Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 5-X-519/22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13086
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]577
Fax: [gelöscht]645
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bva.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2023
Herstellung und Lieferung von Münzetuis und Papierbanderolen (inkl. Layout-Erstellung) für die 100-Euro-Goldmünze des Jahres 2023
Im Rahmen des hier gegenständlichen Vergabeverfahrens wird für das Jahr 2023 ein Auftrag zur Herstellung und Lieferung von 160.300 Stück Münzetuis und 80.000 Stück Mindestmenge Papierbanderolen für die 20-Euro-Goldmünze 2023 vergeben (jeweils zzgl. 1 % Mehrmenge, kostenfrei). Zusätzlich kann eine Optionsmenge von bis zu 80.000 Papierbanderolen abgerufen werden (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).
Für die Jahre 2024 und 2025 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit zum Abruf einer jährlichen Optionsmindestmenge von 80.000 Münzetuis (160.000 Stück insgesamt) und 80.000 Papierbanderolen (160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).
Zusätzlich kann für die Jahre 2024 und 2025 eine optionale Mehrmenge von jährlich bis zu 80.000 Stück an Münzetuis und Papierbanderolen abgerufen werden (je 160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).
Die Münzetuis sowie die Papierbanderolen sind vom Auftragnehmer an die Prägestätten in Hamburg, Berlin, München, Stuttgart und Karlsruhe sowie an den Fulfillment-Dienstleister, Deutsche Post AG, 92637 Weiden, zu liefern.
Es kann im Jahr 2023 eine Optionsmenge von bis zu 80.000 Papierbanderolen abgerufen werden (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).
Für die Jahre 2024 und 2025 besteht für den Auftraggeber die Möglichkeit zum Abruf einer jährlichen Optionsmindestmenge von 80.000 Münzetuis (160.000 Stück insgesamt) und 80.000 Papierbanderolen (160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).
Zusätzlich kann für die Jahre 2024 und 2025 eine optionale Mehrmenge von jährlich bis zu 80.000 Stück an Münzetuis und Papierbanderolen abgerufen werden (je 160.000 Stück insgesamt) (zzgl. kostenfrei 1% Mehrmenge).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen;
- Beschreibung der technischen Ausrüstung; aus der Erklärung muss ersichtlich sein, über welche Ausstattung, insbesondere welche Geräte das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere hinsichtlich der Herstellung von Verpackungen ;
- Nachweis über die Eintragung im Handelsregister, sofern eintragungspflichtig, nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates der Europäischen Union oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens oder des sonstigen Landes, in dem der Bieter ansässig ist (o.ä., wie z.B. Partnerschafts-, Vereinsregister) durch Vorlage eines Handelsregisterauszugs (im Original oder in amtlich beglaubigter Kopie oder als elektronischer Auszug; bei Abgabe des Angebots nicht älter als sechs Monate); sofern keine Eintragungspflicht besteht, ist ein anderweitiger Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung zu erbringen; auf § 44 VgV wird Bezug genommen.
- Nachweis über praktiziertes, zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015 in Bezug auf den Herstellungsprozess durch Vorlage des gültigen Zertifikats einer akkreditierten Stelle (mindestens gültig bis 31.12.2022) in Kopie oder Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung;
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignungdie Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 6.1.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess.
- Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier gegenständlichen Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, Abgabe einer entsprechenden Eigenerklärung
- Aktuelle Bankauskunft
Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die geforderten Nachweise erbringen. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Bewerbergemeinschaft wird in Summe der Angaben der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beurteilt. Beruft sich ein Bieter oder eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten eines anderen Unternehmens (insb. Nachunternehmer) sind die Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.
- Erklärungen über die wesentlichen Referenzprojekte der letzten 3 Jahre mit Angabe des Leistungsumfangs, des Rechnungswerts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkts, sowie des öffentlichen oder privaten Auftraggebers. Die Liste dient der Beurteilung der Erfahrung in Bezug auf die Herstellung von Verpackungen;
- Angabe, welche Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer vergeben werden sollen (Eigenerklärung). Soweit eine Bietergemeinschaft ein Angebot abgibt bzw. sich der Bieter der Fähigkeiten und Kapazitäten anderer Unternehmen bedient bzw. solche Unternehmen Teile der Leistung ausführen, sind die Nachweise für die konkreten Unternehmen vorzulegen, die im Auftragsfall die jeweilige konkrete Leistung erbringen.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmern in Anspruch genommen werden, die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 VgV). Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5. Januar 2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (ABl. L 3/16 vom 06.01.2016). Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen.
- Einhaltung ILO-Kernarbeitsnormen beim Herstellungsprozess
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Frist für den Eingang von Angeboten lesbar bei vorstehend genannter E-Malladresse eingegangen sind. Mündliche oder verspälele Anfragen werden nicht beantwortet. Die Antworten, insbesondere die Ausschreibung ergänzende oder berichtigende Angaben, werden allen Bietern gleichermaßen per E-Mail mitgeteilt.
2. Ein Bieter kann sich,auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und berufliichen Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten bzw. Kapazitäten anderer Unternehmen berufen (Eignungsleihe) bedienen und/oder Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen lassen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können nur die Kapazitäten der Unternehmen in Anspruch genommen werden,die im Auftragsfall die konkrete Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs.1VgV).lm Falli der Eignungsleihe ist mit dem Angebot von jedem dieser Unternehmen eine Erklärung vorzulegen,aus der hervorgeht, dass der Bieter bzw.die Bietergemeinschafl/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Unternehmens in dem zum Nachweis der Eignung erforderlichen Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung) oder es ist auf andere geeignete Weise nachzuweisen,dass die Fähigkeiten bzw.Kapazitaten zur Verfügung stehen.
3. Dem Angebot sind die Leistungsbeschreibung und die Vertragsbedingungen nebst Anlagen beizufügen. Auf der ersten Seite dieser Anlage ist der Firmenstempel aufzubringen. alle Seiten sind zu paraphieren.
4. Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis.
5. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.Allen Unterlagen, die in nichtdeutscher Sprache eingereicht werden, ist eine deutsche Übersetzung beizufügen!
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB.