Zentrale Widerspruchsstelle für die oKFEP gem. § 25a SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2022 (2)

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.g-ba.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Zentrale Widerspruchsstelle für die oKFEP gem. § 25a SGB V

Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2022 (2)
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72300000 Datendienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. In Form von Richtlinien bestimmt der G-BA den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Der G-BA hat nach § 25a SGB V in den Richtlinien über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) auch die systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Qualität dieser Programme unter Beachtung von Widerspruchsrechten der Versicherten gegen die Nutzung ihrer Daten, zu regeln und die hierfür zuständigen Stellen zu bestimmen.

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme der Funktion einer bereits mit der Einführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen (oKFE-P) errichteten Zentralen Widerspruchsstelle und Weiterfüh-rung des datenschutzkonformen Betriebs der zentralen Widerspruchsstelle (https://www.widerspruchsstelle.de). Die zentrale Widerspruchsstelle dient ausschließlich der Verwaltung von Widersprüchen, die gegen die Datennutzung in oKFE-P nach § 25a SGB V von Versicherten eingelegt werden. Gemäß § 25a Abs. 4 Satz 5 SGB V können Versicherte der Datenverarbeitung und -nutzungen zum Zwecke der Qualitätssicherung von oKFE-P wider-sprechen. Eingegangene Widersprüche werden von der zentralen Widerspruchsstelle entgegengenommen und zusammen mit den erforderlichen Daten für die Verwaltung der Widersprüche gespeichert. Die Information, dass ein Widerspruch vorliegt, wird durch die zentrale Widerspruchsstelle an die Vertrauensstelle des G-BA (https://www.vertrauensstelle-gba.de) zur weiteren Berücksichtigung übermittelt. So wird sichergestellt, dass Daten von Versicherten die widersprochen haben, nicht für die Beurteilung der Qualität der oKFE-P (Pro-grammbeurteilung) genutzt werden.

Die für die zentrale Widerspruchsstelle zum Zeitpunkt der Vergabe maßgeblichen Früherkennungsprogramme des G-BA sind die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFEP) Darmkrebs und Zervixkarzinom.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72310000 Datenverarbeitung
72500000 Datenverarbeitungsdienste
72212732 Entwicklung von Datensicherheitssoftware
72318000 Datenübertragung
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

10587 Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe Ziff. II.1.4 und die auf dem Vergabeportal bereitgestellte Leistungsbeschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Umsetzungskonzepts / Gewichtung: 30
Qualitätskriterium - Name: Qualität des Verfügbarkeits- und Supportkonzepts / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: Qualität des IT-Sicherheits- und Datenschutzkonzepts / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 228-653742
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
23/05/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 4
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4YRP6KJZ

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23/05/2023