2310/DB-TG Rahmenvereinbarung Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen Prüfung der Privatisierung der Schenker AG und ggf. zu deren Durchführung Referenznummer der Bekanntmachung: 2310/DB-TG

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 067-199741)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Digitales und Verkehr, Zentralstelle für externe Leistungen, Servicestelle-Vergabe
Postanschrift: Invalidenstr.44
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

2310/DB-TG Rahmenvereinbarung Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen Prüfung der Privatisierung der Schenker AG und ggf. zu deren Durchführung

Referenznummer der Bekanntmachung: 2310/DB-TG
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Bundesregierung hat beschlossen die Veräußerung der Schenker AG durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfungsabschlusses die Schenker AG zu veräußern. Durch Beschluss des Aufsichtsrats der DB AG am 15.12.2022 wurde der Vorstand der DB AG mandatiert, einen Verkauf zu prüfen und vorzubereiten. Die Durchführung des Prozesses erfolgt durch die DB AG unter enger Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Schenker AG ist ein weltweit agierendes Logistikunternehmen. Es bietet durch eigene Tochterunternehmen insbesondere in Europa, Amerika, Mittlerer Osten, Afrika und Asien/ Ozeanien sowie ergänzend durch Partnerschaften mit lokalen Logistikdienstleistern die Abwicklung von Transporten als Dienstleistung an.

Grundsätzlich kommen mehrere Handlungsoptionen für eine Veräußerung in Betracht: Komplett,- Teilverkauf oder Börsengang. Eine Festlegung ist bisher noch nicht getroffen und erfolgt im weiteren Verlauf des Prüfauftrags.

Die Durchführung des Prüfauftrages hat mit Beschluss des Aufsichtsrats begonnen. Die weiteren Schritte werden im weiteren Verlauf zusammen mit der DB AG inhaltlich und zeitlich konkretisiert.

Allgemeine Rahmenbedingungen, die zu beachten sind/strategische Grundausrichtung des BMDV bezogen auf das Thema:

Die Prüfung der Veräußerung und jene selbst müssen die gesetzlichen Vorgaben der EU und der Bundesrepublik Deutschland in allen Bereichen achten.

Grundlegende Zielsetzung, die mit der ausgeschriebenen Leistung verfolgt wird: Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen dienen der Sicherstellung, dass das BMDV sämtliche Handlungen der DB AG im Rahmen der Prüfung des Verkaufs und deren Umsetzung vollumfänglich in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht bewerten und beurteilen kann.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 067-199741

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Anstatt:

1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,

- Für Vermögensschäden mindestens 10 Mio. € einfach maximiert.

2. Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Beratung bei Unternehmenstransaktionen (wie Unternehmenszusammenschlüsse und/ oder Unternehmensveräußerungen insbesondere durch Börsengänge) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR/ Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

muss es heißen:

1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:

- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € zweifach maximiert,

- Für Vermögensschäden mindestens 10 Mio. € einfach maximiert.

2. Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Beratung bei Unternehmenstransaktionen (wie Unternehmenszusammenschlüsse und/ oder Unternehmensveräußerungen insbesondere durch Börsengänge) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR/ Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.

VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: