2284/E10 Gutachten zur Betrachtung der ökologischen und gesamtgesell-schaftlichen Bilanz von Nachtzugverkehren auf der Schiene im inter- und intramodalen Vergleich Referenznummer der Bekanntmachung: 2284/E10

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=494527
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=494527
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2284/E10 Gutachten zur Betrachtung der ökologischen und gesamtgesell-schaftlichen Bilanz von Nachtzugverkehren auf der Schiene im inter- und intramodalen Vergleich

Referenznummer der Bekanntmachung: 2284/E10
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71241000 Durchführbarkeitsstudie, Beratung, Analyse
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die weitere Verlagerung von mehr Personenverkehr auf die Schiene gilt für die Erreichung der nationalen Klimaschutzziele als zentrales Element. Zunehmend wird in diesem Zusammenhang auch das Potenzial von Nachtzugverkehren in die öffentliche Diskussion eingebracht. Die EU-Mitgliedstaaten bringen sich etwa durch das von der Bundesregierung initiierte TEE 2.0 Konzept in diese Diskussion mit ein.

Aufgrund der dynamischen Entwicklung ist eine aktuelle, differenzierte und ganzheitliche Betrachtung von Nachtzugverkehren unerlässlich. Diese Studie hat daher zum Ziel, einen ganzheitlichen ökologischen und gesamtgesellschaftlichen Vergleich von Nachtzugverkehren mit anderen Verkehrsträgern anzustellen. Dies beinhaltet im Folgenden immer auch die Frage des volkswirtschaftlichen Nutzens. Mit aufgenommen werden soll in die Untersuchung dabei auch der intramodale Vergleich mit dem Tagreiseverkehr auf der Schiene. Zudem soll die Studie eine aktuelle Analyse in Europa bestehender und geplanter Nachtzugverbindungen beinhalten sowie gutachterlich die Netzkapazität für Nachtzugverkehre darlegen. Schließlich soll die Studie aufzeigen, welches Verlagerungspotenzial in Nachtzugangeboten steckt.

Diese Studie soll nicht auf vorhandenen Studien aufbauen, diese jedoch berücksichtigen. Dabei sind insbesondere folgenden Studien aus den Vorjahren zu beachten

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71311300 Beratung im Bereich Infrastrukturen
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Studie gliedert sich in vier Arbeitspakete. In einem ersten Schritt soll im Arbeitspaket (AP) 1 aufgezeigt werden, wie die Begriffe Nachtzugverkehr und Nachtzugnetz auf nationaler wie europäischer Ebene definiert werden. Für die Durchführung der Studie soll dabei im weiteren Verlauf Nachtzugverkehr als eine Form des Schienenpersonenfernverkehrs (SPFV) verstanden werden. In Abgrenzung zum Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr liegt dann SPFV vor, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle die gesamte Reiseweite mehr als 50 Kilometer beträgt oder die gesamte Reisezeit eine Stunde übersteigt.

Im AP 1 soll eine Analyse über bereits in Europa bestehende oder derzeit in Planung befindliche Nachtzugverkehre angestellt und - soweit dazu Daten zugänglich sind - Daten und Zahlen einschließlich der Quellenangaben dargelegt werden, welche Rückschlüsse über die unternehmerische Wirtschaftlichkeit bestehender Nachtzugverkehre in Europa zulassen. Sind entsprechende Daten nicht zugänglich gewesen, ist dies durch den AN darzustellen und darzulegen, wie das dargestellte Ergebnis auch ohne entsprechende Daten durch den AN aufbereitet wurde. Die abzufragenden Parameter sind, neben Kosten für Wagenmaterial, Trassennutzungsgebühren, Energiebilanz, Energiekosten, Personalkosten (inkl. Hotelkosten, Nachtzuschläge) zu Beginn der Studie mit dem AG festzulegen. In Bezug auf die Aussagekraft der Daten und Zahlen sind dabei die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu beachten. Die Betrachtung soll eine Prognose für das Jahr 2030 beinhalten, welche ausdrücklich auch die unternehmerische Wirtschaftlichkeit dieser Verkehre betrachtet.

Wesentlicher Inhalt des AP 2 ist ein ganzheitlicher Vergleich zwischen Nachtzugverkehren und den Verkehrsträgern Flugzeug, Reisebus und Pkw. Insbesondere ökologische Aspekte und der gesamtgesellschaftliche Nutzen sollen dabei umfassend betrachtet werden. Unter ganzheitlich ist dabei zu verstehen, dass auch die den Verkehrsträgern zu Grunde liegende Infrastruktur in die Untersuchung mit einzufließen hat. Teil der Vergleichsstudie sollen dabei auch Tagreiseverkehre und insbesondere Hochgeschwindigkeitsverkehre auf der Schiene sein. Für Nachtzugverkehre soll zudem weiter nach unterschiedlicher Konfiguration der Züge differenziert werden (gegebenenfalls ist auch von Nachtzugverkehren im Luxussegment zu differenzieren). Nachtzugverkehre können zum Beispiel als reine Sitzwagenverkehre oder als Mischwagenverkehr mit einem großen Anteil an Schlaf- und Liegewagen konfiguriert sein. Dies wirkt sich auf die Zahl aus, wie viele Kundinnen und Kunden in einem Nachtzug transportiert werden können und hat mit Blick auf das einzusetzende Rollmaterial den Nachteil, dass Schlaf- und Liegewagen im Tagreiseverkehr nicht genutzt werden können. Ob und wie sich dieser Nachteil in der ökologischen und gesamtgesellschaftlichen Bilanz auswirkt, soll ebenfalls untersucht werden.

