Bereitstellung, Installation, Ausrollen eines neuen Zeiterfassungssystems als SaaS-Anwendung und anschließende Wartung Referenznummer der Bekanntmachung: HRH-2022-Arbeitszeiterfassung-S
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10785 Berlin
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.degewo.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung, Installation, Ausrollen eines neuen Zeiterfassungssystems als SaaS-Anwendung und anschließende Wartung
Die degewo plant eine Modernisierung des Arbeitszeiterfassungssystems an allen sieben Verwaltungsstandorten der degewo AG innerhalb von Berlin.
Berlin
Der Umfang des Arbeitszeiterfassungssystems erstreckt sich auf sieben Standorte mit ca. 1.500 Mitarbeitern zum Ausschreibungszeitpunkt und soll das im sich Einsatz befindende Systeme aus Wartungsgründen ablösen. Bei der Ablöse sollen bestehende Datensätze in das Neusystem importiert und auf dessen Datenbestand weitergearbeitet werden können. Die Software soll gemäß der degewo IT-Konzernstrategie als SaaS (Software as a Service) betrieben werden. Neben klassischen Funktionalitäten der Arbeitszeiterfassung soll das angebotene Systeme auch weitergehende Funktion für den Einsatz der Tochtergesellschaften abbilden können. Hierrunter zählt zum Beispiel: Buchung von Arbeitszeiten über „Kolonnenführer“, Reporting und Auswertungsmöglichkeiten, Schnittstellen zur SAP VRG HR so wie ImmoOffice. Die Zeiterfassung muss über Hardwareterminals mit RFID-Karten, mobile App für iOS / Google Android sowie als Desktop Browserversion möglich sein.
Das AZES soll unterschiedliche Eingabemöglichkeiten für Mitarbeiter zur Zeiterfassung bieten. Neben dem automatischen „Ein- & Auschecken“ mittels Hardware-Terminals an den sieben Berliner Standorten soll die Möglichkeit einer manuellen Zeiterfassung über eine intuitive Web-Benutzeroberfläche aus dem mobilen Arbeiten oder vom Arbeitsplatz geboten werden. Die Weboberfläche soll auch außerhalb des internen degewo-Netzwerkes erreichbar sein. Für Außendiensteinsätze soll das neue System zusätzlich eine App für aktuelle Smartphone Betriebssysteme (Google Android, Apple iOS) zur Verfügung stellen.
Aus IT-Sicherheitsgründen muss die App immer für die zum aktuellen Zeitpunkt neuste Betriebssystem Version bereitgestellt und ggf. aktualisiert werden.
Als führendes System wird das bestehende SAP-HR Softwareprodukt zum Einsatz kommen. Mitarbeiterstammdaten, Arbeitszeitmodell etc. werden von dem führenden System per zeitgemäßer Schnittstelle in das AZES übertragen. Dazugehörige Arbeitszeiten werden von dem AZES in das SAP-HR zur Lohnabrechnung übertragen.
Standorte mit insgesamt 15 Terminals:
- Zentrale: Potsdamer Straße 60 in 10785 Berlin
- KC Südost: Bahnhofstraße 2b 12555 Berlin
- KC West: Brunnenstraße 128 in 13355 Berlin
- KC Süd: Joachim-Gottschalk-Weg 9 in 12353 Berlin
- gewobe: Kurfürstenstraße 26 in 10785 Berlin
- KC Nordost: Mehrower Allee 52 in 12687 Berlin
- dTD: Alt-Marzahn 56h in 12685 Berlin
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung, Installation, Ausrollen eines neuen Zeiterfassungssystems als SaaS-Anwendung und anschließende Wartung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10119
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber der Vergabestelle binnen 10 Kalendertagen zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Bei Verstößen, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, hat die Rüge gegenüber der Vergabestelle bis spätestens zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu erfolgen (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Vergabestelle mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann nur innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der oben genannten Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§§ 160 Abs. 3 Nr. 4, 161 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Nachprüfungsantrag der Vergabestelle erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung (per Fax oder elektronisch) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland