Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#004

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 062-183447)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.bund.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz

Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#004
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
75120000 Dienstleistungen von öffentlichen Behörden
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/04/2023
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 062-183447

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.1.4)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Kurze Beschreibung
Anstatt:

Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.

muss es heißen:

Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung und zum Bonus- und Dividendenverbot sowie die Gewährung eines zusätzlichen Entlastungsbetrags für atypische Minderverbräuche. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.

Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:

- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)

- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)

- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung

- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase

- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht

- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.

muss es heißen:

Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.

Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:

- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)

- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)

- 01.09. bis 31.12.2023: Auf Unternehmensantrag Festsetzung des zusätzlichen Entlastungsbetrages aufgrund coronabedingter Schließungen oder Flutbetroffenheit im Bezugsjahr 2021 (und Anordnung der Zahlung gegenüber der Bundeskasse)

- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung

- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase

- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht

- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.

Abschnitt Nummer: II.2.4)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Beschreibung der Beschaffung
Anstatt:

Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.

Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:

- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)

- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)

- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung

- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase

- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht

- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.

muss es heißen:

Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.

Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:

- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)

- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)

- 01.09. bis 31.12.2023: Auf Unternehmensantrag Festsetzung des zusätzlichen Entlastungsbetrages aufgrund coronabedingter Schließungen oder Flutbetroffenheit im Bezugsjahr 2021 (und Anordnung der Zahlung gegenüber der Bundeskasse)

- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung

- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase

- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht

- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 1
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Anstatt:

2023-07-19

muss es heißen:

2023-08-01

Abschnitt Nummer: II.2.7)
Los-Nr.: 2
Stelle des zu berichtigenden Textes: Laufzeit des Vertrags oder der Rahmenvereinbarung
Anstatt:

2023-07-19

muss es heißen:

2023-08-01

Abschnitt Nummer: III.1.1)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: III.1.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: III.1.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien
Anstatt:
muss es heißen:
Abschnitt Nummer: IV.2.2)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Anstatt:
Tag: 25/04/2023
Ortszeit: 22:00
muss es heißen:
Tag: 02/05/2023
Ortszeit: 10:00
Abschnitt Nummer: IV.2.3)
Stelle des zu berichtigenden Textes: Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Anstatt:
Tag: 03/05/2023
muss es heißen:
Tag: 09/05/2023
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen: