Rahmenvertrag für die Reinigung von Kunststoff- und Kunstrasenplätzen in Schulen, auf Sport- und Spielplätzen im Bezirk Reinickendorf Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-SGA G-VgV-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 13437
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Reinigung von Kunststoff- und Kunstrasenplätzen in Schulen, auf Sport- und Spielplätzen im Bezirk Reinickendorf
Rahmenvertrag für die Reinigung der Kunstrasen- und EPDM-Beläge in Schulen, auf Sport- und Spielplätzen im Bezirk Reinickendorf
Berlin-Reinickendorf
Rahmenvertrag Reinigung von Kunstrasen-, Elastiksport- und
Spielflächen
Der AG behält sich die einseitige Option vor, auf der Grundlage des Ausschreibungsergebnisses bzw. der Einheitspreise, auch die Reinigung der Kunstrasen-, Elastiksport- und Spielflächen für ein weiteres Jahr (01. März 2025 bis 28. Februar 2026) zu beauftragen.
Eine Verlängerung des Rahmenvertrages wird dem AN mindestens 3 Monate vor Ablauf des bestehenden Rahmenvertrages schriftlich zur Annahme vorgelegt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen für die maschinelle Reinigung verschiedener Kunststoff- und Kunstrasenbelägen
Zuschlagskriterium ist der Preis (100%)
Reinigung der Kunststoffsportflächen (EPDM und VKR) im Hochdrucknassreinigungsverfahrens ohne chemische Zusatzmittel
Reinigung von Kunstrasenflächen (SGKR) in Trockenreinigung mit Feinstaubabfilterung und Grobschmutzabsiebung
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Zentrale Vergabestelle
Eichborndamm 242 (Haus C), 13437 Berlin
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im
Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der
Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der
zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB
den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt
der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet
ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages
hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder
ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der
Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,
kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren
innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags,
jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden
ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union
bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135
GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.berlin.de/vergabekammer