Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI) Referenznummer der Bekanntmachung: ITD1-0229-2023
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10179
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabekooperation.berlin
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung, Einbau, Erweiterung und Betrieb einer akustischen Fahrgastinformation (FGI)
Ausgeschrieben wird die Software und Hardware für eine akustische Fahrgastinformation für Omnibusse und Straßenbahnen der BVG.
Berlin
Die Vergabe FGI akustisch setzt sich aus Lieferung, Betrieb, Wartung und Weiterentwicklung der Hard- und Software für eine sog. sprechende App und sog. sprechende Fahrzeuge (Gesamtsystem FGI akustisch) sowie dem Einbau der Hardware in die Busse und Straßenbahnen der BVG zusammen.
Durch die Umsetzung des sprechenden Fahrzeuges sollen für die blinde und sehbehinderte Nutzergruppe an der Haltestelle akustische Informationen zu Linie und Ziel des Fahrzeuges realisiert sowie durch zusätzliche Töne das Auffinden der Einstiegstür erleichtert werden.
Mit der sprechenden App sollen der blinden und sehbehinderten Nutzergruppe zusätzlich zur akustischen Ansage am Fahrzeug weitere unterstützende Funktionalitäten wie Routeninformationen, Störungs- und Umleitungsinformationen oder das Senden eines Einstiegswunsches an das Fahrzeug bereitgestellt werden.
Zur Umsetzung eines funktionierenden Gesamtsystems ist Hardware für Bestands- und Neufahrzeuge der BVG zu liefern.
Für den Bereich Omnibusse sind Hardwarekomponenten für mindestens 1500 und maximal 3000 Fahrzeuge zu liefern. Für den Bereich Straßenbahn sind Hardwarekomponenten für mindestens 490 und maximal 800 Fahrzeuge zu liefern.
Bei Bestandsfahrzeuge sind die Hardwarekomponenten im Rahmen einer Einbauleistung durch den Auftragnehmer einzubauen (Mindestmenge Einbau in Omnibusse 1000 und in Straßenbahnen 390, Maximaler Einbau in 1400 bei Omnibus und 400 bei Straßenbahn. Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge der BVG wird eine entsprechende Zertifizierung durch die BVG vorausgesetzt. Das Zertifizierungsverfahren ist veröffentlicht im Abl. EU 2023/S 068-202135; vgl. zu den weiteren Einzelheiten unter Ziffer VI.3. Für die Neufahrzeuge kommender Fahrzeuggenerationen erfolgt der Einbau durch die BVG bzw. den Hersteller der Neufahrzeuge.
Wartung, Pflege und Support wird für maximal 10 Jahre nach Zuschlagserteilung beauftragt.
Die BVG hat die dreimalige Option, den Vertrag, um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern.
Die Auswahl erfolgt auf Basis der "Bewertungspunkte" (sog. "Kann-Kriterien").
Es können maximal 70 Punkte erreicht werden. Die fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zum Verhandlungsverfahren zugelassen. Bei punktgleicher Bewertung können ggf. mehr als fünf Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Bewertungspunkte sind folgende:
3.01 Erläuterung ÖV-Routing für Blinde und Sehbehinderte gemäß FGI Akustisch- Teilnahmewettbewerb
3.02 Erläuterung Fahrzeugtechnik gemäß FGI Akustisch- Teilnahmewettbewerb
3.03 Erläuterung Schnittstellenkonzept gemäß FGI Akustisch- Teilnahmewettbewerb
3.04 Erläuterung App ÖPNV Auskunfts-Service (Backend) gemäß FGI Akustisch- Teilnahmewettbewerb
3.05 Erläuterung nutzerzentrierte Barrierefreiheit gemäß FGI Akustisch- Teilnahmewettbewerb
3.06 Erläuterung Datenschutz gemäß FGI Akustisch- Teilnahmewettbewerb
3.07 Erläuterung Qualitäts- / Testmanagement gemäß FGI Akustisch- Teilnahmewettbewerb
Für jedes Kriterium werden 0, 5 oder 10 Punkte vergeben
Technische Optionen:
O1: Lautstärkemanagement - Umsetzung der benutzergesteuerten Lautstärkeanpassungen (Vgl. Leistungsbeschreibung O1 Kapitel 2.1.3. ID 044 und Kapitel 2.2.3. ID 146)
O2: Archiv-System - Umsetzung der Archivierungslösung