Im AP 3 soll die Frage der verfügbaren Netzkapazität in Deutschland für Nachtzugverkehre mit einem Betrachtungszeitraum bis 2030 analysiert werden. Mit Blick auf den Schienengüterverkehr, der bis 2030 von derzeit ca. 19 % auf 25 % Anteil am Verkehrsaufkommen (Modal Split) noch umfassend gesteigert werden soll, kommt es an Knotenpunkten im bestehenden Netz bereits heute zu Kapazitätsengpässen. Mit Blick auf die Instandhaltung und den Ausbau des Schienennetzes in Verbindung mit dem Prognosehorizont 2030 soll die Betrachtung ein konservatives und ein ambitioniertes Szenario beinhalten.

Schließlich soll im AP 4 das Verlagerungspotenzial von den Verkehrsträgern Flugzeug, Fernbus und Pkw hin zu Nachtzugverkehren analysiert werden. Dabei soll auch untersucht werden, ob ein Verlagerungseffekt weg von Tagreiseverkehren und Tagesrandverbindungen (insbesondere Hochgeschwindigkeitsverkehr) erwartet werden kann.

AP 1: Bestehende und geplante Nachtzugverbindungen in Europa.

AP 2: Ökologische und gesamtgesellschaftliche Bilanz von Nachtzugverkehren

AP 3: Kapazität - Vereinbarkeit von Nachtzug- und Schienengüterverkehr

AP 4: Verlagerungspotenzial von Nachtzugverkehren

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Durchführungskonzept Vorgehensweise zu AP 1, AP 3 und AP 4 / Gewichtung: 25
Qualitätskriterium - Name: Leistungskonzept Vorgehensweise zu AP 2 - Verkehrsträgerübergreifende ökologische und gesamtgesellschaftliche Bilanz / Gewichtung: 35
Qualitätskriterium - Name: Projektmanagement / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 30
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 12
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

Der AN ist verpflichtet,

- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.

- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.

Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:

a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen

sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576

b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.

c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich

mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.

Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576

Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1).

Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist.

ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall.

- Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall,

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt:Studien im Bereich Schieneninfrastruktur, Schienenverkehr, Verkehrstägerübergreifende Studien

Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Der AG berücksichtigt Referenzen, aus den letzten 5 Jahren.

Zu jeder Referenz (Referenzprojekt) sind folgende Angaben zu machen (Formblatt F-EK3.1):

- Kurztitel des Referenzprojektes

- Name des Unternehmens, das die Refernz vorlegt

- Auftraggeber (AG), mit Angabe der Organisationseinheit/ Fachbereich

- Leistungszeitraum (Jahr)

- Gesamtvolumen-/Teilvolumen des Referenzprojektes (in Euro/ Anz. Personentagen)

- Anzahl der Zuwendungsempfänger

- 1. Beschreibung des Referenzprojektes (Beschreiben Sie bitte kurz und prägnant den Projektinhalt, die Projektziele, die durchgeführten Leistungen und die erzielten Ergebnisse)

- Aus Sicht des Bieters/ Bewerbers sind/ ist folgende/r Bereich/e betroffen:

Schwerpunkt / Teilbereich

2.Vergleichbarkeit des Referenzprojektes/Projektinhaltes mit dem Ausschreibungsgegenstand gemäß Leistungsbeschreibung (Bitte erläutern Sie, warum dieses Referenzprojekt aus Ihrer Sicht mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar ist. Gehen Sie dabei auf die unter 1. beschriebenen Leistungen/ Tätigkeiten ein)

Eignungskriterium EK3.2: Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ Bewerbers, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.2), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit einem Eisenbahn- oder Eisenbahninsfrastrukturunternehmen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist. und Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ Bewerbers, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- oder Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschaftern erbingt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich Nachtzugverkehre in Verbindung stehen.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

zu Eignungskriterium 3.1: Bereich/ Themenschwerpunkt: Entwicklung oder Anwendung von Verfahren zur Analyse oder Bewertung von Klima- und Umweltwirkungen

Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.

Es sind mindestens 2 Referenzprojekte nachzuweisen, die Erfahrungen im Bereich der Erstellung von Studien einschließlich

- Datenuntersuchung und dem

- Ableiten sich daraus ergebender Effekte

in Verbindung mit dem fachlichen Themenschwerpunkt

- Schieneninfrastrukturvorhaben in Deutschland und/oder

- Schienenverkehr in Deutschland allgemein und/oder

- verkehrsträgerübergreifende Fragestellungen belegen/ nachweisen.

zu Eignungskriterium Nr. 3.2 Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich Nachtzugverkehre erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen. Eine Interessenkollision liegt insbesondere nicht vor, wenn die Beratung- und/oder Unterstützungsleistung im Auftrag des BMDV oder seiner nachgeordneten Behörden (insbesondere dem Deutschen Zentrum für Schienenverkehrsforschung) erfolgt.

Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bewerber/ Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

1. Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.

Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.

2. Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ Bewerbers, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.2), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit einem Eisenbahn- oder Eisenbahninsfrastrukturunternehmen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ Bewerbers, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- oder Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschaftern erbingt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich Nachtzugverkehre in Verbindung stehen.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 07/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/03/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 07/02/2023
Ortszeit: 10:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.

2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.

3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig (bis zum 01.02.2023) zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.

4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.

5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.

7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.

Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:

a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,

b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,

c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
28/12/2022