2246NEU/Z33- IT-Schulungen im BMDV Referenznummer der Bekanntmachung: 2246NEU/Z33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2246NEU/Z33- IT-Schulungen im BMDV
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt, IT-Schulungsleistungen für die Beschäftigten des BMDV (IT-Anwendende) an den Standorten Berlin und Bonn zu vergeben.
Durch das Schulungsangebot wird der sichere Umgang mit den jeweils eingesetzten Softwareprodukten erreicht und die uneingeschränkte und selbständige Arbeitsfähigkeit der IT-Anwendenden an ihren IT-Arbeitsplätzen sichergestellt.
Vor dem Hintergrund eines allgemein gestiegenen Kenntnisstandes im Umgang mit Office-Programmen sollen themenorientierte Kurzschulungen angeboten werden (Lernblöcke mit einer Dauer von 3 Stunden und in wenigen Fällen 1- und 2-Tages-Schulungen). Flexible Arbeitszeitmodelle
wie Telearbeit, veränderte Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und mobiles Arbeiten erfordern außerdem flexible Schulungsmethoden.
Die modular aufgebauten Schulungsthemen sollen in den Lernformaten Online-Schulung über Webex, Präsenzschulung in einer Gruppe und ggfls. Hybridschulung angeboten werden. Bei allen Schulungsformaten soll im Bereich der Office-Themen das hausweit im BMDV zur Verfügung
stehende E-Learning-Modul soluzione42 App (Standardsoftwareprodukt) einbezogen werden.
Die Kombination der Lernformen, nämlich das klassische Lernen im Unterricht in einer Gruppe (Präsenz- und/oder Online) und E-Learning-Methoden ermöglicht, die Vorteile beider Unterrichtsformen zu verbinden und deren jeweilige Schwächen auszugleichen (Blended Learning).
Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote sollen in Modulen sowohl als Online-Schulung wie auch als Präsenzschulung und Hybridschulung angeboten werden Integriert werden soll in allen Schulungsformaten das hausweit
eingesetzte Standardprogramm soluzione42 App.
Sitz des AG: BMDV Bonn und Berlin
Kurzbeschreibung der Leistung
Die Ausschreibung umfasst den Leistungsbereich Präsenzschulung (als Hybridschulung, Onlineschulung oder vor Ort im BMDV Berlin und/oder im BMDV Bonn) für bestimmte Standardprodukte, Pflicht- und Informationsveranstaltungen und Sonderschulungen.
Leistungsinhalt/-umfang
Die Leistungen beziehen sich auf folgende Schulungsthemen:
Grundlagenschulung (verpflichtend für alle Mitarbeitenden):
- Hausstruktur/Informationssicherheit im BMDV (Sensibilisierung IT-Sicherheit)
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Standard-Office-Programme (aktuell in der Version 2019):
- MS Word
- MS Excel
- MS Outlook
- MS PowerPoint
- MS OneNote
- MS Project
.
Standard-PDF-Programm (aktuell Editor Plus Version 9.1):
- PDF-XChange Editor
.
Elektronische Akte:
- DoRIS Client (E-Akte) für Anwendende
- DoRIS Client (E-Akte) für Registrierende
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Präsentieren:
- Moderieren und Präsentieren mit interaktiven Touch-Monitoren
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Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote sollen in Modulen sowohl als Online-Schulung wie auch als Präsenzschulung und Hyb-ridschulung angeboten werden Integriert werden soll in allen Schulungsformaten das hausweit
eingesetzte Standardprogramm soluzione42 App.
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Die soluzione42 App steht im BMDV als Ergänzung und als Alternative zu den Präsenzschulungen für die Themenbereiche der Standard-Office-Programme: MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote und für den Themenbereich Hausstruktur/Informationssicherheit an jedem Arbeitsplatz zur Verfügung (E-Learning).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlängerungsoptionen um insgesamt bis zu 12 Monate
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Im offenen Verfahren, veröffentlicht als 2246/Z33 auf der TED-Website unter 2022/S 213-611521, abgesandt am 01.11.2022, sind keine geeigneten, zuschlagsfähigen Angebote eingereicht worden.
Die Leistungen sollen nun im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß §14 (4) Nr. 1 VgV unter Beteiligung aller Bieter des aufgehobenen, offenen Verfahrens vergeben werden.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
2246NEU/Z33- IT-Schulungen im BMDV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04329
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung
von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform.
Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 30.12.2022 (als registrierter Nutzer
der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß
§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von
Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen
Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch
die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf
der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information
geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber;
auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).