(Vgl. Leistungsbeschreibung O2 Kapitel 2.1.3. ID 080, 081, Kapitel 2.2.5. ID 241, 242 und Kapitel 3.1.4.6. ID 259 und 260)
O3: Sprachsteuerung - Umsetzung der zusätzliche Sprachsteuerungsfunktionalitäten (Vgl. Leistungsbeschreibung O3 Kapitel 2.2.4.1. ID 155, 156)
O4: Web-SSO - Umsetzung der Anbindung der App an das SSO-System (Single Sign On) (Vgl. Leistungsbeschreibung O4 Kapitel 2.2.4.3. ID164, Kapitel 2.2.5.4. ID 225, Kapitel 3.1.4.3. ID 253)
O5: Chat - Umsetzung einer Chat-Funktion (Vgl. Leistungsbeschreibung O5 2.2.4.4. ID 173)
O6: BVG-ID - Umsetzung der Anbindung an ein externes Kundenverwaltungssystem und dazugehörigen Funktionalitäten (Vgl. Leistungsbeschreibung O6 3.1.4.4. ID 254, 255)
O7: Data-Warehouse - Umsetzung der Anbindung an das BVG Data-Warehouse (Vgl. Leistungsbeschreibung O7 Kapitel 3.1.4.5. ID 256, 257, 258)
Zeitliche Option
O8: Optionale Anforderungen Betrieb - Umsetzung der alternativen Betriebsszenarien (Hosting durch BVG) (Vgl. Leistungsbeschreibung O8 Kapitel 5.1.1. ID 481, Kapitel 5.2.1. ID 510)
O9: Verfügbarkeiten des Produktivsystems - Gewährleistung einer erhöhten Verfügbarkeit (Vgl. Leistungsbeschreibung O9 Kapitel 5.1.2.1. ID 486, Kapitel 5.2.2.1. ID 522)
O10: Betrieb (Software-Lizenz SaaS) - Optional alternativ zur Bereitstellung der Software-Lizenz kann die Systembereitstellung als Software as a Service (SaaS) angeboten werden (Vgl. Leistungsbeschreibung O10 Kapitel 5.1.1. ID 483)
O11: Erweiterte Servicezeiten - Erweiterter Second-Level-Support (Vgl. Leistungsbeschreibung O11 Kapitel 5.3.2. ID 550, Kapitel 5.3.3. ID 552)
Zeitliche Optionen: Die BVG hat die dreimalige Option, den Vertrag um jeweils zwei weitere Jahre zu verlängern.
Weitere Informationen zu den Optionen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften verwendet) bzw. von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/ Unterauftragnehmern und Eignungsleihgebern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1.Darstellung des Unternehmens mit Angaben zum Namen, Haupt- und Nebensitze, Rechtsform, Beteiligungsverhältnissen des Unternehmens.
2.Eigenerklärung, dass bei Vertragsabschluss für die Zeit der Leistungserbringung und Gewährleistung eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung in Höhe von 15.000.000,00 € für Personen- und Sachschäden sowie in Höhe von 15.000.000,00 € für Vermögensschäden vorliegt.
3.Eigenerklärung dazu, dass keiner der in §§ 123, 124 GWB in der aktuellen Fassung aufgelisteten Ausschlussgründe vorliegt.
4.Eigenerklärung, dass alle Personen, die vom Bewerber und später vom Bieter mit der Bearbeitung des Teilnahmeantrags und später des Angebotes betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen des BDSG beachten und dass die nach Datenschutzrecht erforderliche Verpflichtung aller an einer Angebotserstellung beteiligten Mitarbeiter (unabhängig von der Unternehmenszugehörigkeit) auf das Datengeheimnis im Falle der Aufforderung zu einer Angebotserstellung vor Übergabe der vom Auftraggeber übersandten Vergabeunterlagen an die Mitarbeiter erfolgt und dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.
5.Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) nicht vorliegen.
6.Eigenerklärung des Bieters, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) nicht vorliegen.
7.Eigenerklärung, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) nicht vorliegen.
8.Eigenerklärung, dass keine Eintragung im Wettbewerbsregister gemäß Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) vorliegt.
9.Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Hinweise: Für die Angaben ist grundsätzlich das Formblatt "Eigenerklärungen zur Eignung" zu verwenden und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen
Benennung der Umsätze mit vergleichbaren Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen der letzten drei Geschäftsjahre.
Vergleichbare Leistungen sind:
- Erstellung einer Mobilitätsplattform mit Anbindung der Fahrzeuge im ÖPNV
- Implementierung von Informationssystemen in Fahrzeugen (Bordrechner, Kassensysteme o. Fahrgastinformationseinrichtung)
- Implementierung eines Verkehrssteuerungssystems (z.B. RBL, ITCS)
- Design u. Implementierung einer sprechenden App mit Zielgruppe Blinde und Sehbehinderte
Der Bieter muss Mindestumsätze von durchschnittlich [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren erzielt haben. Die Mindestumsätzen können mit einer oder verschiedenen der oben genannten vergleichbaren Leistungen erfüllt werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
a) Angabe der aktuellen Gesamtzahl Ihrer Mitarbeiter.
b) Angabe der aktuellen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Projektleitung / Consulting und im Bereich Entwicklung
c) Angabe der aktuellen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Support / Helpdesk.
d) Angabe der aktuellen Anzahl der Mitarbeiter im Bereich Service / Maintenance.
e) Referenz-Projekt "Fahrzeug"
Referenzen über vergleichbare Leistungen in Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen (inklusive entsprechender Datenverarbeitung).
Vergleichbare Leistungen sind:
- Erstellung einer Mobilitätsplattform mit Anbindung der Fahrzeuge im ÖPNV
- oder: Implementierung von Informationssystemen in Fahrzeuge (Bordrechner, Kassensysteme o. Fahrgastinformationseinrichtung)
- oder Implementierung eines Verkehrssteuerungssystems (z.B. RBL, ITCS)
Die Referenz muss in den letzten fünf Jahren abgeschlossen worden sein. (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Teilnahmeantrags)
Die Referenzbeschreibung muss folgende Inhalte beinhalten:
- Referenzname
- Ansprechpartner Referenz
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Tätigkeitsbeschreibung
- Behandelte Systeme
Die BVG behält sich vor, Kontakt zu den Referenzgebern aufzunehmen. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme haben Sie die Möglichkeit, der BVG Termine mit den jeweiligen Referenzgebern zu den Inhalten Ihrer Referenzen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Teilnahmeantrags vorzuschlagen. Die BVG sichert nicht zu, vorgeschlagene Termine wahrzunehmen.
Diese Gespräche werden ohne Teilnahme des Bieters stattfinden. Die BVG behält sich vor, die Ergebnisse der Referenzgespräche in die Bewertung einfließen zu lassen.
f) Referenz-Projekt "App"
Referenzen bei denen Sie mindestens eine der folgenden Leistungen erbracht haben:
- Erstellung einer Sprechenden App mit Zielgruppe Blinde und Sehbehinderte (auch außerhalb des ÖPNV-Anwendungskontextes)
- oder Erstellung einer App im ÖPNV-Umfeld (Streckenführung, Verkehrssteuerung)
Eine Referenz wird nur gewertet, sofern die App vollständig implementiert und in Benutzung ist.
Die Referenz muss in den letzten drei Jahren abgeschlossen worden sein. (berechnet ab dem Termin zur Abgabe des Teilnahmeantrags):
Die Referenzbeschreibung muss folgende Inhalte beinhalten
- Referenzname
- Ansprechpartner Referenz
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Tätigkeitsbeschreibung
Die BVG behält sich vor, Kontakt zu den Referenzgebern aufzunehmen. Zur Erleichterung der Kontaktaufnahme haben Sie die Möglichkeit, der BVG Termine mit den jeweiligen Referenzgebern zu den Inhalten Ihrer Referenzen innerhalb von zwei Wochen nach Abgabe des Teilnahmeantrags vorzuschlagen. Die BVG sichert nicht zu, vorgeschlagene Termine wahrzunehmen.
Diese Gespräche werden ohne Teilnahme des Bieters stattfinden. Die BVG behält sich vor, die Ergebnisse der Referenzgespräche in die Bewertung einfließen zu lassen.
Zu a) Die Anzahl der Mitarbeiter muss mind. 50 Personen betragen.
Zu b) Diese Anzahl muss mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
Zu c) Diese Anzahl muss mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
Zu d) Diese Anzahl muss mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
Zu e) - mindestens zwei Referenzen
Zu f) mindestens eine Referenz
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Unterlagen inhaltlich prüfen. Die Nichterfüllung der Mindeststandards führt in jedem Fall zum Ausschluss.
siehe Vergabeunterlagen
gesamtschuldnerisch haftend
-Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen.
-Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
-Der Auftragnehmer hat gem. Frauenförderverordnung während des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung durchzuführen oder einzuleiten. Hierzu hat der Bieter mit der Angebotsabgabe eine Erklärung zur Frauenförderung abzugeben. Der AG stellt hierzu ebenfalls ein Formular zur Verfügung.
-Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 22. April 2020 sind einzuhalten.
