Ladeinfrastruktur Stromnetz Berlin - Los 4 Backendsystem für die betriebliche Ladeinfrastruktur Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006301

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stromnetz-berlin.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterzugang.deutsche-evergabe.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/10a9728e-bf6c-4a0d-b563-87d58f9ee36f
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.6)Haupttätigkeit(en)
Strom

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Ladeinfrastruktur Stromnetz Berlin - Los 4 Backendsystem für die betriebliche Ladeinfrastruktur

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022006301
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72268000 Bereitstellung von Software
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Vergabe erfolgt in folgenden Losen:

Los 1: AC Ladepunkte.

Los 2: HPC Ladepunkte.

Los 3: Montage, Inbetriebnahme, Wartung.

Los 4: Backendsystem für die betriebliche Ladeinfrastruktur.

Die Ausschreibung der Lose 1, 2 und 3 erfolgt in einer separaten Ausschreibung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
31712112 SIM-Karten
72263000 Software-Implementierung
72267000 Software-Wartung und -Reparatur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Stromnetz Berlin betreibt derzeit an sieben Betriebsstandorten in Summe rd. 150 AC und 7 DC Ladepunkte (LP). Die Standorte beinhalten sowohl Parkplatzflächen auf Betriebshöfen, Umspannwerken im freien, als auch LP in Tiefgaragen. In den nächsten fünf Jahren wird dieser Hardwarebestand sukzessive erweitert. Im Endausbau werden an ca. 20 Betriebsstandorten, rd. 250 AC und rd. 25 DC Ladepunkte ausgestattet sein.

Derzeit sind von den rd. 150 LP, nur 146 LP in ein Backendsystem des aktuellen Backendbetreibers eingebunden. Die Backendeinbindung soll durch eine neue SaaS-Lösung ersetzt werden. Der Ausbau der Hardware-Infrastruktur wird in einer separaten Ausschreibung beschafft.

Die Einbindung der Ladepunkte in das Backendsystem und damit die vertragsgegenständliche Anforderung beinhaltet ferner die Lieferung und den Einbau von M2M SIM-Karten, nebst Mobilfunkdienstleistung zur Verbindung mit dem Backendsystem, sowie die Konfiguration und Lieferung von RFID-Karten.

Zu den Einzelheiten der zu vergebenden Leistungen wird auf die Leistungsbeschreibung (Anlage 3 - Leistungsbeschreibung) verwiesen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungskriterien gem. Anlage 5 Angebotsformular Leistungskriterien / Gewichtung: 40 %
Preis - Gewichtung: 60 %
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/05/2023
Ende: 30/04/2026
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden.

II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Höchstzahl: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 7.2 zu entnehmen.

1. Aktive Ladepunkte im System 30% (maximal 225 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet eine höhere Anzahl aktiver Ladepunkte positiv, d.h. je höher die Anzahl nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Maßgeblich ist der erreichte Höchstwert der im Rahmen den benannten Referenzen aktiven Ladepunkte. Beinhalten die Referenzen 500 oder weniger aktive Ladepunkte, erhält der Bewerber 0 Punkte, im Übrigen folgende Punktwerte:  

> 500 aktive Ladepunkte - 45 Punkte

> 1500 aktive Ladepunkte - 90 Punkte

> 2500 aktive Ladepunkte - 135 Punkte

> 3500 aktive Ladepunkte - 180 Punkte

> 5000 aktive Ladepunkte - 225 Punkte

2. Einbindung unterschiedlicher AC-Hersteller im Backend (150 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet je Referenz die Einbindung von AC-Herstellern in das Backend positiv, d.h. können je Referenz mindestens 5 verschiedene AC-Hersteller nachgewiesen werden erhält der Bewerber 30 Punkte, im Übrigen 0 Punkte.

3. Einbindung unterschiedlicher DC-Hersteller im Backend (150 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet je Referenz die Einbindung von DC-Herstellern in das Backend positiv, d.h. können je Referenz mindestens 2 verschiedene DC-Hersteller nachgewiesen werden erhält der Bewerber 30 Punkte, im Übrigen 0 Punkte.

