Futurium gGmbH - Finanzbuchhaltung sowie Lohnbuchhaltung Referenznummer der Bekanntmachung: 02022023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.futurium.de
Abschnitt II: Gegenstand
Futurium gGmbH - Finanzbuchhaltung sowie Lohnbuchhaltung
Ausgeschrieben wird jeweils ein Vertrag für die fortlaufende
- Finanzbuchhaltung einschließlich angrenzender Tätigkeiten (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betreuung Betriebsprüfungen etc.) gem. § 2 StBerG (Los 1)
und die
- Lohnbuchhaltung (Los 2)
Finanzbuchhaltung einschließlich angrenzender Tätigkeiten (Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Betreuung Betriebsprüfungen etc.) gem. § 2 StBerG
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Zu erbringen sind sämtliche Leistungen im Rahmen der Finanzbuchhaltung für die Futurium gGmbH.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag durch einseitige Erklärung um ein weiteres Jahr verlängern.
Lohnbuchhaltung
Futurium gGmbH Alexanderufer 2 10117 Berlin
Zu erbringen sind sämtliche Leistungen im Rahmen der Lohnbuchhaltung für rund 70 Mitarbeiter.
Die Auftraggeberin kann den Vertrag durch einseitige Erklärung um ein weiteres Jahr verlängern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss seine Zuverlässigkeit anhand der nachfolgend aufgezählten Erklärungen und Nachweise vortragen:
(1) Erklärung des Bieters, dass keine Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzuordnen sind, aufgrund der in § 123 Abs. 1 und 2 GWB genannten Verstöße rechtskräftig verurteilt worden sind.
(2) Erklärung des Bieters, dass kein in § 123 Abs. 4 GWB erwähnter Ausschlussgrund und kein Verstoß im Sinne von § 124 Abs. 1 GWB, § 21 AEntG und § 19 MiLoG vorliegt; die Einholung eines Registerauszuges bleibt der Auftraggeberin vorbehalten.
(3) Erklärung zur Einhaltung der Besonderen Vertragsbedingungen und zur Tariftreue sowie die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist der folgende Nachweis vorzulegen:
Es ist der Nachweis vorzulegen über eine aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister (nicht älter als sechs Monate), soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaates am Sitz oder Wohnsitz des Bieters Entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist. Bei juristischen Personen muss aus dem Register der Unternehmensgegenstand hervorgehen.
Für Los 1:
1) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: es ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung, diese Versicherung mit den angegebenen Deckungssummen im Falle der Beauftragung abzuschließen, vorzulegen. Die Höhe der Deckungssumme muss für Vermögensschäden pro Schadensereignis bei TEUR 1.000 liegen. Der Versicherungsnachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
2) Erklärung zum durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen (s. Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung, Anlage B) in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens TEUR 200 netto betragen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft muss dieser durchschnittliche Jahresumsatz durch die Bietergemeinschaft in Summe erzielt worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss.
Für Los 2:
1) Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung: es ist eine Berufshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung, diese Versicherung mit den angegebenen Deckungssummen im Falle der Beauftragung abzuschließen, vorzulegen. Die Höhe der Deckungssumme muss für Vermögensschäden pro Schadensereignis bei 250 TEUR liegen. Der Versicherungsnachweis ist spätestens bei Auftragserteilung zu führen.
2) Erklärung zum durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen (s. Ziffer 2.2 der Leistungsbeschreibung, Anlage B) in den letzten drei Geschäftsjahren (2020 bis 2022). Mindestanforderung: Der durchschnittliche Jahresumsatz im Bereich Lohnbuchhaltung muss mindestens TEUR 50 netto betragen. Bei Vorliegen einer Bietergemeinschaft muss dieser durchschnittliche Jahresumsatz durch die Bietergemeinschaft in Summe erzielt worden sein. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss.
Für Los 1:
1) Erklärung Mitarbeiterzahl
Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen während der Vertragslaufzeit durchgehend über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen. Es ist daher eine Erklärung zum jährlichen Mittel der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022, abzugeben, aufgeteilt nach Berufsgruppen und unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit, Teilzeit (in %)).
2) Unternehmensreferenzen
Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen über
a. grundsätzliche Erfahrung im Bereich der Finanzbuchhaltung, Erstellung von Jahresabschluss und Steuererklärungen sowie Betriebsprüfungsbetreuung verfügen,
b. idealerweise erbracht für eine vergleichbare öffentliche gemeinnützige Einrichtung (Abschlüsse nach HGB und kameral sowie Überleitungsrechnung).
