Haustechniker- und allgemeine Serviceleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gkv-spitzenverband.de
Abschnitt II: Gegenstand
Haustechniker- und allgemeine Serviceleistungen
Der GKV-Spitzenverband beabsichtigt, einen Vertrag über Haustechniker- und allgemeine Serviceleistungen für sein Bürogebäude in der Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin für einen Zeitraum von einem Jahr mit der viermaligen Verlängerungsoption von je einem Jahr abzuschließen.
Einzelheiten zum Auftragsgegenstand ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag.
Reinhardtstraße 28, 10117 Berlin
Die ausgeschriebene Leistung umfasst insbesondere:
- Begleitung angemeldeter Fremdfirmen für Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten
- Monatliche Inspektionen an den Brandschutztüranlagen
- Organisation, Bereitstellung und Transport von gefüllten sowie geleerten Restmüll-, Pappe-, Kunststoff- und Glasbehälter im Rahmen der regelmäßigen Abfallentsorgung durch den Entsorgungsbetrieb des Auftraggebers.
- Reinigungsarbeiten im Bereich des Müllraumes
- Nachfüllen von Wasser in Geruchsverschlüssen und Bodenabläufen bei Geruchsbelästigungen
- Im Bedarfsfall: Entwässern des Pumpensumpfes in der Tiefgarage
- Unkrautentfernung auf den Terrassen 5.- und 6. Obergeschoss des Gebäudes sowie an der Gebäudekante
- Beseitigung von Laubblättern auf dem Innenhof des Grundstückes
- Im Bedarfsfall: Reinigung auf dem Grundstück (Außenbereiche) des GKV-Spitzenverbandes
- Austausch von defekten Leuchtmitteln (Ersatz wird durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellt)
- Handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Kleinreparaturen
- monatliches Ablesen der Strom- und Wasserkennzahlen
- Unterstützung/Mitwirkung vom Auftraggeber beauftragter Dritter bei umfangreichen internen Umzügen
- Transportarbeiten, wie z.B. Büro-Stehlampen, Kartons, Pakete, Klein-Möbel etc. bei internen Umzügen geringeren Umfangs
- Bei erforderlichen Dach-Wartungsarbeiten, Leiter für Dachausstieg im Wohngebäude zur Verfügung stellen
- Begleitung der Fremdfirmen auf dem Dach des Gebäudes
- Auffüllen von Salztabletten für die Trinkwasser-Aufbereitungsanlage im Untergeschoss des Gebäudes
- Überwachung der Unterhaltsreinigungsarbeiten in Treppenhäuser und Flurbereichen
- Im Bedarfsfall: Schneebeseitigung auf folgenden Flächen - Innenhof, Tiefgaragen-Einfahrt, Haupteingang sowie Nebeneingänge
- Kontrollrundgänge nach Maßgabe der Ziff. 3.4 der Leistungsbeschreibung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Betzdorf
NUTS-Code: DEB13 Altenkirchen (Westerwald)
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bieter stellt das für den Einsatz vorgesehene Personal anhand einer Kurzvita vor, aus der sich unter anderem dessen Qualifikation, insbesondere die Befähigung zur fachtechnischen Bedienung der haustechnischen Anlagen ergibt. Mit der Vorstellung sind weiterhin folgende Unterlagen einzureichen:
- maximal drei Monate altes und eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis
- Nachweis eines Zertifikates - Sachkunde zur Wartung von Brandschutztüren „Fachkraft zur Wartung von Feststellanlagen“, gemäß DIN 14677
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist;
2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
§ 135 Unwirksamkeit:
Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat.
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
(a) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(d) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.