4. Einbindung unterschiedlicher HPC-Hersteller im Backend (150 Punkte)

Der Auftraggeber bewertet je Referenz die Einbindung von HPC-Herstellern in das Backend positiv, d.h. kann je Referenz mindestens 1 verschiedener HPC-Hersteller nachgewiesen werden erhält der Bewerber 30 Punkte, im Übrigen 0 Punkte.

5. Anzahl der Referenzen (75 Punkte) 

Der Auftraggeber bewertet eine höhere absolute Anzahl von Referenzen positiv, d.h. je höher die Anzahl von Referenzen nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle ist, desto höher ist die erreichte Punktzahl. Reicht der Bewerber die mindestens geforderten zwei Referenzen ein, erhält er 0 Punkte, für jede weitere eingereichte Referenz erhält der Bewerber folgende Punkte: 

3 eingereichte Referenzen - 25 Punkte

4 eingereichte Referenzen - 50 Punkte

5 eingereichte Referenzen - 75 Punkte

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Der Auftrag kann durch den Auftraggeber zwei Mal jeweils um ein Jahr verlängert werden.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.1 zu entnehmen.

(A) Unternehmensdarstellung

Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden.

(B) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen

Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als drei Monate sein. .

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.2 zu entnehmen.

(A) Bankerklärung

Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen.

Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein.

(B)Haftpflichtversicherung

Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen.

Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen.

Mindestdeckungssummen

Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken:

Sachschäden 1 Mio. Euro

Personenschäden 2 Mio. Euro

Vermögensschäden 1 Mio. Euro

(C) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen

Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen.

Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen.

Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2019, 2020, 2021 machen.

Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen.

Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist.

Mindestanforderungen:

Der Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags (Implementierung der vorhanden LIS, neuer LIS und störungsfreier Betrieb eines Backendsystems als SaaS Lösung mit benannten Voraussetzungen) muss im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr mindestens 1,0 Mio. Euro betragen. Die spezifischen Umsätze der Jahre 2019 und 2020 sind informativ anzugeben.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Details sind dem Dokument Teilnahmebedingungen Absatz 5.3 zu entnehmen.

(A) Unternehmensreferenzen

Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch die Angabe von mit dem hiesigen Vergabegegenstand vergleichbaren Referenzen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verlangt:

(i) Leistungsgegenstand

Es werden nur Referenzen berücksichtigt, die dem Leistungsgegenstand entsprechen (Implementierung und Betrieb eines Backendsystems als SaaS Lösung) und somit die Anforderungen an die Vergleichbarkeit der Referenz erfüllen.

(ii) Referenzzeitraum

Es werden nur Referenzen berücksichtigt, deren Leistungen in den vergangenen vier Jahren (Stichtag ist der Tag der Auftragsbekanntmachung) erbracht wurden.

(iii) Mindestanzahl von Referenzen

Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzen vorzulegen.

(iv)Höchstzahl an Referenzen

Der Bewerber darf maximal fünf Referenzen vorlegen. 

(v)Vergleichbarkeit der Referenz

Ein Auftrag wird als Referenz berücksichtigt, wenn er nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der zu vergebenden Tätigkeit vergleichbar ist. Die Vergleichbarkeit wird bejahrt, wenn die in Formblatt 7.1 geforderten Angaben der Tabelle zum Abschnitt „Angaben zu der Vergleichbarkeit der Referenzleistungen“ vollständig mit „Ja“ beantwortet werden können und die nachfolgend dargestellten Mindestbedingungen erfüllt sind.

Der Auftraggeber legt folgende Mindestanforderungen an die Referenzen fest:

- In jeder Referenz muss der Einsatz und die Funktion von fernparametrierbaren Lademanagement nachgewiesen werden.

- In jeder Referenz muss der Einsatz und die Funktion von fernparametrierbaren lokalem Lastmanagement nachgewiesen werden.

