Zentrale Widerspruchsstelle für die oKFEP gem. § 25a SGB V Referenznummer der Bekanntmachung: 07/2022 (2)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.g-ba.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentrale Widerspruchsstelle für die oKFEP gem. § 25a SGB V
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. In Form von Richtlinien bestimmt der G-BA den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für mehr als 70 Millionen Versicherte und legt damit fest, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der GKV erstattet werden. Der G-BA hat nach § 25a SGB V in den Richtlinien über die Durchführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-RL) auch die systematische Erfassung, Überwachung und Verbesserung der Qualität dieser Programme unter Beachtung von Widerspruchsrechten der Versicherten gegen die Nutzung ihrer Daten, zu regeln und die hierfür zuständigen Stellen zu bestimmen.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Übernahme der Funktion einer bereits mit der Einführung der organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen (oKFE-P) errichteten Zentralen Widerspruchsstelle und Weiterfüh-rung des datenschutzkonformen Betriebs der zentralen Widerspruchsstelle (https://www.widerspruchsstelle.de). Die zentrale Widerspruchsstelle dient ausschließlich der Verwaltung von Widersprüchen, die gegen die Datennutzung in oKFE-P nach § 25a SGB V von Versicherten eingelegt werden. Gemäß § 25a Abs. 4 Satz 5 SGB V können Versicherte der Datenverarbeitung und -nutzungen zum Zwecke der Qualitätssicherung von oKFE-P wider-sprechen. Eingegangene Widersprüche werden von der zentralen Widerspruchsstelle entgegengenommen und zusammen mit den erforderlichen Daten für die Verwaltung der Widersprüche gespeichert. Die Information, dass ein Widerspruch vorliegt, wird durch die zentrale Widerspruchsstelle an die Vertrauensstelle des G-BA (https://www.vertrauensstelle-gba.de) zur weiteren Berücksichtigung übermittelt. So wird sichergestellt, dass Daten von Versicherten die widersprochen haben, nicht für die Beurteilung der Qualität der oKFE-P (Pro-grammbeurteilung) genutzt werden.
Die für die zentrale Widerspruchsstelle zum Zeitpunkt der Vergabe maßgeblichen Früherkennungsprogramme des G-BA sind die organisierten Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFEP) Darmkrebs und Zervixkarzinom.
10587 Berlin
Siehe Ziff. II.1.4 und die auf dem Vergabeportal bereitgestellte Leistungsbeschreibung
Der Auftrag kann vom G-BA maximal zweimal um jeweils zwei weitere Jahre verlängert werden (bis maximal zum 31.12.2030).
1. Im Rahmen der ersten Stufe wird der Teilnahmeantrag auf Vollständigkeit geprüft. Angaben / Unterlagen, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht vorgelegt wurden, sind innerhalb einer Frist von 5 Werktagen ab Aufforderung nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch nach Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, können nicht berücksichtig werden.
2. Anschließend wird anhand der geforderten Unterlagen, Erklärungen und Nachweise geprüft, ob der Bewerber für die Übernahme des Auftrags grundsätzlich geeignet erscheint, insbesondere die unter Ziff. III.1.3 festgelegten Mindestanforderungen an die technische Leistungsfähigkeit erfüllt. Soweit ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, sich zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, sind die unter III.1.3) genannten Angaben und Nachweise bezüglich dieser Unternehmen und zusätzlich eine Erklärung dieser Unternehmen vorzulegen, aus der sich ergibt, dass die Mittel dieser Unternehmen dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stehen, vgl. § 47 Abs. 1 VgV.
3. Bei einer größeren Anzahl grds. geeigneter Bewerber erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, auf Basis der unter Ziff. III.1.3 geforderten Angaben/Unterlagen. Es wer-den diejenigen Bewerber/Bewerbergemeinschaften am weiteren Verfahren beteiligt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die nach den vorgelegten Angaben / Unterlagen zur Referenzlage im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen. Dabei ist nicht die Anzahl der Referenzen, sondern der Grad ihrer Vergleichbarkeit mit den unter Ziff. II.2.4) genannten Leistungen entscheidend. Maßgeblich ist, inwieweit der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft auf Erfahrung mit vergleichbaren Aufgabenstellungen verweisen kann, weil allein oder gemeinsam mit den weiteren Unternehmen / Einrichtungen, die Teil einer Bewerbergemeinschaft oder als Nachunternehmer für einzelne Leistungsbereiche vorgesehen sind, bereits Aufträge vergleichbarer Art und Größenordnung abgewickelt wurden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag einen aktuellen Auszug aus dem Handelsregister oder einem vergleichbaren Register des Mitgliedstaats, in dem das Un-ternehmen ansässig ist, einzureichen (sofern Eintragungspflicht besteht, bei Ablauf der Bewerbungsfrist möglichst nicht älter als drei Monate).
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsvordrucks (siehe Ziff. VI. 3) zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit seinen netto-Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Jahren (2019, 2020, 2021), getrennt nach Jahren, anzugeben.
Der Bewerber / jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag anhand eines vorgegebenen Bewerbungsvordrucks (siehe Ziff. VI. 3) zur Beurteilung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorzulegen:
a) Darstellung, welche Fachkenntnisse in Bezug auf den Auftragsgegenstand vorliegen (insbes. Erfahrung im Management von Datentransferprozessen, Erfahrung mit der Erstellung von IT-Sicherheitskonzepten (BSI-Sicherheitsrichtlinien 100-2 und 100-3) mit besonderen Arten personenbezogener Daten; Kenntnis informatischer Verfahren)
b) Darstellung, inwieweit in den letzten fünf Jahren Leistungen möglichst vergleichbarer Art (Umgang mit besonderen Arten personenbezogener Daten gemäß § 3 Abs. 9 Bundesdatenschutzgesetz oder Sozialdaten gem. § 67 Abs. 1 SGB X) erbracht wurden.
c) Angaben zu Art und Anzahl der verfügbaren Fachkräfte
d) Angaben zum Bestehen eines DIN EN ISO 9001-2008 bzw. DIN EN ISO 9001-2015 entsprechenden oder gleichwertigen Qualitätsmanagementsystems sowie eines der DIN EN ISO 27001 entsprechenden oder gleichwertigen Informationssicherheitssystems
Der Bewerber/ jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss spätestens bei Vertragsschluss über ein der DIN EN ISO 9001-2008 bzw. DIN EN ISO 9001-2015 entsprechendes oder gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem sowie eine der DIN EN ISO 27001 entsprechendes oder gleichwertiges Informationssicherheitssystem verfügen. Zertifizierungen sind nicht erforderlich. Die Erfüllung dieser Voraussetzung ist mit dem Teilnahmeantrag zu bestätigen. Weiter muss aus den Angaben zu vorhandenen Fachkenntnissen und Erfahrungen mit vergleichbaren Aufgabenstellungen hervorgehen, dass er in den letzten fünf Jahren bereits Aufträge erfolgreich ausgeführt hat, bei denen besondere Arten personenbezogener Daten (z.B. Sozialdaten) zu verarbeiten waren und bei denen Datenfernübertragung mit entsprechenden Sicherheitsanforderungen umzusetzen waren.
Der Auftragnehmer muss gegenüber den Trägerorganisationen des G-BA (Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband),deren Mitgliedern und Verbänden sowie allen sonstigen Personen und Personengruppen und Einrichtungen, die ein Interesse am Auftragsgegenstand haben können, fachlich unabhängig sein. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Am Auftrag interessierte Unternehmen/Institutionen haben sich um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Hierfür ist zwingend ein Bewerbungsbogen zu verwenden, den der G-BA auf dem Deutschen Vergabeportal unter https://www.dtvp.de registrierungsfrei zur Verfügung stellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das o. g. Vergabeportal. Am Auftrag interessierte Unternehmen werden daher darum gebeten, sich auf dem Vergabeportal zu registrieren und im eigenen Interesse die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren. Hinweise auf neue Nachrichten zu dem laufenden Vergabeverfahren werden vom Vergabeportal ausschließlich an die bei der Registrierung abgefragte E-Mail-Adresse des registrierten Unternehmens versandt.
2. Der Teilnahmeantrag enthält neben Erklärungsvordrucken zu den unter Ziff. III.1 geforderten Angaben eine Abfrage von Angaben zur Person des Bewerbers, insbesondere dessen Leistungsspektrum sowie Vordrucke einer Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen i.S.d. §§ 123,124 GWB, einer Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG sowie einer Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5 k Verordnung (EU) Nr. 833/2014. Weiter enthält er einen Erklärungsvordruck zur fachlichen Unabhängigkeit der am Vergabeverfahren beteiligten Einrichtungen/Unternehmen und für den Fall der Bewerbung durch eine Bewerbergemeinschaft den Vordruck einer Bewerbergemeinschaftserklärung.
3. Auf dem elektronischen Vergabeportal ist neben dem Bewerbungsbogen auch die Leistungsbeschreibung registrierungsfrei verfügbar. Weitere Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertragstext, Angebotsvordruck nebst Preisblatt) werden nur den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern zur Verfügung gestellt.
4. Etwaige Fragen von interessierten Unternehmen zum Teilnahmewettbewerb müssen bis spätestens 10 Kalendertagen vor Ablauf der Bewerbungsfrist über das o. g. Vergabeportal eingereicht werden.
5. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren mangels eines ausreichenden Wettbewerbs einzustellen, wenn nach dem Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs weniger als 3 geeignete Bewerber/Bewerbergemeinschaften für eine Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung stehen. Ebenso behält er sich vor, im Teilnahmewettbewerb nicht berücksichtigte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften entsprechend ihrer Rangfolge bis zur Höchstzahl von 5 Verfahrensteilnehmern nachträglich, als Nachrücker am weiteren Verfahren zu beteiligen, soweit einzelne im Teilnahmewettbewerb ausgewählte Bewerber/ Bewerbergemeinschaften mitteilen, von einer Teilnahme am weiteren Verfahren absehen zu wollen.
6. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er aufgrund seiner gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Mindestlohngesetz für den Bieter bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft, dessen/deren Angebot in die engere Wahl kommt, einen Gewerbezentral- und Wettbewerbsregisterauszug einholen wird.
7. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden europaweiten Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der EU maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekannt-machungen nicht vollständig, unrichtig, verändert oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird
Bekanntmachungs-ID: CXP4YRP6MZC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit ein Verstoß gegen Vergabebestimmungen nicht rechtzeitig gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurde oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. zur Rüge- und Antragsfrist im Einzelnen § 160 Abs. 3 GWB).