Lieferung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) für Viertaktmotoren Referenznummer der Bekanntmachung: 1000002804
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.BSR.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.bsr.de/aktuelle-veroeffentlichungen-und-ausschreibungen-21125.php
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) für Viertaktmotoren
ölfrei, nach deutscher Norm DIN 51641 oder schwedischer Norm SS 155461 oder schweizer Norm SN 181163, mit Prüfsiegel vom Kuratorium für Waldarbeiter und Forsttechnik (KFW), oder gleichwertig
Vertragsmenge: 30.000 bis 60.000 Liter pro Vertragsjahr
Leistungsorte sind die aktuell 11 Anlieferorte des AG. Eine Übersicht über die Orte der Anlieferorte ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
Hauptangebot - lose Ware:
Die Anlieferung erfolgt im Tankwagen nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung und beinhaltet die feuer- und explosionsgeschützte Einfüllung der Ware in die mobilen oberirdisch aufgestellten 1.000-Liter-Rietberg-Tankanlagen des AG.
Nebenangebot 1 - Ware im IBC:
Die Anlieferung erfolgt im Leih-IBC nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Leistung beinhaltet die Bestückung der Gefahrstoffcontainer. Der AN hat dafür sichere Entladungs- und Transportgeräte mitzubringen und zu bedienen.
Nebenangebot 2 - Ware im 200-Liter-Fass:
Die Anlieferung erfolgt im 200-Liter-Fass, mit der Option: Ware in Kleingebinden, nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung. Die Leistung beinhaltet die Bestückung der Gefahrstoffcontainer. Der AN hat sichere Entladungs- und Transportgeräte dafür mitzubringen und zu bedienen. Leistungsbestandteil ist die zeitnahe kostenfreie Rücknahme der Leerfässer.
Ware in Kleingebinden, in Verbindung mit Nebenangebot 2 (Ware im 200-Liter-Fass):
In den Gefahrstoffcontainern für 200-Liter-Fässer ist Platz für u. a. Kleingebinde (55-/60-Liter-Fässer, 20-/25-Liter-Kanister, 5-Liter-Kanister) vorgesehen.
Im Fall der Beauftragung des AN mit der optionalen Leistung gehören diese zum Liefer- und Leistungsumfang.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung über Einhaltung der Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 2 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
- Nachweis zur Einhaltung der Norm und des Prüfsiegels: deutsche Norm DIN 51641 oder schwedische Norm SS 155461 oder schweizer Norm SN 181163, mit Prüfsiegel vom Kuratorium für Waldarbeiter und Forsttechnik (KFW), oder gleichwertig
- Zu Hauptangeboten (lose Ware): Erklärung des Kraftstoffherstellers zur qualitativen Eignung des angebotenen Produkts für die Lagerung in den Rietbergbehältern. (Teil A, Anlage A6)
- Zu Nebenangeboten (Ware in IBC bzw. Fässern):
o Eigenerklärung, dass nach Gefahrstoffklasse notwendige Explosionsschutz-Zulassung für die Gebinde eingehalten werden: Gefahrgutzulassung, Zertifikat „EX-geschützt“, UN-Zulassung als Gefahrgut-Container/-Fass, Zulassung der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung als Gefahrstoffverpackung.
o Sicherheitshinweise für die Entleerung der IBC bzw. Fässer.
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
September 2026
Zu den Bedingungen der elektronischen Rechnungslegung wird auf die Allgemeinen Einkaufsbedingungen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.