Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_301_LAF II
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Sicherheitsdienstleistungen
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Unterkünfte der Geflüchteten, Asylbegehrenden und anderer Personengruppen des Landes Berlin abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge ist der Sicherheitsdienstleister u. a. für die Sicherung und den Schutz der Unterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm-und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) beabsichtigt, eine Rahmenvereinbarung zur Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen für die Unterkünfte der Geflüchteten, Asylbegehrenden und anderer Personengruppen des Landes Berlin abzuschließen. Im Rahmen der auf Grundlage der Rahmenvereinbarung vergebenen Einzelaufträge ist der Sicherheitsdienstleister u. a. für die Sicherung und den Schutz der Unterkunft verantwortlich, indem er die Zu- und Ausgänge der Unterkunft kontrolliert, das Gebäude und das umliegende Gelände bestreift, den Brandschutz gewährleistet und sämtliche Alarm-und Kontrollsysteme überwacht und auswertet. Detaillierte Informationen können der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung der Vertragsunterlagen entnommen werden.
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils - maximal zweimal - um ein weiteres Jahr, wenn die Rahmenvereinbarung nicht vom Land Berlin mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt am 26.10.2023, jedoch nicht vor Zuschlagserteilung und endet mit Ablauf des 25.10.2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB vorliegen oder dass bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe eine Selbstreinigung nachweislich durchgeführt wurde (vgl. Wirt-124 EU).
1. Eigenerklärung zur Firma mit Angaben zu Firmenname, Rechtsform, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Gegenstand des Unternehmens, Mitgliedschaft in Berufsverbänden, Organigramm zur Unternehmensstruktur mit Darstellung der Beteiligungsverhältnisse (vgl. Vordruck 1).
2. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Herkunftsstaates, soweit eintragungspflichtig, durch Vorlage einer Kopie des Auszugs (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) oder alternativer Nachweis zur erlaubten Berufsausübung (vgl. Vordruck 1).
3. Nachweis einer aktuell gültigen Gewerbeerlaubnis nach § 34a GewO durch Vorlage einer Kopie der Erlaubnis sowie Nachweis einer aktuellen Gewerbeanmeldung durch Vorlage einer Kopie (vgl. Vordruck 1).
4. Eigenerklärung, dass für das Unternehmen aktuell keine Einträge im Wettbewerbsregister vorliegen (vgl. Vordruck 1). Der Auftraggeber wird für die Bieter der engeren Wahl Auskünfte aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 WRegG einholen.
5. Aktuelles Erweitertes Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG der Geschäftsführung in Kopie (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) (vgl. Vordruck 1).
6. Auszug in Kopie (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150 GewO (vgl. Vordruck 1).
1. Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe je Schadensereignis von:
- Personenschäden: [Betrag gelöscht] Euro,
- Sach- und Vermögensschäden: [Betrag gelöscht] Euro,
- Schlüsselschäden: [Betrag gelöscht] Euro.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung zu den oben genannten Bedingungen (vgl. Vordruck 1).
Eine Kopie des Versicherungsscheins ist nach Auftragserteilung innerhalb von zwei Wochen vorzulegen.
2. Aktuelle Bescheinigung in Steuersachen in Kopie (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) und aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse in Kopie (nicht älter als sechs Monate – gerechnet ab Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) bei der das Wachschutzunternehmen seine Arbeitnehmer sozialversichert hat (vgl. Vordruck 1).
3. Erklärung über den Gesamtumsatz sowie über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in Euro netto (Angabe getrennt pro Jahr), (vgl. Vordruck 1).
zu 3.:
Der Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags muss im Durchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre mindestens [Betrag gelöscht] Euro netto pro Jahr betragen haben.
1. Geeignete Referenzen aus dem Zeitraum der letzten drei Jahre benennen. Die geeigneten Referenzen müssen sich jeweils auf Wach- und Sicherheitsdienste für vergleichbare Einrichtungen/ Objekte, wie z. B. Obdachlosenunterkünfte, Studentenwohnheime, Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige u. ä. beziehen. Zu jedem Referenzprojekt sind folgende Angaben/ Be-schreibungen zu machen:
- Objekt (Angabe der Straße, Hausnummer, PLZ, Ort),
- Art des Objektes,
- Nutzung des Objektes,
- Größe des Objektes (Angabe in Brutto-Grundfläche)
- Auftragsgegenstand,
- Anzahl und Anteil des selbst eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
- Anzahl und Anteil des von Unterauftragsnehmer eingesetzten Personals am Gesamtauftrag,
- Angaben zum Unterauftragnehmer (Name, Anschrift, Ansprechpartner),
- Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr),
- Kurzbeschreibung der erbrachten Leistungen (Als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 des Sicherheitsdienstleistungsvertrags [SV]) und im Mustersicherheitskonzept (Anlage 2 des SV) beschriebenen Aufgaben für den gesamten Leistungszeitraum angesehen.),
- Auftraggeber mit Anschrift, Ansprechpartner beim Auftraggeber, E-Mail-Adresse und Tele-fonnummer (vgl. Vordruck 1).
2.1 Zusicherung der unverzüglichen, spätestens mit Leistungsbeginn namentlichen Benennung der Mitarbeiter*innen im Rahmen des Einzelabrufs, welche im Auftragsfall als Objektleitung (einschließlich Stellvertretung) verantwortlich sind und der Einsatzkräfte.
2.2 Zusicherung der unverzüglichen Vorlage der nach der Leistungs- und Qualitätsbeschreibung (Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall geforderten Nachweise aller namentlich benannten Mitarbeiter*innen (vgl. Vordruck 1).
3. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr), mit Angaben zu:
- durchschnittliche Anzahl Beschäftigte insgesamt,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Vollzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Teilzeit
- durchschnittliche Anzahl Wachpersonen in Midi-Job
- durchschnittliche Anzahl der weiblichen Mitarbeiter im Wach- und Sicherheitsdienst,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Unterrichtung nach § 34a Abs. 1a GewO (ohne Sachkundeprüfung),
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Sachkundeprüfung nach § 34a Abs. 1a GewO,
- durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter mit Schulung zum Brandschutzhelfer (vgl. Vordruck 1).
4. Beschreibung der Maßnahmen im Unternehmen zur Qualitätssicherung, insbesondere Zertifizierungen o.ä., sowie Eigenerklärung, dass eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 bzw. eine vergleichbare Zertifizierung nachweislich besteht. (vgl. Vordruck 1).
5. Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils einen vergleichbaren Nachweis in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen (vgl. Vordruck 1).
6. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Wirt-235 EU). Angabe, welche Unterverträge bisher mit welchen Subunternehmen in Kooperation erfüllt wurden (vgl. Vordruck 1).
zu 1.:
- Mindestens drei unterschiedliche Referenzen bezogen auf Wach- und Sicherheitsdienste für ver-gleichbare Einrichtungen/Objekte, wie z.B. Obdachlosenunterkünfte, Studentenwohnheime, Unterkünfte für unbegleitete Minderjährige u.ä.
- Der Leistungszeitraum eines jeden Referenzobjektes muss mindestens neun Monate betragen. Nicht abgeschlossene Referenzobjekte werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU- Bekanntmachung) erbracht werden.
- Das Leistungsende darf nicht vor 2020 liegen.
zu 2.:
Unverzügliche (spätestens mit Leistungsbeginn) Vorlage der nach der Leistungs- und Qualitäts-beschreibung (Anlage 1 zum Sicherheitsdienstleistungsvertrag) im Auftragsfall geforderten Nachweise aller namentlich benannten Mitarbeiter*innen.
zu 3.:
Das Unternehmen muss in den letzten drei Jahren pro Jahr mindestens 300 Wachpersonen in Vollzeit, Teilzeit oder Midi-Job dauerhaft beschäftigt haben.
zu 4.:
Nachweis einer Zertifizierung auf der Grundlage DIN EN ISO 9001:2015 durch eine zugelassene Stelle (DAkkS Logo und Registriernummer). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare Zertifizierung in einer amtlich anerkannten Übersetzung, nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind vorzulegen.
zu 5.:
Nachweis der Zertifizierung nach DIN 77200-1:2017-11 durch eine von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS Logo und Registriernummer). Bei Bietern aus einem anderen Mitgliedsstaat der EU ist eine vergleichbare Zertifizierung in einer amtlich anerkannten Übersetzung nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
Die Bieter werden auf die Verpflichtungen zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte und zur Tariftreue gem. § 9 Abs. 1 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) sowie auf die Verpflichtung zur Weitergabe dieser Pflicht an Nachunternehmer - siehe Besondere Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und zur Tariftreue - hingewiesen. Für die Teilnehmer von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind dieselben formalen Bedingungen für jeden Teilnehmer zu erfüllen.
Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärung nach § 1 Abs. 2 der Frauenförderverordnung abzugeben.
Im Auftragsfall sind neben den Besonderen Vertragsbedingungen zum Mindeststundenentgelt und Tariftreue auch die Besonderen Vertragsbedingungen zur Frauenförderung, die Besonderen Vertragsbedingungen zur Verhinderung von Benachteiligungen und die Besonderen Vertragsbedingungen über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetz einzuhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die Vorgaben in den Vergabeunterlagen, insbesondere die Bewerbungsbedingungen des Auftraggebers.
Die Zeiträume für die Anforderung von Nachweisen sind bei der Bemessung der Angebotsfrist bereits berücksichtigt worden. Die Bieter tragen das Risiko einer nichtrechtzeitigen Beantragung der Nachweise.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung derAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10589
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]