Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-519/22

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]577
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2023

Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-519/22
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
18512100 Münzen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2023

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
18512100 Münzen
37321600 Taschen, Etuis, Koffer und Zubehör für Instrumente
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE233 Weiden i. d. Opf, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE600 Hamburg
NUTS-Code: DE300 Berlin
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 160.300 Stück Münzetuis und 80.000 Stück Mindestmenge Papierbanderolen für die 20-Euro-Goldmünze 2023 vergeben (jeweils zzgl. 1 % Mehrmenge, kostenfrei). Zusätzlich kann eine Optionsmenge von bis zu 80.000 Papierbanderolen abgerufen werden (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).

Für die Jahre 2024 und 2025 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit zum Abruf einer jährlichen Optionsmindestmenge von 80.000 Münzetuis (160.000 Stück insgesamt) und 80.000 Papierbanderolen (160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).

Zusätzlich kann für die Jahre 2024 und 2025 eine optionale Mehrmenge von jährlich bis zu 80.000 Stück an Münzetuis und Papierbanderolen abgerufen werden (je 160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).

Die Münzetuis sowie die Papierbanderolen sind vom Auftragnehmer an die Prägestätten in Hamburg, Berlin, München, Stuttgart und Karlsruhe sowie an den Fulfillment-Dienstleister, Deutsche Post AG, 92637 Weiden, zu liefern.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Es kann im Jahr 2023 eine Optionsmenge von bis zu 80.000 Papierbanderolen abgerufen werden (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).

Für die Jahre 2024 und 2025 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit zum Abruf einer jährlichen Optionsmindestmenge von 80.000 Münzetuis (160.000 Stück insgesamt) und 80.000 Papierbanderolen (160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).

Zusätzlich kann für die Jahre 2024 und 2025 eine optionale Mehrmenge von jährlich bis zu 80.000 Stück an Münzetuis und Papierbanderolen abgerufen werden (je 160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 038-111287
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: Z I 5-X-519/22
Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2023

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
28/04/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 7
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 7
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geesthacht
NUTS-Code: DEF06 Herzogtum Lauenburg
Postleitzahl: 21502
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Malladresse eingegangen sind. Mündliche oder verspälele Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.

2. Ein Bieter kann sich,auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und berufliichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden,die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV).lm Falli der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen,aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw.die Bietergemeinschafl/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen,dass die Fähigkeiten bzw.Kapazitaten zur Verfügung stehen.

3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.

4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.

5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
04/05/2023