Lieferung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) für Viertaktmotoren Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002804
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) für Viertaktmotoren
ölfrei, nach deutscher Norm DIN 51641 oder schwedischer Norm SS 155461 oder schweizer Norm SN 181163, mit Prüfsiegel vom Kuratorium für Waldarbeiter und Forsttechnik (KFW), oder gleichwertig,
Vertragsmenge: 30.000 bis 60.000 Liter pro Vertragsjahr
Leistungsorte sind die aktuell 11 Anlieferorte des AG. Eine Übersicht über die Orte der Anlieferorte ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Hauptangebot - lose Ware:
Die Anlieferung erfolgt im Tankwagen nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung und beinhaltet die feuer- und explosionsgeschützte Einfüllung der Ware in die mobilen oberirdisch aufgestellten 1.000-Liter-Rietberg-Tankanlagen des AG.
Nebenangebot 1 - Ware im IBC:
Die Anlieferung erfolgt im Leih-IBC nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Leistung beinhaltet die Bestückung der Gefahrstoffcontainer. Der AN hat dafür sichere Entladungs- und Transportgeräte mitzubringen und zu bedienen.
Nebenangebot 2 - Ware im 200-Liter-Fass:
Die Anlieferung erfolgt im 200-Liter-Fass, mit der Option: Ware in Kleingebinden, nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Leistung beinhaltet die Bestückung der Gefahrstoffcontainer. Der AN hat sichere Entladungs- und Transportgeräte dafür mitzubringen und zu bedienen. Leistungsbestandteil ist die zeitnahe kostenfreie Rücknahme der Leerfässer.
Ware in Kleingebinden, in Verbindung mit Nebenangebot 2 (Ware im 200-Liter-Fass):
In den Gefahrstoffcontainern für 200-Liter-Fässer ist Platz für u. a. Kleingebinde (55-/60-Liter-Fässer, 20-/25-Liter-Kanister, 5-Liter-Kanister) vorgesehen.
Im Fall der Beauftragung des AN mit der optionalen Leistung gehören diese zum Liefer- und Leistungsumfang.
Bzgl. der Angabe zum Auftragswert im Pkt. V.2.4) liegt ein Ausnahmefall nach Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU vor.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) für Viertaktmotoren
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Benningen am Neckar
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 71726
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.