2310/DB-TG Rahmenvereinbarung Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen Prüfung der Privatisierung der Schenker AG und ggf. zu deren Durchführung Referenznummer der Bekanntmachung: 2310/DB-TG
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmdv.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
2310/DB-TG Rahmenvereinbarung Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Rahmen Prüfung der Privatisierung der Schenker AG und ggf. zu deren Durchführung
Die Bundesregierung hat beschlossen die Veräußerung der Schenker AG durch die Deutsche Bahn AG (DB AG) zu prüfen und im Falle eines positiven Prüfungsabschlusses die Schenker AG zu veräußern. Durch Beschluss des Aufsichtsrats der DB AG am 15.12.2022 wurde der Vorstand der DB AG mandatiert, einen Verkauf zu prüfen und vorzubereiten. Die Durchführung des Prozesses erfolgt durch die DB AG unter enger Einbindung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV), des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Schenker AG ist ein weltweit agierendes Logistikunternehmen. Es bietet durch eigene Tochterunternehmen insbesondere in Europa, Amerika, Mittlerer Osten, Afrika und Asien/ Ozeanien sowie ergänzend durch Partnerschaften mit lokalen Logistikdienstleistern die Abwicklung von Transporten als Dienstleistung an.
Grundsätzlich kommen mehrere Handlungsoptionen für eine Veräußerung in Betracht: Komplett,- Teilverkauf oder Börsengang. Eine Festlegung ist bisher noch nicht getroffen und erfolgt im weiteren Verlauf des Prüfauftrags.
Die Durchführung des Prüfauftrages hat mit Beschluss des Aufsichtsrats begonnen. Die weiteren Schritte werden im weiteren Verlauf zusammen mit der DB AG inhaltlich und zeitlich konkretisiert.
Allgemeine Rahmenbedingungen, die zu beachten sind/strategische Grundausrichtung des BMDV bezogen auf das Thema:
Die Prüfung der Veräußerung und jene selbst müssen die gesetzlichen Vorgaben der EU und der Bundesrepublik Deutschland in allen Bereichen achten.
Grundlegende Zielsetzung, die mit der ausgeschriebenen Leistung verfolgt wird: Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen dienen der Sicherstellung, dass das BMDV sämtliche Handlungen der DB AG im Rahmen der Prüfung des Verkaufs und deren Umsetzung vollumfänglich in rechtlicher und wirtschaftlicher Sicht bewerten und beurteilen kann.
LOS 1 Rechtliche Beratung
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.
Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zur Prüfung des (Anteils-)Verkauf der DB Schenker AG, sowie im Rahmen von dessen Umsetzung, soweit die Bundesregierung und die DB AG diese beschließt. Leistungsumfang und -inhalt wird jeweils durch Einzelabrufe definiert.
Die Höchstmenge der Einzelabrufe wurde auf 1400 Stunden geschätzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen.
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024. Der Auftraggeber kann einen oder beide Aufträge einmal oder in mehreren Teilverlängerungen um insgesamt bis zu 24 Monate verlängern.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
LOS 2 Wirtschaftliche Beratung
Inhaltlicher Schwerpunkt der Leistungserbringung ist die Beratung und Unterstützung bei rechtlichen Fragestellungen zur Prüfung des (Anteils-)Verkauf der DB Schenker AG, sowie im Rahmen von dessen Umsetzung, soweit die Bundesregierung und die DB AG diese beschließt. Leistungsumfang und -inhalt wird jeweils durch Einzelabrufe definiert.
Die Höchstmenge der Einzelabrufe wurde auf 1800 Stunden geschätzt.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen/ zu entnehmen
Der Leistungszeitraum beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2024. Der Auf-traggeber kann einen oder beide Aufträge einmal oder in mehreren Teilverlängerungen um insgesamt bis zu 24 Monate verlängern.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Der AN ist verpflichtet,
- während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe) oder Lieferanten beteiligten Unternehmen einzusetzen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt und die nicht zu dem in Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576 genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
- geeignete Maßnahmen zu treffen, um auch während der Vertragslaufzeit sicherzustellen, dass die Vorschriften des Art. 5k Absatz 1 der VO eingehalten werden und den Auftraggeber über etwaige später eintretende Änderungen bei meinem/unseren Unternehmen und den am Auftrag beteiligten Unternehmen unverzüglich informieren.
Erklärung zu Intressenkonflikten/zur Neutralität Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
a) Der Bieter hat mittels des Formblattes F1 - „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen
sowie die Abgabe einer Eigenerklärung in Hinblick auf das Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576 mit Formblatt BesB2 - Sanktion VO 2022/576
b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS auch Angaben zur Bieterstruktur zu machen.
c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich
mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen.
Erklärung zum NICHT-Vorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der VO (EU) 2022/576
Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F-EK 2.1).
Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt und der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich ist. Es sind eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen.
2. Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), über den Gesamtjahresumsatz sowie den Umsatz im Bereich der Beratung bei Unternehmenstransaktionen für die vergangengen drei Jahre (Formblatt F-EK 2.2) sofern diese Angaben verfügbar sind.
1. Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
- Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall,
- Für Vermögensschäden mindestens 10 Mio. € je Schadensfall.
2. Gefordert wird ein Jahresmindestumsatz im Bereich der Beratung bei Unternehmenstransaktionen (wie Unternehmenszusammenschlüsse und/ oder Unternehmensveräußerungen insbesondere durch Börsengänge) in Höhe von mindestens 1 Mio. EUR/ Jahr in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.1), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit der Deutschen Bahn AG oder deren Tochtergesellschaften gesellschaftsrechtlich/ wirtschaftlich/ verbunden ist.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs/ Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelnen Gesellschaftern erbingt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich Privatisierung der Schenker AG und den zu vergenden Leistungen in Verbindung stehen (auch im weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens).
Aufgrund der Leistungspflichten des AN können keine Beratungs- und /oder Unterstützungsleistungen gegenüber Dritten im Themenbereich Privatisierung der Schenker AG im Zusammenhang mit den in der Leistungsbeschreibung (LB) aufgeführten Leistungen erbracht werden, es sei denn, eine Interessenkollision ist im Einzelfall ausgeschlossen.
Auf Grund der Leistungspflichten des AN ist eine Beteiligung an künftigen Projekten, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, nicht möglich.
Wenn aus Sicht des AG die Neutralität in Frage steht, weil erhebliches Gefährdungspotential für Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Ausführung der Leistung vorliegt bzw. vorliegen wird, wird der Bieter von der Teilnahme am weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Dies dient der Gewährleistung des allgemeinen Wettbewerbsgrundsatzes und des mit dem vergaberechtlichen Gleichbehandlungsgebot in engem Zusammenhang stehenden Neutralitätsgebots.
1. Abgabe der Eigenerklärung des Bieters/Bewerbers in Hinblick auf Art. 5k der Sanktions-VO (EU) 2022/576.
Es ist sicherzustellen, das während der gesamten Vertragslaufzeit bis zum Vertragsende die in der Eigenerklärung gemachten Angaben unter Verwendung des Formblatts F Sanktion VO 2022/576 der Wahrheit entsprechen. Sobald ein Wechsel seitens des Auftragnehmers/Unterauftragnehmers ansteht ist sicherzustellen, dass die bereits gemachten Angaben nicht ihre Wertigkeit verlieren. Entsprechend muss bei einem Wechsel eines Auftragnehmer / Unterauftragnehmers eine erneute Abfrage unter Verwendung des Formblatts F Sanktions VO 2022/576 durchgeführt werden.
2. Erklärung zu Interessenkonflikten / zur Neutralität gem. § 46 Abs. 2 VgV: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ Bewerbers, einschließlich der Unterauftragnehmer (s. Formblatt F-EK3.2), die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit einem Eisenbahn- oder Eisenbahninsfrastrukturunternehmen gesellschaftsrechtlich oder wirtschaftlich verbunden ist. Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters/ Bewerbers, ob er derzeit und / oder absehbar bis zum Vertragsende Beratungs- oder Unterstützungsleistungen für Dritte oder einzelne Gesellschaftern erbingt oder erbringen wird, die mit dem Themenbereich Nachtzugverkehre in Verbindung stehen.
3. Der Auftragnehmer hat eine gesonderte Vertraulichkeits-/Geheimhaltungserklärung (Muster siehe Vertrag Anlage 4) gegenüber der DB AG abzugeben.
4. Zur Leistungserbringung einzusetzende Personen müssen grundsätzlich bereit sein, die vor Aufnahme ihrer Tätigkeit erfolgreich eine einfache Sicherheitsüberprüfung (Ü 1) und wenn erforderlich auch eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü 2) nach) Sicherheitsüberprüfungsgesetz vom 20. April 1994 (BGBl. I S. 867), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom18. Juli 2017 (BGBl. I S. 2732) geändert worden ist, zu absolvieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabe erfolgt als Offenes Verfahren. Im Rahmen dieser Bekanntmachung wird zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
2) Die Vergabeunterlagen stehen uneingeschränkt und kostenfrei zur Verfügung. Die Kommunikation zwischen Bietern und der Vergabestelle erfolgt grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unterwww.evergabe-online.info. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline des BMI, die telefonisch unter der Rufnummer +49(0)228-99610-1234 zu erreichen ist.
3) Der Auftraggeber geht davon aus, dass alle für die Abgabe des Angebotes notwendigen Informationen in der Bekanntmachung und in den Vergabeunterlagen veröffentlicht wurden. Sollten dennoch Unklarheiten zur Abgabe des Angebotes bestehen, sind Fragen der Bieter schriftlich und in deutscher Sprache über die e-Vergabe-Plattform (als registrierter Nutzer der e-Vergabe) rechtzeitig (bis zum 24.04.2023) zu stellen. Die Fragen der Bieter werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Sofern Fragen nicht bieterspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bietern über die e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt. Die Bieter, die von der Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform keinen Gebrauch machen, müssen sich selbstständig informieren, ob Bieterfragen beantwortet oder Vergabeunterlagen geändert wurden.
4) Sollte sich aus den Bieterfragen und deren Beantwortung für das Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren.
5) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung desselben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.
6) Die Verwendung der vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter der Eigenerklärungen ist zwingend. Änderungen an diesen Formblättern sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen - unzulässig und können zum Ausschluss des Angebotes führen.
7) Im Übrigen gelten die Anforderungen in den Vergabeunterlagen.
Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten:
a) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot elektronisch über die e-Vergabe-Plattform einzureichen,
b) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Angebot als Datei beigefügt werden. Der Auftraggeber kann bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen verlangen,
c) Die geforderten Eignungsnachweise beruhen im Wesentlichen auf Eigenerklärungen der Bieter. Der Auftraggeber weist daher darauf hin, dass insbesondere im Zusammenhang mit Fragen der Zuverlässigkeit ergänzende Nachweise und Erklärungen vom Bieter oder externen Stellen (Korruptionsregister, Gewerbezentralregister etc.) verlangt oder eingeholt werden können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).