2284/E10 Gutachten zur Betrachtung der ökologischen und gesamtgesell-schaftlichen Bilanz von Nachtzugverkehren auf der Schiene im inter- und intramodalen Vergleich Referenznummer der Bekanntmachung: 2284/E10

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2284/E10 Gutachten zur Betrachtung der ökologischen und gesamtgesell-schaftlichen Bilanz von Nachtzugverkehren auf der Schiene im inter- und intramodalen Vergleich

Referenznummer der Bekanntmachung: 2284/E10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die weitere Verlagerung von mehr Personenverkehr auf die Schiene gilt für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele als zentrales Element. Zunehmend wird in diesem Zusammenhang auch das Potenzial von Nachtzugverkehren in die öffentliche Diskussion eingebracht. Die EU-Mitgliedstaaten bringen sich etwa durch das von der Bundesregierung initiierte TEE 2.0 Konzept in diese Diskussion mit ein.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist eine aktuelle, differenzierte und ganzheitliche Betrachtung von Nachtzugverkehren unerlässlich. Diese Studie hat daher zum Ziel, einen ganzheitlichen ökologischen und gesamtgesellschaftlichen Vergleich von Nachtzugverkehren mit anderen Verkehrsträgern anzustellen. Dies beinhaltet im Folgenden immer auch die Frage des volkswirtschaftlichen Nutzens. Mit aufgenommen werden soll in die Untersuchung dabei auch der intramodale Vergleich mit dem Tagreiseverkehr auf der Schiene. Zudem soll die Studie eine aktuelle Analyse in Europa bestehender und geplanter Nachtzugverbindungen beinhalten sowie gutachterlich die Netzkapazität für Nachtzugverkehre darlegen. Schließlich soll die Studie aufzeigen, welches Verlagerungspotenzial in Nachtzugangeboten steckt.

Diese Studie soll nicht auf vorhandenen Studien aufbauen, diese jedoch berücksichtigen. Dabei sind insbesondere folgenden Studien aus den Vorjahren zu beachten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Studie gliedert sich in vier Arbeitspakete. In einem ersten Schritt soll im Arbeitspaket (AP) 1 aufgezeigt werden, wie die Begriffe Nachtzugverkehr und Nachtzugnetz auf nationaler wie europäischer Ebene definiert werden. Für die Durchführung der Studie soll dabei im weiteren Verlauf Nachtzugverkehr als eine Form des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) verstanden werden. In Abgrenzung zum Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr liegt dann SPFV vor, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle die gesamte Reiseweite mehr als 50 Kilometer beträgt oder die gesamte Reisezeit eine Stunde übersteigt.

Im AP 1 soll eine Analyse über bereits in Europa bestehende oder derzeit in Planung befindliche Nachtzugverkehre angestellt und - soweit dazu Daten zugänglich sind - Daten und Zahlen einschließlich der Quellenangaben dargelegt werden, welche Rückschlüsse über die unternehmerische Wirtschaftlichkeit bestehender Nachtzugverkehre in Europa zulassen. Sind entsprechende Daten nicht zugänglich gewesen, ist dies durch den AN darzustellen und darzulegen, wie das dargestellte Ergebnis auch ohne entsprechende Daten durch den AN aufbereitet wurde. Die abzufragenden Parameter sind, neben Kosten für Wagenmaterial, Trassennutzungsgebühren, Energiebilanz, Energiekosten, Personalkosten (inkl. Hotelkosten, Nachtzuschläge) zu Beginn der Studie mit dem AG festzulegen. In Bezug auf die Aussagekraft der Daten und Zahlen sind dabei die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beachten. Die Betrachtung soll eine Prognose für das Jahr 2030 beinhalten, welche ausdrücklich auch die unternehmerische Wirtschaftlichkeit dieser Verkehre betrachtet.

Wesentlicher Inhalt des AP 2 ist ein ganzheitlicher Vergleich zwischen Nachtzugverkehren und den Verkehrsträgern Flugzeug, Reisebus und Pkw. Insbesondere ökologische Aspekte und der gesamtgesellschaftliche Nutzen sollen dabei umfassend betrachtet werden. Unter ganzheitlich ist dabei zu verstehen, dass auch die den Verkehrsträgern zu Grunde liegende Infrastruktur in die Untersuchung mit einzufließen hat. Teil der Vergleichsstudie sollen dabei auch Tagreiseverkehre und insbesondere Hochgeschwindigkeitsverkehre auf der Schiene sein. Für Nachtzugverkehre soll zudem weiter nach unterschiedlicher Konfiguration der Züge differenziert werden (gegebenenfalls ist auch von Nachtzugverkehren im Luxussegment zu differenzieren). Nachtzugverkehre können zum Beispiel als reine Sitzwagenverkehre oder als Mischwagenverkehr mit einem großen Anteil an Schlaf- und Liegewagen konfiguriert sein. Dies wirkt sich auf die Zahl aus, wie viele Kundinnen und Kunden in einem Nachtzug transportiert werden können und hat mit Blick auf das einzusetzende Rollmaterial den Nachteil, dass Schlaf- und Liegewagen im Tagreiseverkehr nicht genutzt werden können. Ob und wie sich dieser Nachteil in der ökologischen und gesamtgesellschaftlichen Bilanz auswirkt, soll ebenfalls untersucht werden.

Im AP 3 soll die Frage der verfügbaren Netzkapazität in Deutschland für Nachtzugverkehre mit einem Betrachtungszeitraum bis 2030 analysiert werden. Mit Blick auf den Schienengüterverkehr, der bis 2030 von derzeit ca. 19 % auf 25 % Anteil am Verkehrsaufkommen (Modal Split) noch umfassend gesteigert werden soll, kommt es an Knotenpunkten im bestehenden Netz bereits heute zu Kapazitätsengpässen. Mit Blick auf die Instandhaltung und den Ausbau des Schienennetzes in Verbindung mit dem Prognosehorizont 2030 soll die Betrachtung ein konservatives und ein ambitioniertes Szenario beinhalten.

Schließlich soll im AP 4 das Verlagerungspotenzial von den Verkehrsträgern Flugzeug, Fernbus und Pkw hin zu Nachtzugverkehren analysiert werden. Dabei soll auch untersucht werden, ob ein Verlagerungseffekt weg von Tagreiseverkehren und Tagesrandverbindungen (insbesondere Hochgeschwindigkeitsverkehr) erwartet werden kann.

AP 1: Bestehende und geplante Nachtzugverbindungen in Europa.

AP 2: Ökologische und gesamtgesellschaftliche Bilanz von Nachtzugverkehren

AP 3: Kapazität - Vereinbarkeit von Nachtzug- und Schienengüterverkehr

AP 4: Verlagerungspotenzial von Nachtzugverkehren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Durchführungskonzept Vorgehensweise zu AP 1, AP 3 und AP 4 / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 - Verkehrsträgerübergreifende ökologische und gesamtgesellschaftliche Bilanz / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

Der AN ist verpflichtet,

- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 001-001934
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2284/E10
Bezeichnung des Auftrags:

2284/E10 Gutachten zur Betrachtung der ökologischen und gesamtgesell-schaftlichen Bilanz von Nachtzugverkehren auf der Schiene im inter- und intramodalen Vergleich

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
29/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 5
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig (bis zum 01.02.2023) zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.

4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.

5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.

7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.

Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:

a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,

b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,

c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023