Der AG wird entsprechende Verpflichtungen des AN zur Einhaltung der Vorgaben des BerlAVG in den Vertrag aufnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Zur Gewährleistung eines funktionierendes Gesamtsystem sind alle Bestands- sowie Neufahrzeuge mit entsprechender Hardware auszurüsten. Bei Neufahrzeugbeschaffungen wird die Hardware durch den Hersteller ab Werk eingebaut. Der Einbau des FGI akustisch Systems ist bereits weit im Voraus mit der Lastenhefterstellung anzugeben und zieht sich über einen längeren Zeitraum. Dadurch ergibt sich die Notwendigkeit einer langfristigen Nutzung mit einer Vertragslaufzeit von 10 Jahren, um eine angemessene Amortisation der Investitionskosten in das Gesamtsystem FGI akustisch zu gewährleisten, ein einheitliches Systemzwischen Bestands- und Neufahrzeugausrüstung sicherzustellen und notwendige Fahrzeugumrüstungen bei einem Auftragnehmerwechsel auf ein Minimum zu reduzieren.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
WEITERE ANGABEN
1.Der Auftraggeber ist Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs.1 Nr. 1 GWB und unterliegt darüber hinaus dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz.
2.Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) eröffnet, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Teilnahme am EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb bewerben können- mit dieser Auftragsbekanntmachung wird noch kein Angebot von den Teilnehmern abgefordert. Den Unterlagen zur Veröffentlichung liegt eine Datei zu "Allgemeinen Verfahrenshinweisen" (Verfahrensbrief) bzgl. dieser Vergabe bei. Die hierin enthaltenen Informationen beschreiben das EU-Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb und die Besonderheiten, die zu beachten sind.
3.Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens ITD1-0229-2023 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zu 6 Werktagen vor Abgabefrist der Angebote, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Es besteht kein Anspruch auf Beantwortung später gestellter Fragen. Mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. beantwortete Bieterfragen sowie sonstige Klarstellungen, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) veröffentlichen.Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen, die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Sofern der Bewerber/BewGe eine einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) einreichen möchte, muss er/sie sicherstellen, dass die EEE sämtliche zuvor genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise enthält. Die EEE muss nicht verwendet werden, wenn der Teilnahmeantrag einschließlich der Anlagen ausgefüllt eingereicht wird.
4.Mit der Benennung von Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
5.Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
6.Das Vergabeverfahren wird unter dem Vorbehalt der gesicherten und auskömmlichen Finanzierung durchgeführt. Die Finanzierungsmittel sind noch nicht abschließend bewilligt, worauf transparent seitens der Vergabestelle hingewiesen wird. Der AG behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben und keinen Zuschlag zu erteilen, soweit die Finanzierung nicht bewilligt wird.
7.Die BVG behält sich vor, den Zuschlag auch ohne Verhandlungen auf das Erstangebot zu erteilen. Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren (s. auch III.1):
8.Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (III.1.2) sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (III..1.3) werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung.
Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
9.Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gemäß Ziffer III.1.1) gefordert. Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben /Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
10.Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform gem. I.1 heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlich.
11.Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise.
12.Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den Auftraggeber trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen).
13.Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge setzt die BVG eine entsprechende Zertifizierung voraus. Der Auftragnehmer hat die Einbauleistung ausschließlich durch ein vorab durch die BVG zertifiziertes Unternehmen durchführen zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren ist veröffentlicht im Abl. EU (siehe Link: https://ted.europa.eu/udl?uri=TED:NOTICE:202135-2023:TEXT:EN:HTML&src=0). Zertifizierte Unternehmen werden durch die BVG in einem Pool zusammengefasst. Die Zertifizierten Unternehmen können Ihre Kooperation mit einem Bieter in diesem Verfahren anbieten.
Jeder (potenzielle) Bewerber/Bieter einer Ausschreibung der BVG kann sich entweder selbst zertifizieren lassen oder alternativ mit einem oder auch mehreren zertifizierten Unternehmen aus dem Pool kooperieren, um die Voraussetzung der jeweiligen Ausschreibung an den Ein-/Ausbau der IT-Komponenten erfüllen zu können.
14.Nach Vorlage der Erstangebote wird mit maximal drei Bietern, die nach Bewertung der Erstangebote die höchste Punktzahl erzielt haben (ohne Bewertung PoC) ein Proof of Concept (PoC) durchgeführt. Mit dem PoC soll der Bieter nachweisen, dass das von ihm angebotene Produkt bereits über festgelegte Grundfunktionen entsprechend der Leistungsbeschreibung verfügt, um damit die prinzipielle Durchführbarkeit des Vorhabens zu belegen. Das Ergebnis des PoC's ist Teil der finalen Angebotswertung. Im PoC muss eine Mindestpunktzahl von 30% der Gesamtpunktzahl des PoC’s erreicht werden. Wird die Mindestpunktzahl nicht erreicht wird der Bieter vom Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.