E 2022-64a GB - Tempelhofer Feld - Grünflächenpflege 2023 ff.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 12099
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.gruen-berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
E 2022-64a GB - Tempelhofer Feld - Grünflächenpflege 2023 ff.
Grünpflege und landschaftsgärtnerische Arbeiten auf dem Tempelhofer Feld (Berlin) für den Zeitraum 01.02.2023 bis 31.12.2023 mit einer viermaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate.
Grünpflege und landschaftsgärtnerische Arbeiten auf dem Tempelhofer Feld (Berlin) für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 mit einer viermaligen Verlängerungsoption um jeweils weitere 12 Monate.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewandt. Die Zuschlagskriterien sowie deren Bewertung ergeben sich aus der Anlage „Zuschlagsmatrix“.
Im Bereich Qualität sind mindestens 250 Punkte zu erreichen. Andernfalls wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Details hierzu sind der Anlage 4 "Eignungs- und Ausschlusskriterien" zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
E 2022-64a GB - Tempelhofer Feld - Grünflächenpflege 2023 ff.
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fix mit Zuschlag beauftragt wird zunächst nur das erste Vertragsjahr (2023). Die weiteren Jahre werden optional abgerufen. Der hier angegebene Auftragswert umfasst alle fixen und optionalen Vertragsjahre.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren auch nur auf Antrag einleitet und ein Antrag gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit (1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages anerkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, (2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, (4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/wirtschaft/wirtschaftsrecht/vergabekammer/