Rahmenvereinbarung Simultandolmetschung Referenznummer der Bekanntmachung: SHF-SD-RV
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 097-304456)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.humboldtforum.org
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Simultandolmetschung
Dolmetschleistungen für Veranstaltungen im Humboldt Forum im Berliner Schloss: Simultan-Dolmetschungen, Konsekutiv- oder Flüsterdolmetschungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
1. Bieter haben das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe und das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zu erklären. Für die Erklärung ist das Formular Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu verwenden.
2. Bieter können unter den Voraussetzungen des § 47 VgV von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch machen. In diesem Fall ist das Formular Erklärung zur Eignungsleihe auszufüllen und mit dem Angebot einreichen. Die geforderten Eignungsnachweise sind für den Eignungsverleiher zu erbringen, soweit der Bieter sich auf dessen Eignung beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (III.1.1 der Auftragsbekanntmachung) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe sowie das Fehlen eines Bezugs zur Russischen Föderation im Sinne von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und der Bewerbungsbedingungen und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen.
3. Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbieter behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bietergemeinschaft eingereichten Unterlagen.