(B)Aktive Ladepunkte im System

Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass mindestens 500 aktive Ladepunkte in ihrem Backendsystemen aktiv sind.

(C) Einbindung unterschiedlicher AC-Hersteller im Backend

Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass mindestens 5 unterschiedliche AC-Hersteller im Backend eingebunden sind.

(D) Einbindung unterschiedlicher DC-Hersteller im Backend

Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass mindestens 2 unterschiedliche DC-Hersteller im Backend eingebunden sind.

(E) Einbindung unterschiedlicher HPC-Hersteller im Backend

Zugelassen werden nur solche Bewerber, die nachweisen können, dass mindestens 1 HPC-Hersteller im Backend eingebunden sind.

III.1.4)Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:

(A) Eigenerklärungen

Die Bewerber haben die in Formblatt 8 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben.

(B) Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit

Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden.

Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist.

(C) Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576

Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen.

III.1.6)Geforderte Kautionen oder Sicherheiten:

Abschluss und Aufrechterhaltung einer Haftpflichtversicherung mit den in Abschnitt III.1.2) genannten Deckungssummen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Dieser Auftrag unterliegt den Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG), Abschnitte 3 und 4. Dies umfasst für die Auftragsausführung z.B. die Verpflichtung zur Einhaltung der jeweils geltenden Mindest- bzw. Tarifentgelte, den Vorgaben gemäß Frauenförderverordnung, Vorgaben zur Verhinderung von Benachteiligungen sowie entsprechende Kontroll- und Sanktionsrechte. Die verpflichtenden Inhalte des BerlAVG werden in Form von Besonderen Vertragsbedingungen (BVBs) verbindliche Vertragsbestandteile.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 11/01/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 01/02/2023
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/07/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

(A) Der Auftraggeber betreibt das Stromversorgungsnetz des Landes Berlin und trägt somit Verantwortung für die Aufrechterhaltung einer kritischen Infrastruktur. Das vorliegende Vergabeverfahren steht mit dem Betrieb des Stromversorgungsnetzes des Landes Berlin in Zusammenhang und beinhaltet die Offenlegung von Informationen, deren Geheimhaltung der Auftraggeber sicherstellen möchte.

Die Bewerber sind vor diesem Hintergrund zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen verpflichtet. und haben mit der Abgabe des Formblattes 9 eine entsprechende Erklärung abzugeben. Ein besonderes Geheimhaltungsinteresse besteht aufgrund von darin enthaltenen sensiblen Informationen bezüglich folgender Verfahrensunterlagen:

- Leistungsbeschreibung

- Rahmenvertrag

Die genannten Unterlagen werden nur denjenigen Interessenten im Teilnahmewettbewerb zur Verfügung gestellt, welche die als Formblatt 9 beigelegte Vertraulichkeitserklärung unterzeichnen und dem Auftraggeber über das Vergabeportal zur Verfügung stellen. Im Anschluss erfolgt die Zusendung der vertraulichen Dokumente.

Es werden vom Auftraggeber nur unterschriebene Vertraulichkeitserklärungen akzeptiert, die unverändert vom Bewerber/Bieter gezeichnet werden. Einschränkungen oder Veränderungen jeglicher Form werden nicht akzeptiert und führen dazu, dass die als vertraulichen Unterlagen nicht übergeben werden und der betreffende Bewerber/Bieter nicht am Verfahren teilnehmen kann.

(B) Die Auftragsvergabe steht unter den in der Auftragsbekanntmachung genannten Vorbehalten. Der Auftraggeber behält sich insbesondere vor, das Vergabeverfahren aufzuheben/einzustellen, wenn:

(i) ein Gremium des Auftraggebers der Zuschlagserteilung nicht zustimmt (Gremienvorbehalt),

(ii) nicht ausreichend Finanzmittel zur Verfügung stehen,

(iii) kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt worden ist.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl.§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung gerügt werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/12/2022