Wissenschaftliche Begleitung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge Referenznummer der Bekanntmachung: BMFSFJ_2022_033
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmfsfj.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 50679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafza.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wissenschaftliche Begleitung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beabsichtigt, im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 3 Nr. 3 VgV die Wissenschaftliche Begleitung des vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Bundesprogramms für die Beratung und Betreuung
ausländischer Flüchtlinge zu vergeben.
Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Berlin
Zuwendungsempfänger sind die vorgenannten Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege sowie die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer e.V. (BAfF), der Dachverband der Psychosozialen Zentren, deren Arbeit von der wissenschaftlichen Begleitung umfasst sein soll.
Vor diesem Hintergrund soll in dem Programm die wissenschaftlich fundierte, bereits etablierte Praxisbegleitung gesichert und fortgeführt werden. Mit ihr soll der Erfahrungstransfer sowie der Informationsfluss zwischen dem BMFSFJ als Zuwendungsgeber und den Zuwendungsempfängern sichergestellt werden ebenso wie bei den Zuwendungsempfängern untereinander. Aufgabe der wissenschaftlichen Begleitung ist es, die Arbeit der in der Flüchtlingshilfe tätigen Verbände und Einzeleinrichtungen zu unterstützen und Hilfestellungen in Bezug auf die Zielsetzungen in der Bertungs- und Betreuungsarbeit zu leisten.
Zu diesem Zweck beabsichtigt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), Referat 313 - „Freie Wohlfahrtspflege und soziale Arbeit“, die wissenschaftliche Begleitung des von ihm geförderten Teils des Bundesprogramms in Auftrag zu geben.
Die Laufzeit der wissenschaftlichen Begleitung beginnt voraussichtlich am 1. April 2023 und endet zunächst am 31. Dezember 2023. Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2023 hinaus ist - vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln - geplant, maximal bis zum 31.03.2027.
Der Auftrag umfasst die wissenschaftliche Begleitung des vom BMFSFJ durchgeführten Bundesprogramms zur Beratung und Betreuung ausländischer Flüchtlinge. Dabei sind folgende Aufgabenschwerpunkte vorgesehen:
- Aufbau auf den Ergebnissen der Wissenschaftlichen Begleitung in 2019-2022 (wird bei Auftragserteilung zur Verfügung gestellt),
- Analyse der Sachberichte der sechs im Bundesprogramm geförderten Verbände und der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF) aus 2022,
- Unterstützung des Fachreferats im BMFSFJ bei der Ausgestaltung einer Förderrichtlinie für das Bundesprogramm,
- Begleitung der Implementierung der Förderrichtlinie in die Praxis der Verbandsarbeit,
- Auftaktveranstaltung zum Prozess der Weiterentwicklung des Programms sowie über das Jahr hierzu begleitende Veranstaltungen (analog / digital) mit BMFSFJ und den Verbänden,
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von mindestens drei verbandsübergrei-fenden Vernetzungstreffen pro Jahr,
- Fortsetzung des Monitorings und Begleitung der geförderten Verbände sowie der BAfF bei der Optimierung der Instrumente zur Transparenz und zur Wirkungsmessung,
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen,
- Fachliche Beratung und quartalsmäßige Unterrichtung der Auftraggeberin,
- Unterstützung der Auftraggeberin bei der Beantwortung von Fragen zum Bundesprogramm aus dem parlamentarischen Raum, der Medien und der Öffentlichkeit,
- Erstellung von Präsentationen und Factsheets zum Prozess der Weiterentwicklung der Verbändearbeit im Themenfeld,
- Erstellung eines Abschlussberichts für die Auftraggeberin.
Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2023 hinaus ist - vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln - geplant, maximal bis zum 31.03.2027.
Die Bewertung der Eignung der Bewerber/Bewerberinnen erfolgt anhand der im Bewertungsraster genannten Kriterien. Die Angaben der Bewerber/Bewerberinnen werden differenziert bewertet und eine Rangfolge der Teilnahmeanträge ermittelt. Das Bewertungsraster ist den zum Download bereitgestellten Unterlagen beigefügt.
Eine weitere Beauftragung über das Jahr 2023 hinaus ist - vorbehaltlich der Entscheidung über die Verwendung der Haushaltmittel und der tatsächlichen Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln - geplant, maximal bis zum 31.03.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die geforderten Nachweise auch für
das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Kurze Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens/ der sich bewerbenden Institution (max. eine DIN A4 - Seite)
b) Nennung der für das Unternehmen/die Institution verantwortlichen Personen
c) Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB. Der Bewerber/ Die Bewerberin hat nachzuweisen, dass auf ihn/sie keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe zutreffen. Hierzu ist mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu den §§ 123, 124 GWB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bewerber/die Bewerberin sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seinen/ihren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage „Eigenerklärung_123_124“ ist hierfür zu nutzen.
d) Aktuelle Gewerbezentralregisterauskunft bzw. Eigenerklärung, dass nachweislich die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen. Die mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Anlage Eigenerklärung „MiLoG“ kann genutzt werden.
