Futurium gGmbH - Finanzbuchhaltung sowie Lohnbuchhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 02022023
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.futurium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futurium gGmbH - Finanzbuchhaltung sowie Lohnbuchhaltung
Ausgeschrieben wird jeweils ein Vertrag für die fortlaufende
- Finanzbuchhaltung einschließlich angrenzender Tätigkeiten (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betreuung Betriebsprüfungen etc.) gem. § 2 StBerG (Los 1)
und die
- Lohnbuchhaltung (Los 2)
Finanzbuchhaltung einschließlich angrenzender Tätigkeiten (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betreuung Betriebsprüfungen etc.) gem. § 2 StBerG
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Zu erbringen sind sämtliche Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung für die Futurium gGmbH.
Lohnbuchhaltung
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Zu erbringen sind sämtliche Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung für rund 70 Mitarbeiter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Finanzbuchhaltung einschließlich angrenzender Tätigkeiten (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betreuung Betriebsprüfungen etc.) gem. § 2 StBerG
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lohnbuchhaltung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y996SEL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Werden Verfahrensfehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB)