Parlamentsdrucksachen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-220-15-PD1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parlamentsdrucksachen
Satz, Druck und Lieferung von Parlamentsdrucksachen des Deutschen Bundestages
Berlin
Die Vertragsleistungen beinhalten für einen zurzeit überwiegenden Teil der Parlamentsdrucksachen den Satz (circa 60 Prozent der Drucksachen) sowie für alle Parlamentsdrucksachen den Druck beziehungsweise den Schnelldruck (einschließlich der Vervielfältigung) und Erstellung eines barrierefreien PDF-Dokumentes entsprechend der sich aus den schriftlichen und elektronischen Einzelaufträgen ergebenden Auflagenhöhe und Lieferung einschließlich der Konfektionierung und Verpackung der Druckerzeugnisse. Die Parlamentsdrucksachen umfassen Stenografische Berichte (im Weiteren Plenarprotokolle) und dazugehörige Gesamtindexe der Plenarprotokolle sowie Bundestagsdrucksachen wie Gesetzentwürfe, Verordnungen, Anträge, Änderungsanträge, Entschließungsanträge, Beschlussempfehlungen, Berichte, Beschlussempfehlungen und Berichte, Unterrichtungen, Wahlvorschläge, Mündliche Fragen (Fragestunde), Schriftliche Fragen mit eingegangenen Antworten, Große und Kleine Anfragen, Antworten auf Große und Kleine Anfragen, Tagesordnungen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und den Bundeshaushaltsplan.
Die AG hat die Option, den Vertrag zweimal um ein weiteres
Jahr zu verlängern.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Parlamentsdrucksachen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12103
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.