Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_301_LAF II

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 070-206066)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen

Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_301_LAF II
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79713000 Bewachungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Unterkünfte der Geflüchteten, Asylbegehrenden und anderer Personengruppen des Landes Berlin abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge ist der Sicherheitsdienstleister u. a. für die Sicherung und den Schutz der Unterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm-und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 070-206066

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.3
Anstatt:

3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl an Wachpersonen in Vollzeitäquivalenz VZÄ in dem Unternehmen, entsprechend Art 5 der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EC, in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, (Angaben getrennt pro

Jahr), mit Angaben zu

- durchschnittliche Anzahl Vollzeitäquivalente,

- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,

- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeit

- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Teilzeit

- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Midi-Job

- durchschnittliche Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,

- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),

- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,

- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Schulung zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).

Abschnitt Nummer: III.1.3

muss es heißen:

3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Anzahl an Wachpersonen in Vollzeitäquivalenz VZÄ in dem Unternehmen, entsprechend Art 5 der Empfehlung der EU-Kommission 2003/361/EC, in den letzten drei Jahren ersichtlich ist, (Angaben getrennt pro Jahr), mit Angaben zu:

- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeitäquivalenz,

- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeit

- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Teilzeit

- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Midi-Job

- durchschnittliche Anzahl der weiblichen Wachpersonen,

- durchschnittliche Anzahl der Wachpersonen mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),

- durchschnittliche Anzahl der Wachpersonen mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,

- durchschnittliche Anzahl der Wachpersonen mit Schulung zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: