Ladeinfrastruktur Stromnetz Berlin - Los 4 Backendsystem für die betriebliche Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006301
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ladeinfrastruktur Stromnetz Berlin - Los 4 Backendsystem für die betriebliche Ladeinfrastruktur
Die Vergabe erfolgt in folgenden Losen:
Los 1: AC Ladepunkte.
Los 2: HPC Ladepunkte.
Los 3: Montage, Inbetriebnahme, Wartung.
Los 4: Backendsystem für die betriebliche Ladeinfrastruktur.
Die Ausschreibung der Lose 1, 2 und 3 erfolgt in einer separaten Ausschreibung.
Stromnetz Berlin betreibt derzeit an sieben Betriebsstandorten in Summe rd. 150 AC und 7 DC Ladepunkte (LP). Die Standorte beinhalten sowohl Parkplatzflächen auf Betriebshöfen, Umspannwerken im freien, als auch LP in Tiefgaragen. In den nächsten fünf Jahren wird dieser Hardwarebestand sukzessive erweitert. Im Endausbau werden an ca. 20 Betriebsstandorten, rd. 250 AC und rd. 25 DC Ladepunkte ausgestattet sein.
Derzeit sind von den rd. 150 LP, nur 146 LP in ein Backendsystem des aktuellen Backendbetreibers eingebunden. Die Backendeinbindung soll durch eine neue SaaS-Lösung ersetzt werden. Der Ausbau der Hardware-Infrastruktur wird in einer separaten Ausschreibung beschafft.
Die Einbindung der Ladepunkte in das Backendsystem und damit die vertragsgegenständliche Anforderung beinhaltet ferner die Lieferung und den Einbau von M2M SIM-Karten, nebst Mobilfunkdienstleistung zur Verbindung mit dem Backendsystem, sowie die Konfiguration und Lieferung von RFID-Karten.
Zu den Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 3 - Leistungsbeschreibung) verwiesen.
Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ladeinfrastruktur Stromnetz Berlin - Los 4 Backendsystem für die betriebliche Ladeinfrastruktur
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte.
Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht aufgrund von darin enthaltenen sensiblen Informationen bezüglich folgender Verfahrensunterlagen:
- Leistungsbeschreibung
- Rahmenvertrag
Die genannten Unterlagen werden nur denjenigen Interessenten im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt, welche die als Formblatt 9 beigelegte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen und dem Auftraggeber über das Vergabeportal zur Verfügung stellen. Im Anschluss erfolgt die Zusendung der vertraulichen Dokumente.
Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Vertraulichkeitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Bewerber/Bieter gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass die als vertraulichen Unterlagen nicht übergeben werden und der betreffende Bewerber/Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.
(B) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen, wenn:
(i) ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt),
(ii) nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen,
(iii) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).