Der Nachweis ist zu erbringen über Kurzdarstellungen von mindestens drei verschiedenen Referenzaufträgen des Bieters, die mit den von der AG unter 2.1. der Leistungsbeschreibung, Anlage B, geforderten Leistungen vergleichbar sind. Der Bieter nummeriert die Referenzaufträge entsprechend einer von ihm vorzunehmenden Priorisierung.
Die Darstellung eines Referenzauftrags darf 1 DIN-A-4 Seite nicht überschreiten und hat folgende Angaben zu enthalten:
o den Vertrags-/und Leistungszeitraum
o den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
o Leistungsinhalt und -umfang
o Auftragswert
Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Voraussetzung für alle Referenzaufträge: Die Referenzen sind im Zeitraum vom 2020 bis 2022 erbracht worden.
Inhaltlich
a) Mindestens eine Referenz muss für eine öffentliche Einrichtung erbracht worden sein (nach HGB und kameral mit Überleitungsrechnung)
b) Mindestens eine Referenz muss für eine gemeinnützige Einrichtung erbracht worden sein
c) Mindestens eine Referenz muss die Umsetzung eines Digitalisierungsprozesses, wie unter 2.1.5 beschrieben, beinhalten
Formell
d) Mindestens eine Referenz hatte nachweislich einen fortlaufenden Betreuungszeitraum (oder Vertragszeitraum) von mind. 24 Monaten
e) Mindestens eine Referenz hatte ein Auftragsvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto
Alle Kriterien müssen mit drei Referenzaufträgen abgedeckt sein. Demnach ist es nicht erforderlich, dass jeder Referenzauftrag jeweils alle inhaltlichen und formellen Kriterien einbezieht. Es genügt vielmehr, dass die Kriterien in Summe durch drei Referenzaufträge abgedeckt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Erklärung zur Einhaltung der Leistungserbringung auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung
Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen erklären, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 EU-DSGVO im Einklang mit den Anforderungen der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
Für Los 2:
1) Erklärung Mitarbeiterzahl
Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen während der Vertragslaufzeit durchgehend über ausreichende personelle Kapazitäten verfügen. Es ist daher eine Erklärung zum jährlichen Mittel der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Jahren 2020, 2021 und 2022, abzugeben, aufgeteilt nach Berufsgruppen und unter Angabe des Beschäftigungsumfangs (Vollzeit, Teilzeit (in %)).
2) Unternehmensreferenzen
Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen über
a. grundsätzliche Erfahrung im Bereich der Lohnbuchhaltung verfügen,
b. idealerweise erbracht für eine vergleichbare öffentliche Einrichtung unter Anwendung des TvöD
c. und ebenfalls Erfahrungen bei der Betreuung von Betriebsprüfungen aufweisen.
Der Nachweis ist zu erbringen über Kurzdarstellungen von mindestens drei verschiedenen Referenzaufträgen des Bieters, die mit den von der AG unter 2.1. der Leistungsbeschreibung, Anlage B, geforderten Leistungen vergleichbar sind. Der Bieter nummeriert die Referenzaufträge entsprechend einer von ihm vorzunehmenden Priorisierung.
Die Darstellung eines Referenzauftrags darf 1 DIN-A-4 Seite nicht überschreiten und hat folgende Angaben zu enthalten:
o den Vertrags-/und Leistungszeitraum
o den Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
o Leistungsinhalt und -umfang
o Auftragswert
Die Referenzaufträge müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
Voraussetzung für alle Referenzaufträge: Die Referenzen sind im Zeitraum vom 2020 bis 2022 erbracht worden.
Inhaltlich
a) Mindestens eine Referenz muss für eine öffentliche Einrichtung unter Anwendung des öffentlichen Tarifrechts erbracht worden sein
b) Mindestens eine Referenz muss eine Betriebsprüfung umfassen
Formell
c) Mindestens eine Referenz hatte nachweislich einen fortlaufenden Betreuungszeitraum (oder Vertragszeitraum) von mind. 24 Monaten
d) Mindestens eine Referenz hatte ein Auftragsvolumen von mindestens TEUR 50 netto
Alle Kriterien müssen mit drei Referenzaufträgen abgedeckt sein. Demnach ist es nicht erforderlich, dass jeder Referenzauftrag jeweils alle inhaltlichen und formellen Kriterien einbezieht. Es genügt vielmehr, dass die Kriterien in Summe durch drei Referenzaufträge abgedeckt werden.
Die Nichterfüllung der Mindestanforderungen führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
3) Erklärung zur Einhaltung der Leistungserbringung auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung
Die Bieter/ Bietergemeinschaften müssen erklären, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten gemäß Art. 4 Nr. 2 EU-DSGVO im Einklang mit den Anforderungen der EU-DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y996LYB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Werden Verfahrensfehler nicht rechtzeitig gerügt, können die Bewerber/Bieter nach § 160 Abs. 3 GWB präkludiert sein.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht ei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB)