Parlamentsdrucksachen Referenznummer der Bekanntmachung: ZR5-1133-2022-220-15-PD1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 11011
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bundestag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Parlamentsdrucksachen
Satz, Druck und Lieferung von Parlamentsdrucksachen des Deutschen Bundestages
Berlin
Die Vertragsleistungen beinhalten für einen zurzeit überwiegenden Teil der Parlamentsdrucksachen den Satz (circa 60 Prozent der Drucksachen) sowie für alle Parlamentsdrucksachen den Druck beziehungsweise den Schnelldruck (einschließlich der Vervielfältigung) und Erstellung eines barrierefreien PDF-Dokumentes entsprechend der sich aus den schriftlichen und elektronischen Einzelaufträgen ergebenden Auflagenhöhe und Lieferung einschließlich der Konfektionierung und Verpackung der Druckerzeugnisse. Die Parlamentsdrucksachen umfassen Stenografische Berichte (im Weiteren Plenarprotokolle) und dazugehörige Gesamtindexe der Plenarprotokolle sowie Bundestagsdrucksachen wie Gesetzentwürfe, Verordnungen, Anträge, Änderungsanträge, Entschließungsanträge, Beschlussempfehlungen, Berichte, Beschlussempfehlungen und Berichte, Unterrichtungen, Wahlvorschläge, Mündliche Fragen (Fragestunde), Schriftliche Fragen mit eingegangenen Antworten, Große und Kleine Anfragen, Antworten auf Große und Kleine Anfragen, Tagesordnungen, die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und den Bundeshaushaltsplan.
Die Auftraggeberin hat die Option, den Vertrag zweimal um ein weiteres Jahr zu verlängern. Sie kann diese Option bis sechs Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit schriftlich ausüben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister beziehungsweise in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister.
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eintragung in der Handwerksrolle von jedem Mitglied erklärt werden.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als [Betrag gelöscht] Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU)
- Eigenerklärung über den Umsatz jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Der Bieter muss einen jährlichen Mindestumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro vorweisen können, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft.
- Der Bieter hat einen aktuellen Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro für Personen- und [Betrag gelöscht] Euro für Sachschäden) vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen. Dieser Nachweis ist nicht zwingend mit Angebotsabgabe vorzulegen, jedoch vor Zuschlagserteilung.
- Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, in der Fassung des Artikel 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 -Eigenerklärung über die Bereitschaft zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz.
- Angabe von zwei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (Dezember 2019 - November 2022) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen insbesondere geeignet sein hinsichtlich der komplexen Satzleistung (wissenschaftlicher Satz) einschließlich der Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente und hinsichtlich der Druckleistung (Dokumentendruck einschließlich Lieferung der fertigen Druckdokumente). Es muss mindestens je eine Referenz für Satzleistungen und eine für Druckleistungen vorgelegt werden. Dabei sind Doppelnennungen zulässig, wenn der Bieter für einen Auftraggeber beide Leistungsarten erbracht hat. Die Referenzen werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
- Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der beim Bieter in den letzten drei Jahren (2020 - 2022) beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. Der Bieter muss über mindestens 20 Beschäftigte verfügen, davon mindestens zehn Beschäftigte mit ausreichender Qualifikation für die Satz- beziehungsweise Korrekturleistung, mindestens fünf Beschäftigte mit ausreichender Qualifikation für die Druckleistung und mindestens einen Mitarbeiter mit ausreichender Qualifikation für die anfallenden Programmierleistungen. Die Auftraggeberin behält sich vor, im Rahmen der Angebotsprüfung entsprechende Qualifikationsnachweise zu den Mitarbeitern zu fordern.
- Nachweis des Bieters, dass er über eine Zertifizierung nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (EMAS III) verfügt oder innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsbeginn verfügen wird. Das heißt, sofern er noch nicht zertifiziert ist, kann er durch die Vorlage einer Kopie des entsprechenden Antrags glaubhaft machen, dass ein EMAS-Zertifizierungsprozess für sein Unternehmen eingeleitet wurde.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen. Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Unterlagen beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden. Auf Anfrage kann ein Formular für die Eigenerklärung einer Bietergemeinschaft zur Verfügung gestellt werden.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
- Dieses Vergabeverfahren wird über die e-Vergabeplattform des Bundes (www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich auf der e-Vergabeplattform des Bundes einsehbar und können dort kostenfrei ohne Registrierung heruntergeladen werden. Für die Angebotserstellung und -abgabe sind die Vergabeunterlagen zu verwenden.
- Weitere Informationen zum Vergabeverfahren, zum Beispiel Änderungen der Vergabeunterlagen, Fristverlängerungen, Bieterfragen und deren Antworten, werden ausschließlich über die e-Vergabeplattform des Bundes bereitgestellt und müssen dort abgerufen werden. Um diese Informationen erhalten und selbst Bieterfragen stellen zu können, ist eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Änderungen, Informationen und beantwortete Bieterfragen werden Vertragsbestandteil. Der Bieter kann sich im Rahmen der Vertragsdurchführung nicht auf deren Unkenntnis berufen.
- Das elektronische Angebot muss bis zum Ende der Angebotsfrist übertragen sein. Für das Hochladen des Angebotes ist ebenfalls eine Registrierung auf der e-Vergabeplattform des Bundes erforderlich. Angebote in schriftlicher Form per Post oder in anderer Form sind nicht zugelassen.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis eine Woche vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im Ermessen der Vergabestelle.
- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden.
- Bei der Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes wird ein angebotenes Skonto berücksichtigt, wenn die Skontofrist mindestens 14 Kalendertage beträgt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.