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen walten zu lassen. Hinweis für Bewerbergemeinschaften: Die geforderten Nachweise sind für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Sofern sich ein Bewerber/eine Bewerberin zum Nachweis seiner/ihrer Eignung auf die Kapazitäten eines Unterauftragnehmers beruft, hat er/sie die unter Punkt a) geforderten
Nachweise auch für das betreffende Unternehmen vorzulegen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
Fehlende Unterlagen können zum Ausschluss führen.
a) Mitteilung des Gründungsjahrs und Darstellung der Geschäftsentwicklung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
b) Nachweis über Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherungsdeckung bzw. Eigenerklärung, dass im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird
Der Bewerber/Die Bewerberin hat besondere Sorgfalt bei der Erstellung der Unterlagen
walten zu lassen.
Die vorgegebene Reihenfolge soll eingehalten werden.
a) Der Bewerber/Die Bewerberin hat Art und Umfang der Leistungen anzugeben, die er/sie an Unterauftragnehmer/innen übertragen will und diese spätestens vor Zuschlagserteilung namentlich zu benennen.
b) Angabe bei Bewerbergemeinschaften, welches Mitglied welche Aufgaben und Themenstellungen übernimmt sowie wer als zentrale Ansprechperson fungiert
c) Bestätigung, dass das Angebot, die eventuelle Präsentation und die Auftragsleistung in deutscher Sprache erfolgen
d) Übersicht in Form einer Liste über die in den letzten 3 Jahren geleisteten wesentlichen Arbeiten (und Aktivitäten) mit Angaben des Auftragsgegenstandes, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der Angabe der öffentlichen und privaten Auftraggeber
e) Angabe der Namen und der beruflichen Qualifikation der Personen, die im Falle eines Zuschlags für den Auftrag zuständig sein werden
f) Zusicherung, dass es bei Zuschlag eine feste Ansprechperson gibt und dass diese Person kontinuierlich zur Verfügung steht und bei personellen Veränderungen keine inhaltlichen und zeitlichen Probleme im Rahmen der Unterstützung entstehen
g) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden
h) Methodische Expertise in der qualitativen und quantitativen Sozialforschung
i) Fachexpertise im Themenfeld Psychosoziale Begleitung und Betreuung in Deutschland
j) Nachweis vertiefter Methodenkenntnisse zu Konzeptentwicklung, Prozessanalyse und Prozessoptimierung
k) Nachweis von Erfahrungen in der Moderation, um den Prozess der Beratung und Betreuung der mit dem Flüchtlingsprogramm befassten Einrichtungen konstruktiv und zielfördernd zu gestalten.
l) Erfahrung in der Zusammenarbeit mit und Zuarbeit für eine Oberste Bundesbehörde
m) Fach- und Methodenkompetenz belegt durch Erfahrung des einzusetzenden Personals mit Konzeptentwicklung bzw. Prozessmoderation, gegebenenfalls durch vergleichbare Referenzprojekte aus den letzten drei Jahren
n) Erfahrung in der Ausrichtung von Konferenzformaten (in Präsenz sowie online) für Vernetzungstreffen
o) Expertise in der (graphischen) Darstellung von Ergebnissen und verständlichen Berichtserstattung
p) Expertise in der Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a. Dieses Vergabeverfahren wird ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes durchgeführt.
b. Kosten für die Bewerbung, Angebotserstellung, eventuelle Präsentation und Verhandlungsrunden werden nicht erstattet.
c. Der Auftraggeber behält sich die Durchführung einer Verhandlungsrunde vor. Das erste Angebot ist verbindlich.
d. Es wird sich die Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote vorbehalten.
e. Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst ein Teilnahmeantrag (Anlage der zur Verfügung gestellten Unterlagen) unter Beifügung der unter den Punkten III.1.1 bis III.1.3 der Bekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen zu stellen ist.
f. Ergänzende Unterlagen können unter der in Punkt I.3 genannten URL heruntergeladen werden.
g. Fragen sind bis zum 22.12.2022 12:00 Uhr ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) einzureichen. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bewerberinnen in anonymisierter Form auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt.
h. Eventuelle weitere Informationen, z. B. Änderungen/Ergänzungen an den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und Antworten, werden schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Teilnahmeanträge auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes eingestellt.
i. Die Bewerber/Bewerberinnen sind verpflichtet, sich regelmäßig zu informieren, ob die Vergabeunterlagen aktualisiert worden sind.
j. Teilnahmeanträge können ausschließlich auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgegeben werden. Es wird gebeten, die Unterlagen für die Teilnahmeanträge möglichst zusammenhängend (vorzugsweise in einer Gesamtdatei im pdf-Format) einzureichen. Auf eine digitale Signatur der Unterlagen ist zu verzichten.
k. Teilnahmeanträge, die auf dem Post- bzw. Botenweg, per E-Mail oder Fax eingehen, müssen ausgeschlossen werden.
l. Die Geltendmachung eigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen durch den Bewerber / die Bewerberin bzw. den Bieter / die Bieterin führen zum Ausschluss.
m. Mit Abgabe des Teilnahmeantrages unterliegen nicht berücksichtigte Bewerber/Bewerberinnen den Bestimmungen des § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, An den Gelenkbogenhallen 2-6, 50679 Köln gerügt werden.
Hilft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung beim Bundeskartellamt unter der o.g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Zentrale Vergabestelle des BMFSFJ, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union endet die Frist 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung.