Wissenschaftliche Begleitung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_033
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Wissenschaftliche Begleitung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung
ausländischer Flüchtlinge zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Berlin
Zuwendungsempfänger sind die vorgenannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF), der Dachverband der Psychosozialen Zentren, deren Arbeit von der wissenschaftlichen Begleitung umfasst sein soll.
Vor diesem Hintergrund soll in dem Programm die wissenschaftlich fundierte, bereits etablierte Praxisbegleitung gesichert und fortgeführt werden. Mit ihr soll der Erfahrungstransfer sowie der Informationsfluss zwischen dem BMFSFJ als Zuwendungsgeber und den Zuwendungsempfängern sichergestellt werden ebenso wie bei den Zuwendungsempfängern untereinander. Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist es, die Arbeit der in der Flüchtlingshilfe tätigen Verbände und Einzeleinrichtungen zu unterstützen und Hilfestellungen in Bezug auf die Zielsetzungen in der Bertungs- und Betreuungsarbeit zu leisten.
Zu diesem Zweck beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Referat 313 - „Freie Wohlfahrtspflege und soziale Arbeit“, die wissenschaftliche Begleitung des von ihm geförderten Teils des Bundesprogramms in Auftrag zu geben.
Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung beginnt voraussichtlich am 1. April 2023 und endet zunächst am 31. Dezember 2023. Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2023 hinaus ist - vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln - geplant, maximal bis zum 31.03.2027.
Der Auftrag umfasst die wissenschaftliche Begleitung des vom BMFSFJ durchgeführten Bundesprogramms zur Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Dabei sind folgende Aufgabenschwerpunkte vorgesehen:
- Aufbau auf den Ergebnissen der Wissenschaftlichen Begleitung in 2019-2022 (wird bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt),
- Analyse der Sachberichte der sechs im Bundesprogramm geförderten Verbände und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) aus 2022,
- Unterstützung des Fachreferats im BMFSFJ bei der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie für das Bundesprogramm,
- Begleitung der Implementierung der Förderrichtlinie in die Praxis der Verbandsarbeit,
- Auftaktveranstaltung zum Prozess der Weiterentwicklung des Programms sowie über das Jahr hierzu begleitende Veranstaltungen (analog / digital) mit BMFSFJ und den Verbänden,
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von mindestens drei verbandsübergrei-fenden Vernetzungstreffen pro Jahr,
- Fortsetzung des Monitorings und Begleitung der geförderten Verbände sowie der BAfF bei der Optimierung der Instrumente zur Transparenz und zur Wirkungsmessung,
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen,
- Fachliche Beratung und quartalsmäßige Unterrichtung der Auftraggeberin,
- Unterstützung der Auftraggeberin bei der Beantwortung von Fragen zum Bundesprogramm aus dem parlamentarischen Raum, der Medien und der Öffentlichkeit,
- Erstellung von Präsentationen und Factsheets zum Prozess der Weiterentwicklung der Verbändearbeit im Themenfeld,
- Erstellung eines Abschlussberichts für die Auftraggeberin.
Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2023 hinaus ist - vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln - geplant, maximal bis zum 31.03.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Wissenschaftliche Begleitung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 22.12.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.