Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz Referenznummer der Bekanntmachung: 17104/005-23#004
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bmwk.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Dienstleistungen der Prüfbehörde gemäß § 2 Nummer 17 Strompreisbremsegesetz und § 2 Nummer 11 Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz
Mit dem Strompreisbremsegesetz (StromPBG) sowie dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) wurden vor dem Hintergrund der starken Energiepreissteigerungen finanzielle Entlastungen für Verbraucher von Strom, Erdgas und Wärme eingeführt. Beide Gesetze sehen eine Prüfbehörde vor, die zahlreiche Aufgaben bei der Umsetzung der Energiepreisbremsen übernimmt. Es ist vorgesehen, dass die Aufgaben der Prüfbehörde für die Energiepreisbremsen durch Dienstleister als Beliehene erfüllt werden. Dazu gehören insbesondere die fallweise Überprüfung und Feststellung der für Unternehmen geltenden beihilferechtlichen Höchstgrenzen auf Antrag sowie anlassbezogen und die Sicherstellung ihrer Einhaltung. Hinzu kommt die Überprüfung der Vorgaben zur Arbeitsplatzerhaltung sowie zum Bonus- und Dividendenverbot. Die Prüfbehörde kann auch mit der Durchsetzung von Rückforderungen bei Überschreitung von Höchstgrenzen betraut werden. Die Dienstleistung ist in zwei Lose aufgeteilt. Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, die Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben.
Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter den Zuschlag für beide Lose erhalten kann, sofern berufsrechtliche Vorgaben nicht entgegenstehen. Die Beauftragung von zwei Dienstleistern soll u.a. ermöglichen, dass insbesondere auch Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als Bieter in Betracht kommen, indem Interessenkonflikte sowie ein Konflikt mit berufsrechtlichen Vorgaben, insbesondere dem Verbot der Selbstprüfung, vermieden werden. Bei zwei beauftragten Dienstleistern wäre dies dadurch möglich, dass die Fallbearbeitung von Unternehmen, bei denen einer der Dienstleister Abschlussprüfer ist oder bei denen er sonstige Prüfungen im Rahmen des StromPBG oder EWPBG vorgenommen hat, dem jeweils anderen Dienstleister zugewiesen wird. Bieter, die auf beide Lose bieten, haben die Möglichkeit, zusätzlich einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass ihnen der Zuschlag für beide Lose erteilt wird.
Los 1: Fallbearbeitung I und übergreifende Tätigkeiten
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, D-10115 Berlin.
Los 1 umfasst neben etwa der Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000) auch übergreifende Aufgaben, insbesondere die Bereitstellung der IT-Infrastruktur, bestehend aus Antragsportal und einer Datenbank, das Berichtswesen, Kommunikation mit Unternehmen und Verbänden sowie laufende Überwachungsaufgaben. Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
Verlängerung einmalig um 6 Monate bis 30.06.2025. Die Verlängerungsoption dient dazu, die Prüfbehördentätigkeit fortzusetzen, wenn noch laufende Fallbearbeitungen sowie die laufende Überwachungstätigkeit (insbesondere zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht) diese Fortsetzung rechtfertigen.
Fachkunde und Erfahrungen:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Bereitstellung eines Antragsportals; Fallbearbeitung; Verbescheidung); Gewichtung (40%).
- Weitere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand, insb. mit der Ministerialverwaltung oder als Beliehener, soweit einschlägig für die Auftragsdurchführung; Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in für die Auftragsdurchführung relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Allgemeines Verwaltungsrecht, Energierecht, EU-Beihilfenrecht); Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Beitreibung und ggf. Vollstreckung von Forderungen nach der ZPO und/ oder dem VwVG sowie der Teilnahme als Gläubiger an Insolvenzverfahren; Gewichtung (20%).
Bei dem Kriterium "Fachkunde und Erfahrungen" handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad des jeweiligen Unterkriteriums geprüft. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
1 Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für das Los 1 ausgeschlossen.
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die für das Los 1 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 1 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von Entlastungen zukommen, die sich aus einem Abweichen der tatsächlichen Höchstgrenzen von den Selbsterklärungen oder aus Rückforderungsbescheiden ergeben. Insbesondere kann die Prüfbehörde die Aufgabe erhalten, Rückforderungen selbst einzuziehen.
Los 2: Fallbearbeitung II
Geschäftssitz des Auftragnehmers. Hauptsitz des Auftraggebers: BMWK, Scharnhorststraße 34-37, D-10115 Berlin.
Los 2 umfasst vor allem etwa die Hälfte der Fallbearbeitungen der Prüfbehörde (ca. 5.000). Erwartet wird im Falle einer Vergabe der Lose an zwei Auftragnehmer eine kooperative Zusammenarbeit bei der Aufteilung der Fallbearbeitung. Dabei werden Fälle nach Eingang bei dem von Los 1 bereitgestellten Antragsportal nach Absprache zwischen den Auftragnehmern etwa hälftig auf Los 1 und Los 2 verteilt.
Die zeitliche Verteilung des Arbeitsaufkommens für die Auftragnehmer in der Rolle als Prüfbehörde wird sich voraussichtlich wie folgt darstellen:
- Unmittelbar nach Zuschlag: Vorbereitungsarbeiten, insbesondere Programmierung von Antragsportal und Datenbank (Los 1)
- Etwa Juli/ August 2023: Tätigkeitsaufnahme als Prüfbehörde, Beginn der Entgegennahme von an die Prüfbehörde zu richtenden Mitteilungen und Selbsterklärungen und Einstieg in die Fallbearbeitung (i.W. erst vorläufige Auskünfte aufgrund von Planzahlen)
- 01.01. bis 31.05.2024: Schwerpunkt der verbindlichen Antragsprüfung
- 01.06. bis 30.06.2024: Weitgehender Abschluss der Antragsprüfungsphase
- 01.07. bis 31.12.2024: Fortsetzung der Fallbearbeitung bei komplexen Fällen (z.B. Beihilfeverfahren, Gerichtsverfahren) sowie der Überwachung insb. von Boni- und Dividendenverbot sowie Arbeitsplatzerhaltungspflicht
- 01.01. bis 30.06.2025: Option Fortführung der Tätigkeit, soweit noch offene Fallbearbeitungen und Überwachungsaufgaben dies rechtfertigen.
Verlängerung einmalig um 6 Monate bis 30.06.2025. Die Verlängerungsoption dient dazu, die Prüfbehördentätigkeit fortzusetzen, wenn noch laufende Fallbearbeitungen sowie die laufende Überwachungstätigkeit (insbesondere zur Arbeitsplatzerhaltungspflicht) diese Fortsetzung rechtfertigen.
Fachkunde und Erfahrungen:
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Abwicklung von Antragsverfahren für die öffentliche Hand (insb. Fallbearbeitung; Verbescheidung); Gewichtung (40%).
- Weitere Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der öffentlichen Hand, insb. mit der Ministerialverwaltung oder als Beliehener, soweit einschlägig für die Auftragsdurchführung; Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in für die Auftragsdurchführung relevanten Rechtsgebieten (insbesondere Allgemeines Verwaltungsrecht, Energierecht, EU-Beihilfenrecht); Gewichtung (20%).
- Erfahrungen und Kenntnisse in der Beitreibung und ggf. Vollstreckung von Forderungen nach der ZPO und/ oder dem VwVG sowie der Teilnahme als Gläubiger an Insolvenzverfahren; Gewichtung (20%).
Bei dem Kriterium "Fachkunde und Erfahrungen" handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h., es wird anhand der geforderten Referenzen der Erfüllungsgrad des jeweiligen Unterkriteriums geprüft. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
5 Punkte sehr hoch (Erfüllungsgrad)
4 Punkte hoch
3 Punkte mittel
2 Punkte gering
1 Punkt sehr gering
0 Punkte nicht vorhanden
Bei Bewerbern, die bei einer Referenz 0 Punkte oder bei mindestens zwei Referenzen nicht mehr als einen Punkt erhalten haben, wird davon ausgegangen, dass sie nicht die notwendige Erfahrung und/oder Fachkunde haben. Diese Bewerber werden mangels Eignung für Los 2 ausgeschlossen.
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird gemäß der Gewichtung eine Gesamtpunktzahl errechnet. Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Ausschließlich die für das Los 2 drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebots auf das Los 2 aufgefordert. Bei Punktgleichheit im dritten Rang werden alle drittplatzierten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. (s. auch Verfahrensbeschreibung)
In Abhängigkeit von der gemäß § 48 Absatz 1 Nummer 4 StromPBG zu erlassenden Rechtsverordnung können der Prüfbehörde eigene Aufgaben bei der Korrektur von Entlastungen zukommen, die sich aus einem Abweichen der tatsächlichen Höchstgrenzen von den Selbsterklärungen oder aus Rückforderungsbescheiden ergeben. Insbesondere kann die Prüfbehörde die Aufgabe erhalten, Rückforderungen selbst einzuziehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen: Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022_576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein.
Beleg: Eigenerklärung (siehe Vordruck); bei einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern.
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund der hohen politischen Bedeutung eines zeitnahen Tätigkeitsbeginns der Prüfbehörde wird das Verfahren beschleunigt. Die Angebotsfrist wird voraussichtlich 14 Tage betragen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53113
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich bei der Vergabestelle des BMWK (s. Ziffer I.1) zu rügen. Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des BMWK, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen/können, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: D-10115
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bmwk.bund.de