2246NEU/Z33- IT-Schulungen im BMDV Referenznummer der Bekanntmachung: 2246NEU/Z33

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Digitales und Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2246NEU/Z33- IT-Schulungen im BMDV

Referenznummer der Bekanntmachung: 2246NEU/Z33
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79632000 Personalschulung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt, IT-Schulungsleistungen für die Beschäftigten des BMDV (IT-Anwendende) an den Standorten Berlin und Bonn zu vergeben.

Durch das Schulungsangebot wird der sichere Umgang mit den jeweils eingesetzten Softwareprodukten erreicht und die uneingeschränkte und selbständige Arbeitsfähigkeit der IT-Anwendenden an ihren IT-Arbeitsplätzen sichergestellt.

Vor dem Hintergrund eines allgemein gestiegenen Kenntnisstandes im Umgang mit Office-Programmen sollen themenorientierte Kurzschulungen angeboten werden (Lernblöcke mit einer Dauer von 3 Stunden und in wenigen Fällen 1- und 2-Tages-Schulungen). Flexible Arbeitszeitmodelle

wie Telearbeit, veränderte Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und mobiles Arbeiten erfordern außerdem flexible Schulungsmethoden.

Die modular aufgebauten Schulungsthemen sollen in den Lernformaten Online-Schulung über Webex, Präsenzschulung in einer Gruppe und ggfls. Hybridschulung angeboten werden. Bei allen Schulungsformaten soll im Bereich der Office-Themen das hausweit im BMDV zur Verfügung

stehende E-Learning-Modul soluzione42 App (Standardsoftwareprodukt) einbezogen werden.

Die Kombination der Lernformen, nämlich das klassische Lernen im Unterricht in einer Gruppe (Präsenz- und/oder Online) und E-Learning-Methoden ermöglicht, die Vorteile beider Unterrichtsformen zu verbinden und deren jeweilige Schwächen auszugleichen (Blended Learning).

Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote sollen in Modulen sowohl als Online-Schulung wie auch als Präsenzschulung und Hybridschulung angeboten werden Integriert werden soll in allen Schulungsformaten das hausweit

eingesetzte Standardprogramm soluzione42 App.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
80533200 Computerkurse
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Sitz des AG: BMDV Bonn und Berlin

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Kurzbeschreibung der Leistung

Die Ausschreibung umfasst den Leistungsbereich Präsenzschulung (als Hybridschulung, Onlineschulung oder vor Ort im BMDV Berlin und/oder im BMDV Bonn) für bestimmte Standardprodukte, Pflicht- und Informationsveranstaltungen und Sonderschulungen.

Leistungsinhalt/-umfang

Die Leistungen beziehen sich auf folgende Schulungsthemen:

Grundlagenschulung (verpflichtend für alle Mitarbeitenden):

- Hausstruktur/Informationssicherheit im BMDV (Sensibilisierung IT-Sicherheit)

.

Standard-Office-Programme (aktuell in der Version 2019):

- MS Word

- MS Excel

- MS Outlook

- MS PowerPoint

- MS OneNote

- MS Project

.

Standard-PDF-Programm (aktuell Editor Plus Version 9.1):

- PDF-XChange Editor

.

Elektronische Akte:

- DoRIS Client (E-Akte) für Anwendende

- DoRIS Client (E-Akte) für Registrierende

.

Präsentieren:

- Moderieren und Präsentieren mit interaktiven Touch-Monitoren

.

Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote sollen in Modulen sowohl als Online-Schulung wie auch als Präsenzschulung und Hyb-ridschulung angeboten werden Integriert werden soll in allen Schulungsformaten das hausweit

eingesetzte Standardprogramm soluzione42 App.

.

Die soluzione42 App steht im BMDV als Ergänzung und als Alternative zu den Präsenzschulungen für die Themenbereiche der Standard-Office-Programme: MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote und für den Themenbereich Hausstruktur/Informationssicherheit an jedem Arbeitsplatz zur Verfügung (E-Learning).

.

Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: 1.1. Methodik/Vorgehensweise zur Durchführung der Präsenzschulungen (gem. LB Nr. 3.1.2) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 1.2. Methodik/Vorgehensweise zur Integration des E-Learning-Tools soluzione42 im Rahmen der Schulungen (gem. LB Nr. 3.1.2) / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 1.3. Entwicklung/Erstellung barrierefreier Schulungsdokumente / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 2. Qualitätssicherung / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 3.1 Organisation Personaleinsatz / Gewichtung: 10
Qualitätskriterium - Name: 3.2 Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit der eingesetzten Personen geben. Bereiche: - Konzeption und Durchführung von IT-Schulungen, auch im Blended Learning - Schulung des gesamten MS Office Paketes / Gewichtung: 10
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Verlängerungsoptionen um insgesamt bis zu 12 Monate

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Auftragsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (für die unten aufgeführten Fälle)
  • Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Erläuterung:

Im offenen Verfahren, veröffentlicht als 2246/Z33 auf der TED-Website unter 2022/S 213-611521, abgesandt am 01.11.2022, sind keine geeigneten, zuschlagsfähigen Angebote eingereicht worden.

Die Leistungen sollen nun im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 (4) Nr. 1 VgV unter Beteiligung aller Bieter des aufgehobenen, offenen Verfahrens vergeben werden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2246NEU/Z33
Bezeichnung des Auftrags:

2246NEU/Z33- IT-Schulungen im BMDV

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung

von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform.

Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .

2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 30.12.2022 (als registrierter Nutzer

der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß

§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von

Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen

Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch

die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber

dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der

Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur

Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt

unberührt.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht

berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf

der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information

geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;

auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/05/2023