2246/Z33- IT-Schulungen im BMDV Referenznummer der Bekanntmachung: 2246/Z33
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2246/Z33- IT-Schulungen im BMDV
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) beabsichtigt, IT-Schulungsleistungen für die Beschäftigten des BMDV (IT-Anwendende) an den Standorten Berlin und Bonn zu vergeben.
Durch das Schulungsangebot wird der sichere Umgang mit den jeweils eingesetzten Softwareprodukten erreicht und die uneingeschränkte und selbständige Arbeitsfähigkeit der IT-Anwendenden an ihren IT-Arbeitsplätzen sichergestellt.
Vor dem Hintergrund eines allgemein gestiegenen Kenntnisstandes im Umgang mit Office-Programmen sollen themenorientierte Kurzschulungen angeboten werden (Lernblöcke mit einer Dauer von 3 Stunden und in wenigen Fällen 1- und 2-Tages-Schulungen). Flexible Arbeitszeitmodelle wie Telearbeit, veränderte Arbeitszeiten, Teilzeitarbeit und mobiles Arbeiten erfordern außerdem flexible Schulungsmethoden.
Die modular aufgebauten Schulungsthemen sollen in den Lernformaten Online-Schulung über Webex, Präsenzschulung in einer Gruppe und ggfls. Hybridschulung angeboten werden. Bei allen Schulungsformaten soll im Bereich der Office-Themen das hausweit im BMDV zur Verfügung stehende E-Learning-Modul soluzione42 App (Standardsoftwareprodukt) einbezogen werden.
Die Kombination der Lernformen, nämlich das klassische Lernen im Unterricht in einer Gruppe (Präsenz- und/oder Online) und E-Learning-Methoden ermöglicht, die Vorteile beider Unterrichtsformen zu verbinden und deren jeweilige Schwächen auszugleichen (Blended Learning).
Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote sollen in Modulen sowohl als Online-Schulung wie auch als Präsenzschulung und Hybridschulung angeboten werden Integriert werden soll in allen Schulungsformaten das hausweit ein-gesetzte Standardprogramm soluzione42 App.
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Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sitz des AG: BMDV Bonn und Berlin
2 Kurzbeschreibung der Leistung
Die Ausschreibung umfasst den Leistungsbereich Präsenzschulung (als Hybridschulung, Onlineschulung oder vor Ort im BMDV Berlin und/oder im BMDV Bonn) für bestimmte Standardprodukte, Pflicht- und Informationsveranstaltungen und Sonderschulungen.
Leistungsinhalt/-umfang
Die Leistungen beziehen sich auf folgende Schulungsthemen:
Grundlagenschulung (verpflichtend für alle Mitarbeitenden):
- Hausstruktur/Informationssicherheit im BMDV (Sensibilisierung IT-Sicherheit)
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Standard-Office-Programme (aktuell in der Version 2019):
- MS Word
- MS Excel
- MS Outlook
- MS PowerPoint
- MS OneNote
- MS Project
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Standard-PDF-Programm (aktuell Editor Plus Version 9.1):
- PDF-XChange Editor
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Elektronische Akte:
- DoRIS Client (E-Akte) für Anwendende
- DoRIS Client (E-Akte) für Registrierende
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Präsentieren:
- Moderieren und Präsentieren mit interaktiven Touch-Monitoren
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Die Schulungen für die Office-Programme MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote sollen in Modulen sowohl als Online-Schulung wie auch als Präsenzschulung und Hyb-ridschulung angeboten werden Integriert werden soll in allen Schulungsformaten das hausweit ein-gesetzte Standardprogramm soluzione42 App.
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Die soluzione42 App steht im BMDV als Ergänzung und als Alternative zu den Präsenzschulungen für die Themenbereiche der Standard-Office-Programme: MS Word, MS Excel, MS Outlook, MS PowerPoint, MS OneNote und für den Themenbereich Hausstruktur/Informationssicherheit an jedem Arbeitsplatz zur Verfügung (E-Learning).
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Verlängerungsoptionen um insgesamt bis zu 12 Monate
Verlängerungsoptionen um insgesamt bis zu 12 Monate
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (Unternehmen, bei Freiberuflern die Person), dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten, Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576; Abschluss einer AVV
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt F Sanktion VO 2022/576 bzw. F BesB1 (s. https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022R0576&from=DE ).
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen :
EK 2 Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist, ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 2:
Die Haftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Personen- und Sachschäden mindestens 500.000 € pauschal je Schadensfall
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Sofern zur Erfüllung der Eignungsanforderungen auf ein anderes Unternehmens zurückgegriffen wird, sind auch die geforderten Nachweise des benannten Unternehmens mit dem Angebot vorzulegen. Das benannte Unternehmen hat darüber hinaus, eine entsprechende Verpflichtungserklärung vorzulegen. (Eignungsleihe gem. § 47 VgV)
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EK 3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten drei Jahren (ab 2019) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben.
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Bereiche:
- Konzeption und Durchführung von IT-Schulungen MS Office, insbesondere in der öffentlichen Verwaltung
- Konzeption und Durchführung von IT-Schulungen im "Blended Learning" mit E-Learning-MS Office-Standardmodulen und Unterrichtseinheiten als Präsenzschulung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zu EK 3
Gefordert werden vergleichbare Referenzen, d.h. Leistungen, die dem Auftragsgegenstand nahekommen oder ähneln und in Umfang, Komplexität (Vielschichtigkeit) und Schwierigkeitsgrad den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen.
Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen:
- Es sind Erfahrungen in allen geforderten Bereichen durch die Referenzen zu belegen
- Es ist mindestens ein Referenzprojekt mit einer Dauer von 12 Monaten bei einem Auftraggeber in der öffentlichen Verwaltung vorzulegen, das Erfahrungen in einem der geforderten Bereiche nachweist.
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
- Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576: Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 (Formblatt F4.1 - BesB1 - Sanktion VO 2022/576).
- Erklärung, dass keine von der Scientology-Organisation und deren Unternehmen angewandte „Technologie von L. Ron Hubbard“ Anwendung findet.
- Abschluss einer AVV
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Gemäß § 43 Abs. 3 VgV wird die Rechtsform einer Bietergemeinschaft wie folgt festgelegt: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigter Vertretung
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Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
August 2026
1) Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die E-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die E-Vergabe-Plattform. Informationen über die E-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info .
2) Folgende Möglichkeit steht Ihnen für die Fragestellung zur Verfügung: über die E-Vergabe-Plattform bis zum 20.11.2022 (als registrierter Nutzer der eVergabe). Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die E-Vergabe-Plattform allen Interessenten frei zur Verfügung gestellt.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).