Rahmenvertrag für die Reinigung von Kunststoff- und Kunstrasenplätzen in Schulen, auf Sport- und Spielplätzen im Bezirk Reinickendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-SGA G-VgV-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Eichborndamm 240 (Haus B)
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Adresse des Beschafferprofils: https://www.berlin.de/vergabeplattform
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Reinigung von Kunststoff- und Kunstrasenplätzen in Schulen, auf Sport- und Spielplätzen im Bezirk Reinickendorf
Rahmenvertrag Reinigung Kunstrasen- und EPDM-Beläge
Berlin-Reinickendorf
Rahmenvertrag Reinigung von Kunstrasen-, Elastiksport- und
Spielflächen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für die Reinigung von Kunststoff- und Kunstrasenplätzen
Ort: Burgheim
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für die Reinigung von Kunststoff- und Kunstrasenplätzen
Ort: Groß Köris
NUTS-Code: DE406 Dahme-Spreewald
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift: Eichborndamm 242 (Haus C)
Ort: Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer