau der Vorhalle und des Querbahnsteigdachs zu berücksichtigen.

• Umverlegung Mischwasserkanal

Der Mischwasserkanal im Bereich des Baufelds dient unter anderem der Entwässerung der Überdachung der Gleishalle. Es handelt sich hierbei um eine Eisenbahn-Betriebsanlage gem. §18AEG.

• Karrengang

Der Karrengang stellt eine interne Logistik-Verbindung dar. Weiterhin enthalten sind die zugehörigen Nebenräume. Es handelt sich hierbei um eine Eisenbahn-Betriebsanlage gem. §18AEG.

• Gleichzeitiger oder zeitlich getrennter 1/3 Rückbau Randbau Nord

Das Gebäude wird durch einen Neubau ersetzt. Es handelt sich hierbei um eine Eisenbahn-Betriebsanlage gem. §18AEG. Die Planung des Bauablauf des Neubaus ist Gegenstand eines separaten Projekts und erfolgt durch einen separaten Auftrag. Es sind Abstimmungen mit dem Leistungserbringer erforderlich.

• Rückbau östliche Aufweitung Posttunnel

Der Posttunnel unterquert die Gleishalle und die Gleise des Starnberger Flügelbahnhofs in der Gleishallen-Achse 9. Er befindet sich im nördlichen Teil im Eigentum der Deutschen Post.

• Neubau Starnberger Flügelbahnhof

Das Projekt umfasst das Basisgebäude mit Hochhaus mit 18 Geschossen (inkl.EG) und 3 Untergeschossen. Der Neubau SFB soll über eine Gesamt-BGF von ca. 42.000 m² verfügen. Es handelt sich um keine Eisenbahnbetriebsanlage.

Gegenstand der Leistungen des Loses 2 sind folgende Maßnahmen am Hbf München:

Los 2 - Planung Baustelleneinrichtung

• Umverlegung Mischwasserkanal

• Neubau Starnberger Flügelbahnhof

• Karrengang

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
07/06/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 093-286182

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/fe9c4dfc-b7d8-4a84-9e26-8678df090d2c

muss es heißen:

Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/2f0a139d-f955-4b9f-bb6d-5354c651ce90

Abschnitt Nummer: I.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kommunikation
Anstatt:

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Name und Adressen

FEI-S - Beschaffung Infrastruktur Region Süd

Richelstraße 3

Ort: München

NUTS-Code: DE212

Postleitzahl: 80634

Land: DE

Kontaktstelle(n):[gelöscht]

Telefon: [gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Adresse des Beschafferprofils:

muss es heißen:

Weitere Auskünfte erteilen/erteilt

Name und Adressen

FEI-S - Beschaffung Infrastruktur Region Süd

Richelstr. 3

Ort: München

NUTS-Code: DE212

Postleitzahl: 80634

Land: DE

Kontaktstelle(n):[gelöscht]

Telefon: [gelöscht]

E-Mail: [gelöscht]

Fax: [gelöscht]

Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Adresse des Beschafferprofils:

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:

Tag: 12.06.2023

Ortszeit: 11:00

muss es heißen:

Tag: 15.06.2023

Ortszeit: 13:00

Abschnitt Nummer: VI.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Zusätzliche Angaben
Anstatt:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Ab dem 19.04.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] Euro nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.

Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:

Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.

1. Auer Weber Assoziierte GmbH

2. Drees & Sommer SE

3. sbp gmbh

4. Nickol & Partner AG

5. dibauco GmbH

6. 08/16 PROJEKTMANAGEMENT GmbH

7. emproc Bauprojektmanagement & Co.KG

8. Technische Universität München

9. Boley Geotechnik GmbH

10. baustein GmbH

11. SSF Ingenieur AG

12. E3 Engineering GmbH

13. DB Engineering & Consulting GmbH

14. Arcadis Germany GmbH

15. Höcker Project Managers GmbH

16. Ingenieurgesellschaft Garbe mbH

17. Wacker Ingenieure GmbH

18. Werner Sobek AG

Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.

Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674 )

oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.

-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention

-Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.

Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive – wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten.

-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens

a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

Form der geforderten Erklärungen/Nachweise

Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.

Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.

Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.

Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.

-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe bzw. und darüber hinaus auch in den vergangenen zehn Jahren keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).

-Erklärung für Bieter als Einzelpersonen: Bieter als Einzelpersonen versichern, dass sie

1. Selbständige im Sinne des Sozialgesetzbuchs (SGB) VI sind.

2. a) im Sinne des § 2 Nr. 9 lit. b SGB VI auf Dauer und im Wesentlichen nicht nur für einen Auftraggeber tätig sind und im Auftragsfall weniger als fünf Sechstel ihrer gesamten Einkünfte allein aus Aufträgen mit dem Auftraggeber oder mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen stammen,

b) im Auftragsfall neben dem Auftraggeber dieses Vertrages bzw. mit ihm gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen weitere Auftraggeber haben und

c) für die weiteren Auftraggeber gemäß b) nicht nur unwesentliche Tätigkeiten als Selbständiger ausüben.

3. über die gesamte Laufzeit dieses Vertrages Informationen zum Nachweis dieser Zusicherungen vorhalten und diese dem Auftraggeber auf dessen Anforderung unverzüglich zukommen lassen und bei jeder nicht nur unwesentlichen Änderung eines die Zusicherungen betreffenden Umstandes den Auftraggeber unverzüglich in Textform informieren.

4) Stellt sich nach Abschluss des Vertrages heraus, dass sie entgegen der von ihnen abgegebenen Erklärung nicht als Selbständiger im Sinne des SGB VI gelten oder dass sie unzutreffende Zusicherungen gemäß Ziffer 2 abgegeben haben bzw. dass sie ihrer Nachweispflicht gem. Ziffer 3 nicht nachgekommen sind, ist der Auftraggeber zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt.

Zudem ist der Auftraggeber in den Fällen der Ziffer 4 berechtigt, von ihm eine Vertragsstrafe in Höhe von 10 % vom Gesamtauftragswert zu fordern; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf eine Aufwendungsersatzforderung wegen Verletzung der Nachweispflicht angerechnet.

muss es heißen:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: